Pflegebedürftige Haus­besuch vom Zahn­arzt

0
Pflegebedürftige - Haus­besuch vom Zahn­arzt

Mehr Komfort für Pflegebedürftige, die nicht in eine Zahn­arzt­praxis kommen können: Sie haben ab April bessere Chancen, dass sie ein Zahn­arzt auf Wunsch auch zu Hause behandelt. test.de informiert über die Details der Neuregelung.

Zahn­arzt­besuch als Kassen­leistung

Pflegebedürftige, die nicht mehr in der Lage sind, selbst eine Zahn­arzt­praxis aufzusuchen, haben es bislang schwer, notwendige Behand­lungen in Anspruch zu nehmen. Nicht jeder Zahn­arzt ist bereit, einen Haus­besuch vorzunehmen. Ab 1. April 2013 dürfte aber die Zahl jener Zahn­ärzte steigen, die solche Besuche vornehmen. Durch eine Änderung im Vergütungs­system wird es dann für die Ärzte lukrativer, wenn sie außer Haus behandeln. Für die Patienten gilt: Die Leistung über­nimmt die jeweilige Krankenkasse komplett (zum Produktfinder Krankenkassen). Voraus­setzung: Die Versicherten haben Pfle­gestufe 1, 2 oder 3, erhalten Einglie­derungs­hilfe oder sind in ihrer Alltags­kompetenz dauer­haft erheblich einge­schränkt, wie zum Beispiel Demenz­kranke oder auch psychisch Kranke. Einen entsprechenden Nach­weis müssen die Versicherten dem Zahn­arzt vorlegen, wenn er sie zu Hause behandelt.

Wichtig: Die Regelung gilt nicht nur für Haus­besuche, sondern auch für zahn­ärzt­liche Betreuung von Menschen, die in Pfle­geheimen leben. Nach Auskunft des Bundes­gesund­heits­ministeriums ist hier eine Regelung in Arbeit, die die zahnmedizi­nische Versorgung in Pfle­geeinrichtungen weiter verbessern soll. Zukünftig sollen die Einrichtungen mit Zahn­ärzten Verträge über Behand­lungs­leistungen im Heim abschließen können.

So finden Sie einen Arzt für Haus­besuche

Um Patienten zu Hause zahnmedizi­nisch zu betreuen, benötigen Zahn­ärzte eine entsprechende Ausrüstung. Trotz der gesetzlichen Regelung, die eine Vergütung für Haus­besuche durch den Zahn­arzt regelt, sind Zahn­ärzte aber weiterhin nicht verpflichtet, Haus­besuche durch­zuführen. Pflegebedürftige Versicherte, deren Angehörige oder deren Betreuer sollten deshalb zunächst beim betreuenden Zahn­arzt nach­fragen, ob er auch Haus­besuche vornimmt. Ist dies nicht der Fall, können sie bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung eine Liste mit Telefon­nummern und Ansprech­part­nern bekommen. Diese benennen Zahn­ärzte in ihrer Region, die für die Behand­lung auch nach Hause oder ins Pfle­geheim kommen.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.