Der neue Pflegegrad 1

Ganz neu ist Pflegegrad 1. Keiner der bisher Pflegebedürftigen wird in ihn übergeleitet. Er ist für Menschen gedacht, die die Pflegekassen bisher nicht als pflegebedürftig anerkannt haben, weil ihre Selbstständigkeit bisher wenig eingeschränkt ist, etwa durch Probleme beim Gehen und Stehen (Neue Regeln für Pflegegutachten). Solche Menschen haben jetzt einen Teilzugang zu den Leistungen der Pflegekasse, die vor allem helfen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt, dass so mittelfristig eine halbe Million mehr Menschen erstmals Leistungen von der Pflegekasse beziehen können.
4 000 Euro für Wohnungsanpassung
Eine wichtige Leistung des Pflegegrads 1: Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung in Höhe von bis zu 4 000 Euro, wie er auch in den Pflegegraden 2 bis 5 (derzeit Pflegestufe 0 bis III) gezahlt wird. Voraussetzung: Die Anpassung ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege und hilft bei einer selbstständigen Lebensführung. Das können Türverbreiterungen sein, fest installierte Rampen und Treppenlifte oder auch der pflegegerechte Umbau des Badezimmers.
Der Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.
Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen in einer gemeinsamen Wohnung leben, hat jeder von ihnen Anspruch auf bis zu 4 000 Euro. Insgesamt gibt es pro Wohnung und Maßnahme aber höchstens 16 000 Euro.
Unterstützung von Pflege-WGs
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 gibt es auch – wie für alle anderen Pflegebedürftigen – bei Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe eine Anschubfinanzierung von 2 500 Euro pro Person; höchstens sind es 10 000 Euro pro Wohneinheit. Bewohner solcher Pflege-WGs haben zudem einen Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag von bis zu 214 Euro pro Monat.
Anspruch auf weitere Leistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben zudem Anspruch auf:
- den Entlastungsbetrag von 125 Euro oder
- einen Zuschuss von 125 Euro bei der vollstationären Pflege,
- Pflegeberatung,
- Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat und
- Pflegekurse für pflegende Angehörige und Freunde.
Tipp: Wenn die Pflegeversicherung Ihren Antrag auf Pflegestufe I zuvor abgelehnt hatte, stellen Sie ab Januar 2017 einen neuen Antrag. Die Hürden für Pflegegrad 1 sind niedriger.