Pfle­geeltern werden

Pfle­geeltern werden

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Sie über­legen, selbst ein Pflegekind bei sich aufzunehmen? Vieler­orts suchen Jugend­ämter nach Paaren und Singles, die jungen Menschen ein neues Zuhause geben möchten.

Beratungs­angebote wahr­nehmen

Das Jugend­amt oder ein Pflege­kinder­dienst vor Ort bieten in der Regel Informations­abende sowie persönliche Beratung vor Ort und per Telefon. Besteht das Interesse weiterhin, folgt meist ein Vorbereitungs­kurs. Vereine, Internetforen und Facebook-Gruppen sind Anlauf­stellen, um mit anderen Pfle­geeltern in Kontakt zu kommen.

Voraus­setzungen

  • Der Alters­unterschied zwischen Kind und Pfle­geeltern sollte nicht mehr als 45 Jahre betragen.
  • In der Anfangs­phase sollte mindestens eine Pflege­person höchs­tens teil­zeit­beschäftigt sein.
  • Ausreichend großer Wohn­raum.
  • Gesicherte finanzielle Situation.
  • Erweitertes polizei­liches Führungszeugnis (für Pflegefamilien kostenfrei).
  • Ärzt­liches Gesund­heits­attest.
  • Teil­nahme an Schu­lungen.
  • Bereitschaft, bei der Über­prüfung Einblick ins Privatleben zu geben.
  • Zustimmung aller Familien­mitglieder, auch der leiblichen Kinder.
  • Bereitschaft mit dem Jugend­amt, mit Pflege­kinder­diensten und den leiblichen Eltern zu koope­rieren.

Was noch wichtig ist. Als Pfle­geeltern über­nehmen Sie eine große Verantwortung. Pflege­kinder wurden oft mehr­mals von ihren Bezugs­personen getrennt, vernach­lässigt und haben teil­weise körperliche oder seelische Gewalt erlebt. Geduld und Lern­bereitschaft sind hilf­reich. Sie erhalten Unterstüt­zung durch Fach­personal, beispiels­weise Therapeuten. Ihnen sollte bewusst sein, dass das Kind in seine Herkunfts­familie zurück­kehren kann.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 09.03.2022 um 11:36 Uhr
Krankenversicherung

@sta.baer: Ist der Ehemann freiwillig gesetzlich versichert, gibt es die Möglichkeit der Aufnahme in die beitrags­freie Familien­versicherung. Das gilt für alle Ehe- oder einge­tragenen Lebens­partner, die nicht haupt­beruflich selbst­ständig sind. Und deren monatlichen Einnahmen höchs­tens 470 Euro betragen (Minijob 450 Euro).

sta.baer am 05.03.2022 um 19:20 Uhr
Krankenversicherung

Liebes Test Team,
wie ist denn die Pflegemutter bei einer befristeten Vollzeitpflege oder dauerhaften Vollzeitpflege krankenversichert, wenn sie keiner weiteren Arbeit nachgeht und der Ehemann freiwillig gesetzlich versichert ist?
Vielen Dank

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.07.2020 um 14:02 Uhr
Altersvorsorge für Pflegeeltern

@ Kuckucksmama: Die Zuschüsse gibt es für die Pflegeeltern. Dies ist mit der Überschrift „Welche staatlichen Leistungen bekommen Pflegeeltern?“ klar gestellt. Das Jugendamt erstattet Beiträge für eine private Unfallversicherung (der Pflegeperson) bis zu einer bestimmten Beitragshöhe sowie Beiträge für die private Altersvorsorge (der Pflegeperson). Einen Zuschuss zur Altersvorsorge gibt es pro Kind. (PH)

Kuckucksmama am 04.07.2020 um 11:01 Uhr
Altersvorsorge für Pflegeeltern

Liebes Test-Team,
der Abschnitt über die Altersversorgung ist nicht so ganz richtig. Die Pflegekinder bekommen keine Altersversorgung bezahlt. Der Zuschuss zur Altersversorgung ist für den Pflegeelternteil, der keiner bezahlten Erwerbstätigkeit nachgeht, da er sich ja um die Pflegekinder kümmert. Mein Ehemann zahlt für mich in die gesetzliche Rentenversicherung jeden Monat 300 Euro ein, damit ich später mal wenigstens eine kleine Altersrente bekomme. Und das Jugendamt zahlt mir dafür zusammen mit dem Pflegegeld einen Zuschuss von 42 Euro monatlich.
Liebe Grüße
Bettina

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.04.2019 um 13:52 Uhr
Anlage S hat keine Zeile 46

@Sven_oros: Vielen Dank für den Hinweis, da hatte sich der Druckfehlerteufel eingeschlichen. Richtig muss es heißen: "in Zeile _44*_ der Anlage S". Wir haben den Fehler im Text korrigiert. (PH)

*korrigiert am 03.05.2019