Zulage vom Staat: Mogelpackung
Seit Anfang 2013 erhält jeder eine staatliche Zulage von 5 Euro im Monat, wenn er eine private Pflegetagegeldversicherung nach staatlichen Vorgaben abschließt und mindestens 10 Euro monatlich selbst zahlt.
Die Zulage gibt es nicht für bereits bestehende Verträge und auch nicht für unsere Testsieger aus den Tabellen. Die Kunden müssen einen geförderten Tarif abschließen. Doch diese Tarife taugen nicht viel – selbst für chronisch Kranke.
Ein Vorteil der geförderten Tarife ist zwar, dass jeder Kunde ab 18 Jahren einen Vertrag erhält, wenn er noch nicht pflegebedürftig ist. Die Versicherer dürfen niemanden wegen Krankheit ablehnen oder ihm Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse auferlegen. Wenn jedoch viele Kranke diese Verträge abschließen, hat dies zur Folge, dass die Beiträge in Zukunft stärker steigen dürften als in ungeförderten Tarifen.
Nachteile der Zulagentarife:
- Die Leistungen reichen bei weitem nicht, um die Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen. Die Verträge lassen es in der Regel nicht zu, sich durch höhere Beiträge eine ausreichende Absicherung zu erkaufen.
- Insbesondere die Leistungen bei Demenz (Pflegestufe 0) sind bei gleichem Beitrag oft deutlich niedriger als in Tarifen ohne Zulage.
- Kunden müssen auch im Pflegefall weiter Beitrag zahlen – das frisst einen Teil der Leistung auf.
- Durch die Inflation steigt der von uns berechnete Geldbedarf im Pflegefall. Einige geförderte Tarife sehen zwar eine dynamische Erhöhung der Leistung vor. Doch auch mit diesen Tarifen ist in 20 Jahren der inflationsbedingte Anstieg der Pflegekosten kaum abgedeckt.
- Die Wartezeit, bis jemand erstmals Leistungen erhält, beträgt meist fünf Jahre – in ungeförderten Tarifen sind es maximal drei Jahre, die meisten Versicherer verzichten sogar darauf.