Rund 600 000 ausländische Betreuungskräfte arbeiten in Deutschland – durch Agenturen vermittelt oder von Familien angestellt. Welche Vor- und Nachteile das hat.
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Das bietet die Untersuchung "Ausländische Betreuungskräfte"
Wer pflegebedürftig ist, braucht Unterstützung im Alltag, etwa bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt. Um so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben zu können, muss die Pflege oft auf mehrere Schultern verteilt werden. Meist teilen sich Angehörige und professionelle Pflegekräfte die Versorgung einer pflegebedürftigen Person. Wird mehr Betreuung nötig, kann auch eine Hilfskraft, die mit im Haushalt lebt, unterstützen. Meist kommen solche Betreuungskräfte über Vermittlungsagenturen aus dem osteuropäischen Ausland. Es geht aber auch ohne Agentur. Wie beide Wege funktionieren, erklären die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest.
Warum sich die Untersuchung „Ausländische Betreuungskräfte“ für Sie lohnt
Freischaltung. Nach der Freischaltung des Artikels erfahren Sie, was für und gegen die Betreuung durch eine ausländische Hilfskraft spricht, welche Aufgaben sie übernehmen kann und wie sie legal in Ihrem Haushalt arbeiten und leben kann.
Checkliste. Mit unserer Checkliste können Sie für sich klären, ob eine ausländische Betreuungskraft für Sie in Frage kommt.
Modellrechnung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie eine ausländische Hilfsperson bei sich beschäftigen können. Entweder Sie schalten eine Vermittlungsagentur ein, die alle Formalitäten für Sie erledigt, oder Sie werden selbst zum Arbeitgeber. Die Kosten beginnen deutlich über 2 000 Euro und reichen bis über 3 000 Euro monatlich. Über Vor- und Nachteile beider Modelle informieren Sie die Expertinnen der Stiftung Warentest.
Heftartikel als PDF. Nach dem Freischalten erhalten Sie den Heftartikel aus Finanztest 08/2022 zum Download.
Vermittlungsagentur einschalten oder selbst Arbeitgeber werden
Bei der Überlegung, ob eine ausländische Betreuungskraft die Versorgung des oder der Pflegebedürftigen absichern kann, spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Für viele ist die Frage entscheidend, ob und wie eine ausländische Kraft rechtssicher und legal beschäftigt werden kann. Darüber informieren wir auf den folgenden Seiten: Wer eine Agentur mit der Vermittlung einer Haushaltshilfe beauftragt, geht mehrere Vertragsverhältnisse ein, hat aber trotzdem wenig mit Formalitäten zu tun. Wer eine Betreuungskraft hingegen selbst beschäftigt, hat maximale Transparenz und Kontrolle über das Arbeitsverhältnis, muss aber auch einige Behördengänge erledigen.
Mehrere Verträge und unterschiedliche Kosten
Je nachdem ob eine Betreuungskraft über eine Agentur vermittelt oder von einer Familie ohne Einschaltung eines Dritten beschäftigt wird, gibt es Unterschiede bei der Organisation, den Verträgen und Kosten. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest erklären, welche Schritte Pflegebedürftige beziehungsweise Angehörige gehen müssen, um eine geeignete Hilfskraft zu finden, welche Kosten auf sie zukommen und welche rechtlichen Hürden zu überwinden sind – mit und ohne Agentur.
Rechtliche Bedingungen abklären
Für die Untersuchung haben wir Vertragsunterlagen von Familien ausgewertet, die eine Betreuungskraft über eine Vermittlungsagentur gefunden haben oder selbst beschäftigen. Außerdem haben wir uns die rechtlichen Bedingungen angesehen, die erfüllt sein müssen, damit eine ausländische Betreuungskraft legal in Deutschland beschäftigt sein kann, etwa Regelungen zur Arbeitszeit und -schutz und zum Mindestlohn.
- Wird ein Mensch pflegebedürftig, braucht er Hilfe – von Familienmitgliedern oder Pflegefachkräften. Finanzielle Unterstützung bietet die gesetzliche Pflegeversicherung.
- Plötzlich schwer erkrankt, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit – wer seinen Haushalt nicht mehr führen kann, bekommt oft Hilfe von der Krankenkasse. Wir sagen was gilt.
- Hier finden Sie die Formulare zu unserem Vorsorge-Set: Die Vorsorgevollmacht, die Regelung des Innenverhältnisses, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung –...