Das Pflegetagebuch richtig führen: Bevor der Gutachter kommt
Wenn es nicht allein klappt. Wenn Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen wie etwa dem Waschen nötig wird, kann eine Pflegestufe bei der Kasse beantragt werden. Um zu ermitteln, wie viel Pflege jemand braucht und welche Pflegestufe er erhält, kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachhause. Er schaut genau, welche Alltagseinschränkungen es aufgrund von Alter, Erkrankung oder Behinderung gibt und wie viel Zeit jemand für die Pflege braucht.
Was dokumentiert wird. Um für den Besuch gut vorbereitet zu sein, sollte für mindestens eine Woche ein Pflegetagebuch geführt worden sein. Darin ist aufzuschreiben, wie viel Zeit der Pflegende für die Körperpflege, die Darm- und Blasenentleerung, die Ernährung, die Mobilität und die Versorgung im Haushalt braucht. Auch muss die Art der Hilfe, also ob er Anleitung oder Unterstützung braucht, dokumentiert werden. Das Tagebuch kann Gesprächsgrundlage für den Gutachter und Begründung für die Einstufung sein. Das Formular gibt es im Pflegestützpunkt oder bei der Pflegekasse.
Wie lange der Laie braucht. Entscheidend bei der Ein- und Höherstufung ist, die Zeiten zu dokumentieren, die eine helfende Person benötigt, nicht die Zeit einer Pflegefachkraft. Damit bei der Einstufung nichts schiefgeht, ist es wichtig, die Zeiten genau aufzuschreiben, die benötigt werden. Hier schleichen sich oft Fehler ein.
Worauf es ankommt. Der Gang zur Toilette wird beispielsweise oft als ein Arbeitsgang unter „Blasen- und Darmentleerung“ gesehen. Im Tagebuch muss diese Tätigkeit jedoch in Einzelteile zerlegt und eingetragen werden: Der Gang zur Toilette wird dann unter „Gehen“ eingerechnet, Hinstellen unter „Stehen“ und Anziehen unter „Richten der Kleidung“. Gleiches gilt beim Duschen für das Umsetzen des Duschstuhls. Das gehört zur Mobilität.
Wohin es geht. Gehen und Stehen erkennt die Pflegeversicherung nur an bei den täglichen Verrichtungen wie dem Gang ins Badezimmer am Morgen oder zur Toilette. Das Gehen zum Sofa, um fernzusehen, wird dagegen nicht als „Gehen“ gewertet. Auch das Laufen in den Garten oder ins Café zählt nicht. Der wöchentliche Arztbesuch wird aber mitgerechnet, wenn er regelmäßig und mindestens für ein halbes Jahr stattfindet.
Was Schummeln bewirkt. Schummeln kann sich nachteilig auswirken. Bei einzelnen Tätigkeiten Minuten zu- oder abzurechnen, kann in der Gesamtschau widersprüchlich auf den Gutachter wirken. Für den Pflegebedürftigen kann das eine spätere Begründung schwierig machen.