Pflegende Angehörige bekommen Rentenpunkte gutgeschrieben
Wer Angehörige zu Hause pflegt, bekommt einen kleinen Zuschlag zur Rente. Unter bestimmten Voraussetzungen erkennt die Rentenkasse Pflegezeiten an und schreibt einem Pflegenden Rentenpunkte gut. Dafür zahlt die gesetzliche oder private Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen Beiträge in die gesetzliche Rente.
Voraussetzungen
Der Pflegebedürftige muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Außerdem muss der Pflegende für die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche regelmäßig an mindestens zwei Tagen aufwenden. Daneben darf er nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein. Ist der Pflegende regulär in Altersrente gegangen, darf er keine volle Altersrente beziehen.
Tipp: Wollen Sie als Pflegender regulär in Altersrente gehen, beantragen Sie statt einer Vollrente eine Teilrente von 99 Prozent. So haben Sie kaum Abzüge bei der Rentenzahlung, bekommen aber die vollen Pflege-Rentenpunkte weiter gutgeschrieben. Mehr zum Thema in unserer Meldung So sichern sich ältere Pflegende die Rentenpunkte.
Fragebogen
Pflegende müssen keinen Antrag auf Einzahlung der Rentenbeiträge durch die Pflegekasse oder private Pflegeversicherung stellen. Stattdessen füllen sie den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ aus und geben ihn bei der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen ab. Diesen Fragebogen bekommen pflegende Angehörige von Pflegeversicherungen, Pflegestützpunkten und Rentenversicherungsträgern – auch im Internet.