Einen großen Teil der Pflegeleistung für Beamte zahlt die Beihilfe – aber nicht immer. Probleme gibt es derzeit in vielen Bundesländern, wenn Beamte Pflegeunterstützungsgeld erhalten wollen. test.de erklärt das Problem.
Arbeitnehmer bekommen kurzfristig frei – und Geld
Tritt in Deutschland ein Gesetz in Kraft, gilt es nicht automatisch gleich für Beamte. Dies musste die Berliner Grafikerin Ulrike Sindlinger erfahren, als sie Pflegeunterstützungsgeld beantragte, um ihrer 90-jährigen Mutter nach einem Sturz zu helfen. Seit Januar 2015 können Arbeitnehmer für zehn Tage kurzfristig frei bekommen, wenn sie sich plötzlich um die Pflege von Angehörigen kümmern müssen. In dieser Zeit steht ihnen Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von 90 Prozent des ausfallenden Nettogehalts zu. Ausbezahlt wird der Betrag von der Pflegeversicherung des hilfsbedürftigen Familienmitglieds. Das bestimmt das Pflegestärkungsgesetz I.
Die Beihilfe sagt „nein“
Sindlingers Mutter Anneliese ist privat kranken- und pflegeversichert, weil ihr Ehemann pensionierter Beamter ist. 70 Prozent ihrer Gesundheitsleistungen trägt üblicherweise die baden-württembergische Beihilfe. In diesem Bundesland war Sindlingers Vater tätig. Für Baden-Württembergs Beamte ist das Gesetz noch nicht umgesetzt. So zahlte zwar die Pflegepflichtversicherung der Mutter anstandslos an die Tochter 30 Prozent des Pflegeunterstützungsgeldes aus. Die Beihilfe lehnte den Antrag jedoch ab. Es fehle die rechtliche Grundlage, schrieb das zuständige Amt in Fellbach.
In vielen Bundesländern wird es noch dauern
Baden-Württemberg ist nicht das einzige Bundesland, in dem die Beihilfe diese Leistung noch nicht trägt. Auch in vielen anderen Ländern ist das Gesetz noch nicht ins Beihilferecht des Landes übertragen worden. „Für den Bund ist es bereits umgesetzt, in den Ländern ist die Lage aufgrund der Föderalismusreform unterschiedlich“, sagt eine Sprecherin des Deutschen Beamtenbundes. Bis ein Bundesgesetz für alle Beamten gilt, können Monate, manchmal sogar Jahre vergehen. „Dass etwas dann rückwirkend bewilligt wird, ist bei begünstigenden Vorschriften selten“, so die Sprecherin.
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