Pflegen mehrere Menschen zusammen einen nahen Angehörigen in dessen Wohnung, müssen sie sich den Pflegepauschbetrag von 924 Euro im Jahr teilen. Doch das ist nur so, wenn keiner von ihnen Pflegegeld erhält.
Beispiel: Die Schwestern Anna und Maria pflegen ihre Mutter mit Pflegestufe III. Anna kann den vollen Pauschbetrag von 924 Euro in ihrer Steuererklärung geltend machen, weil Maria für die Pflege Geld bekommt. Würde Maria wie Anna kein Pflegegeld bekommen, könnten beide je 462 Euro absetzen. Das erläutert ein Schreiben des Finanzministeriums Schleswig-Holstein (Kurzinfo ESt 7/2014 VI 3012 – S 2286 – 073).
Tipp: Für den Pflegepauschbetrag müssen Sie dem Finanzamt den Bescheid des Gepflegten über die Pflegestufe III oder den Schwerbehindertenausweis mit Buchstaben H (hilflos) oder den Bescheid des Versorgungswerks vorlegen.
-
- Eine Pflegetagegeldversicherung hilft bei den Pflegekosten. Versicherte sollten aber steigende Beiträge bewältigen können. Stiftung Warentest hat die Tarife Anfang...
-
- Eltern von Kindern mit Behinderung haben Anspruch auf viele Hilfen: Pflege, Reha, Förderung von Umbaumaßnahmen. Wir sagen, wer hilft und wie hoch die Unterstützung...
-
- Wird ein Mensch pflegebedürftig, braucht er Hilfe – von Familienmitgliedern oder Pflegefachkräften. Finanzielle Unterstützung bietet die gesetzliche Pflegeversicherung.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.