
Mehr Komfort für Pflegebedürftige, die nicht in eine Zahnarztpraxis kommen können: Sie haben ab April bessere Chancen, dass sie ein Zahnarzt auf Wunsch auch zu Hause behandelt. test.de informiert über die Details der Neuregelung.
Zahnarztbesuch als Kassenleistung
Pflegebedürftige, die nicht mehr in der Lage sind, selbst eine Zahnarztpraxis aufzusuchen, haben es bislang schwer, notwendige Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Nicht jeder Zahnarzt ist bereit, einen Hausbesuch vorzunehmen. Ab 1. April 2013 dürfte aber die Zahl jener Zahnärzte steigen, die solche Besuche vornehmen. Durch eine Änderung im Vergütungssystem wird es dann für die Ärzte lukrativer, wenn sie außer Haus behandeln. Für die Patienten gilt: Die Leistung übernimmt die jeweilige Krankenkasse komplett (zum Produktfinder Krankenkassen). Voraussetzung: Die Versicherten haben Pflegestufe 1, 2 oder 3, erhalten Eingliederungshilfe oder sind in ihrer Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt, wie zum Beispiel Demenzkranke oder auch psychisch Kranke. Einen entsprechenden Nachweis müssen die Versicherten dem Zahnarzt vorlegen, wenn er sie zu Hause behandelt.
Wichtig: Die Regelung gilt nicht nur für Hausbesuche, sondern auch für zahnärztliche Betreuung von Menschen, die in Pflegeheimen leben. Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums ist hier eine Regelung in Arbeit, die die zahnmedizinische Versorgung in Pflegeeinrichtungen weiter verbessern soll. Zukünftig sollen die Einrichtungen mit Zahnärzten Verträge über Behandlungsleistungen im Heim abschließen können.
So finden Sie einen Arzt für Hausbesuche
Um Patienten zu Hause zahnmedizinisch zu betreuen, benötigen Zahnärzte eine entsprechende Ausrüstung. Trotz der gesetzlichen Regelung, die eine Vergütung für Hausbesuche durch den Zahnarzt regelt, sind Zahnärzte aber weiterhin nicht verpflichtet, Hausbesuche durchzuführen. Pflegebedürftige Versicherte, deren Angehörige oder deren Betreuer sollten deshalb zunächst beim betreuenden Zahnarzt nachfragen, ob er auch Hausbesuche vornimmt. Ist dies nicht der Fall, können sie bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung eine Liste mit Telefonnummern und Ansprechpartnern bekommen. Diese benennen Zahnärzte in ihrer Region, die für die Behandlung auch nach Hause oder ins Pflegeheim kommen.
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