Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbeteiligung
Von diesen außergewöhnlichen Belastungen zieht das Finanzamt immer eine Selbstbeteiligung ab (siehe Tabelle „Die Selbstbeteiligung 2010“).
Ausgaben | Absetzbare Kosten | Voraussetzungen |
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Für Krankheitskosten, für ambulante und stationäre ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Heil- und Hilfsmittel – auch Zuzahlungen, Praxisgebühr und Medikamente, die in Deutschland (noch) nicht zugelassen sind | Unbegrenzt. 12 | Medizinische Notwendigkeit, zum Beispiel für Chefarztbehandlung, höhere Pflegeklasse, Brillen, Rollstühle, Zahnersatz. Nachweise: Ärztliche Verordnungen, zum Beispiel für Medikamente oder private Zusatzbehandlungen. Bescheide von Versicherungen, Krankenkassen. Belege über bezahlte Kosten. |
Für Pflegekosten, Ausgaben für ambulante Pflegekräfte und für die Unterbringung im Pflege- oder Behindertenheim | Unbegrenzt. 13 20 % der Lohn- und Fahrtkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, die wegen zumutbarer Belastung nicht berücksichtigt werden. | Pflegestufe I, II oder III; auch für Heimbewohner, die Sätze nach Pflegestufe 0 zahlen müssen (BFH, Az. III 39/05, BStBl 2007 Teil II, S. 764). Nachweise: Belege über bezahlte Kosten. Bescheid oder Bescheinigung über eine der Pflegestufen oder Schwerbehindertenausweis mit Buchstaben H (hilflos). |
Für die Pflege von nahen Angehörigen, Rechnungskosten für die Pflegekräfte, für Medikamente, für Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus oder zur Wohnung des Pflegebedürftigen, die keine normalen Besuchsfahrten sind | Unbegrenzt. 1 Alternativ kommt der Pflegepauschbetrag von 924 Euro infrage, wenn der Angehörige die Pflegestufe III oder einen Schwerbehindertenausweis mit Buchstaben H (hilflos) hat. | Ein naher Angehöriger mit mindestens Pflegestufe I wird in seiner Wohnung oder in der Wohnung des Pflegenden versorgt. Zur persönlichen Pflege verpflichten rechtliche, tatsächliche oder sittliche Gründe. Nachweise: Belege über bezahlte Kosten. Bescheid mindestens über Pflegestufe I oder Schwerbehindertenausweis mit Buchstaben H (hilflos) oder entsprechender Bescheid des Versorgungsamts. |
- 1 Abzüglich Erstattungen von Krankenkasse, Versicherung, Behörde, Arbeitgeber.
- 2 Auch für Ehepartner, Kinder, andere nahe Angehörige nach Paragraf 15 Abgabenordnung, die keine oder nur wenig Einkünfte/Vermögen haben.
- 3 Bei Heimunterbringung mit Haushaltsauflösung gehen außerdem pro Tag 22,23 Euro Haushaltsersparnis ab (= 667 Euro im Monat, 8 004 Euro im Jahr).