Durch die seit Jahresbeginn 2017 geltende Pflegereform haben nun mehr pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Anzahl der Anträge auf Pflegeleistung ist deutlich gestiegen. Allein im Januar 2017, so Peter Pick vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, gingen 64 500 mehr Anträge ein. Das ist ein Drittel mehr als im Jahr zuvor. Bevor die Pflegekasse zahlt, muss der Dienst den Antragsteller begutachten. Die Frist von 25 Arbeitstagen für eine Begutachtung gilt wegen der Antragsflut bis Ende 2017 nicht. Der Tag des Antrags bleibt aber entscheidend. Leistungen werden rückwirkend gezahlt. In dringenden Fällen kommt der Medizinische Dienst auch eher.
Tipp: Was die Pflegereform an Änderungen bringt, erklären wir in unserem Special Gesetzliche Pflegeversicherung.