- Entlastung finden. Sie pflegen Ihren Angehörigen und brauchen mehr Freiraum? Dann übernimmt die gesetzliche Pflegekasse Ihres Angehörigen Kosten für Tages- oder Nachtpflege in einer Einrichtung – neben anderen Pflegeleistungen. Der Betrag ist abhängig von der Pflegestufe Tabelle: Leistungen für Pflege zuhause ab 2015.
- Antrag stellen. Ihr Angehöriger möchte eine Tagespflege oder ein niederschwelliges Betreuungsangebot besuchen? Er oder Sie als rechtlicher Vertreter müssen das formlos bei seiner Pflegekasse beantragen. Nennen Sie die Adresse der Einrichtung.
- Helfer engagieren. Stundenweise Entlastung bringen auch ehrenamtliche Helfer, die zum Beispiel Spaziergänge begleiten. Sie kommen von Selbsthilfegruppen, Pflegediensten oder ehrenamtlichen Vermittlungsstellen. Die Kasse rechnet Aufwandskosten als zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen mit dem Dienst ab.
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- Pflegetagegeldversicherungen im Vergleich – doch die Kosten sind hoch und können weiter steigen. Die Stiftung Warentest hat 70 Tarife geprüft.
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- Werden Menschen pflegebedürftig, brauchen sie Hilfe – von Familienmitgliedern oder Pflegefachkräften. Finanzielle Unterstützung bietet die gesetzliche Pflegeversicherung.
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- Statt ins Heim können Pflegebedürftige in eine ambulant betreute WG ziehen. Wir schildern Vor- und Nachteile der Pflege-Wohngemeinschaft und wie sie organisiert ist.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
Bereits 4 Agenturen hatten wir beauftragt und die negativsten Erfahrungen machten wir mit den Betreuerinnen aus Polen. Aufenthaltszeit lag bei nur 2-4 Wochen und es wurde uns unerfahrenes Personal ohne Sprachkenntnisse geschickt. Über unseren Neurologen kam wir zu Hutt in Stuttgart und haben nun zwei Perlen aus Rumänien. Die Aufenthaltsdauer liegt bei 3-6 Monaten was uns und besonders unserer Mutter zugute kommt. Sie blüht zusehends auf und die Demenz hat sich deutlich verbessert. Bislang können wir viel negatives berichten, durchaus nun aber auch Positives.