Unser Rat
Beratung. Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen in Ihrer Nähe informieren Sie rund um das Thema Pflege und bündeln Hilfsangebote. Die Adressen erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse oder -versicherung.
Zeitpunkt. Beantragen Sie die Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung, sobald absehbar ist, dass Sie oder Ihr Angehöriger dauerhaft auf Pflege angewiesen sind. Wird der Antrag bewilligt, zahlt die Kasse rückwirkend zum Zeitpunkt des Antrags.
Antrag. Den Antrag stellen Sie formlos mit Datum bei Ihrer Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung. Die Kasse schickt Ihnen daraufhin ein Formular, das Sie ausfüllen müssen, und veranlasst den Besuch eines Gutachters.
Pflegetagebuch. Bereiten Sie sich auf den Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vor. Notieren Sie mindestens eine Woche lang sehr detailliert, wie viel Zeit Sie bei täglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Essen und Arbeit im Haushalt brauchen. Hinweise gibt die Broschüre Brandenburger Pflegetagebuch des Brandenburger Sozialministeriums unter www.masf.brandenburg.de, Stichwort: Publikationen.