Der Pflegebedarf gesetzlich Versicherter wird seit Januar 2017 auch danach beurteilt, wie selbstständig sie ihren Alltag meistern. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung erläutert das Verfahren in der „Information zur Pflegebegutachtung“, das im Internet auf der Seite Pflegebegutachtung.de zu finden ist. Betroffene und Angehörige erhalten dort auch Tipps, wie sie sich darauf vorbereiten können. Infos zur ambulanten Pflege und zur Vertragsgestaltung bietet das Portal Pflegevertraege.de der Verbraucherzentrale Berlin.
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- In der Vorsorgevollmacht legen Sie schriftlich fest, wer handeln darf, wenn Sie es selbst nicht können. Alles zum Thema rechtliche Vorsorge.
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- Plötzlich schwer erkrankt, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit – wer seinen Haushalt nicht mehr führen kann, bekommt oft Hilfe von der Krankenkasse. Wir sagen was gilt.
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- Wird ein Mensch pflegebedürftig, braucht er Hilfe – von Familienmitgliedern oder Pflegefachkräften. Finanzielle Unterstützung bietet die gesetzliche Pflegeversicherung.
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