Pfle­geapart­ments als Geld­anlage

Check­liste Pflegeimmobilien

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Stand­ort. Plus­punkte sind eine Lage inner­halb oder in der Nähe einer Groß­stadt und eine gute Verkehrs­anbindung – auch mit öffent­lichen Verkehrs­mitteln.

Betreiber. Er sollte viele Jahre Erfahrung haben und mehrere Pfle­geheime an unterschiedlichen Stand­orten betreiben.

Gebäude. Wichtig sind eine hohe energetische Qualität (bei Neubauten KfW-Stan­dard 55) und ein hoher Anteil von Einzel­zimmern, am besten 100 Prozent.

Miet­anpassung. Die Mieten sollten laut Pacht­vertrag möglichst in Höhe der Inflations­rate steigen.

Instandhaltung. Die Instandhaltungs­pflicht der Eigentümer sollte auf „Dach und Fach“ beschränkt sein. Der Pacht­vertrag sollte klar beschreiben, was dazu gehört.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • ThomasOertnerSeifhennersdorf am 05.04.2021 um 15:56 Uhr
    Ausgewogene Vertragsbedingungen sinnvoll

    Ich komme zurück auf das mehrfach beschriebene Verhältnis Eigentümer/Betreiber bei Pflegeimmobilien. Wie sonst auch versprechen ausgewogene Regelungen im Vertragswerk langfristig mehr Erfolg. So kann für den besprochenen Fall einer Betreiberinsolvenz zum Beispiel die (stille) Abtretung der i-Kosten vom Betreiber an den Vermieter bereits im Mietvertrag den Eigentümer schützen. Über eine ebenfalls zu vereinbarende Übernahme des Betriebes kann dieser nahtlos weitergeführt werden, bis ein alternativer Betreiber übernimmt. So in etwa wäre der Kommentar von Nutzer gäbelahm und die Antwort von Test.de von Januar 2020 zu kommentieren.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.11.2020 um 12:21 Uhr
    Marktdialog-ticker.de

    @erHeinze: Vielen Dank für den Hinweis, die Online-Redaktion wird sich darum kümmern. (PH)

  • ErHeinze am 30.11.2020 um 11:59 Uhr
    Marktdialog-ticker.de

    Die Website scheint veraltet, bzw. geschlossen zu sein. Letzte Beiträge aus 2019, die Hauptseite ist gesperrt.

  • SamuelKaryImmo am 24.06.2020 um 16:59 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Werbung

  • Horst111 am 18.04.2020 um 09:43 Uhr
    Der Artikel ging mir runter wie Öl.

    Das „Dreiecksverhältnis“ (Betreiber, Verwalter und Eigentümer) bei vielen Pflege-apartments ist jedoch etwas zu kurz gekommen. Denn viele Verwalter halten gesetzliche Vorgaben (WEG) nicht ein z.B. „drei Alternativangebote als Entscheidungsgrundlage“ für Sanierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen / Umwidmung der Instandhaltungs-rücklagen in eine Liquiditätsreserve). Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft werden durch die Verwalter nicht eingehalten. Tagesordnungspunkte zur Eigentümer-versammlung, die rechtzeitig eingereicht wurden, kommen nicht auf die Tagesordnung. Die Eigentümer sind hauptsächlich Bewohner der Seniorenwohnzentren ( Durch-schnittsalter >80 Jahre) und die sind froh wenn die Betreiber den Laden einigermaßen am Laufen halten. Und die Politik schaut tatenlos diesem Treiben zu.