Vermittlungsagenturen kooperieren meist mit osteuropäischen Partnerfirmen, die Personal rekrutieren. Sie nutzen diverse Beschäftigungsformen – im Test teils nicht eindeutig zuzuordnen –, die unterschiedlich günstig für Betreuungskräfte sind. Wir stellen wichtige Varianten vor.
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Testergebnisse für 13 Vermittlungsagenturen 05/2017Angestellte
Günstig für die Betreuungskräfte ist es, wenn sie Angestellte einer Firma aus einem anderen EU-Land sind und von ihr nach Deutschland entsandt werden. Dann gelten hiesige arbeitsrechtliche Mindeststandards, sofern sie besser sind als im Entsendeland, etwa der Mindestlohn. Sozialabgaben werden im Heimatland fällig.
In mehreren EU-Staaten Tätige
Das Entsenderecht gilt nicht, wenn ausländische Betreuer regelmäßig in mindestens zwei EU-Ländern arbeiten, darunter im Heimatland. Das betrifft auch „Mitarbeiter im Auftragsverhältnis“. Der deutsche Mindestlohn gilt nicht. Sozialabgaben fallen im Heimatland an.
Selbstständige
Haben Betreuungskräfte ein Gewerbe im Heimatland angemeldet, müssen sie sich selbst versichern. Sie verhandeln ihr Honorar frei. Im Test kam das heikle Modell nicht vor: Wird eine Betreuerin bei einer Kontrolle als „scheinselbstständig“ eingestuft, drohen deutschen Kunden hohe Bußgelder und Nachzahlungen.
Niedergelassene
Auch selbstständige Betreuer mit in Deutschland angemeldetem Gewerbe verhandeln ihr Honorar direkt mit Kunden. Sie müssen sich selbst um ihre Versicherungen kümmern. Im Test nutzte Hausengel diesen Weg.
Tipp: Fragen Sie die Agentur nach der Beschäftigungsform. Lassen Sie sich von jeder Betreuerin, außer bei Niedergelassenen, die „A1“-Bescheinigung zeigen, die belegt, dass sie sozialversichert ist.
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Zu den Kosten erfährt man in dem Test nicht viel.
Wie wenig das Kostenthema verstanden wurde, sieht man daran, dass auch StWT das Märchen von der steuerlichen Entlastung "4000 €" weitererzählt, zudem ungenau.
Bei einer üblichen Rente von 1000 - 1500 € pm, beträgt die Einkommensteuer Null Euro, zumindest wenn man die Rente schon ein Weilchen bezieht. Erst ab einer Rente von ca. 3.400 € pm (ab 2013) ist die regelmäßig angepriesene steuerliche Entlastung von 4.000 € rechnerisch überhaupt möglich. Der Höchstbetrag der ges. Altersrente beträgt derzeit ca. 3.140 €. Da darf wohl schon von irreführender Werbung sprechen - branchenweit.
Auch das Thema Sprachniveau ist unterbelichtet. Ich habe ein Angebot einer Agentur erhalten, wonach eine Betreuung mit einem Kurs von 175 Std. das Niveau B1 erreicht hat. Hiesige Anbieter nennen eher das Doppelte bis Dreifache - und was das dann konkret bedeutet ist noch ein andere Frage.
Habe mir die Zeit genommen und die vielen Kommentare gelesen. Auch ich möchte hier meine Erfahrung teilen. Seit 2015 also gute fünf Jahre habe ich für meine Eltern eine Betreuungskraft bzw. Betreuungskräfte arrangiert. Die ersten drei Agenturen waren ein Reinfall. Dier Zusammenarbeit dauerte nicht länger als 10 Monate. Man muss aber hier erwähnen, es waren auch gute Damen dabei. Problem? Es kommt auf die Kräfte meistens an und nicht auf die Firmengröße, Werbung oder Tests. Schöne Personalbögen sind nur die Verpackung. Die Verpackung kann noch so toll sein wenn der gute Inhalt fehlt. Gewechselt habe ich die Agenturen, da ich nicht wie am Fließband behandelt werden wollte. Erst bei der vierten Agentur (eine aus Hildesheim: P...-Pflege...) bekam ich den Eindruck, hier schaut man auf die Wünsche der Kunden. Immer der gleiche Ansprechpartner, keine Warteschlange am Telefon usw. Fazit: Die Kräfte sind wichtig , nicht die Anzahl der Vorschläge. Verständnisvoller Ansprechpartner sind A u. O!
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: wegen Überprüfung auf Schleichwerbung
Die Eltern meiner Freundin wurden angezeigt und hatten eine Kontrolle wegen ihrer polnischen Pflegerin. Die Pflegerin hatte keine richtigen Papiere. Ein Drama für die Familie und die Pflegerin. Der Vermittler stellte sich taub. Ich kann nur nochmals den Testsieger Küffel vom Test hier empfehlen. Die Papiere kommen automatisch mit der Pflegerin und wir haben die vom Anwalt rechtlich prüfen lassen und alles ist in Ordnung. Jeder sollte darauf wert legen um nicht vor Gericht zu landen. Das können wir nur dringend empfehlen.
@Robert6: Vielen Dank für Ihre Anregung. (maa)