Weil er die Verantwortung für seine Geschwister übernehmen muss, erhält ein seit Jahren in Deutschland lebender syrischer Student für seine zwei kleinen Geschwister Kindergeld, hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden (Az. 3 K 142/16). Die beiden waren 2015 als Flüchtlinge allein nach Deutschland gekommen, während die Eltern zurückbleiben mussten. Die Beziehung zum ältesten Bruder entspreche der eines Pflegeverhältnisses, so das Gericht.