Pflege

Typische Varianten

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Vermitt­lungs­agenturen koope­rieren meist mit osteuropäischen Part­nerfirmen, die Personal rekrutieren. Sie nutzen diverse Beschäftigungs­formen – im Test teils nicht eindeutig zuzu­ordnen –, die unterschiedlich günstig für Betreuungs­kräfte sind. Wir stellen wichtige Varianten vor.

Pflege Testergebnisse für 13 Ver­mitt­lungs­agenturen 05/2017 freischalten

Angestellte

Günstig für die Betreuungs­kräfte ist es, wenn sie Angestellte einer Firma aus einem anderen EU-Land sind und von ihr nach Deutsch­land entsandt werden. Dann gelten hiesige arbeits­recht­liche Mindest­stan­dards, sofern sie besser sind als im Entsende­land, etwa der Mindest­lohn. Sozial­abgaben werden im Heimatland fällig.

In mehreren EU-Staaten Tätige

Das Entsenderecht gilt nicht, wenn ausländische Betreuer regel­mäßig in mindestens zwei EU-Ländern arbeiten, darunter im Heimatland. Das betrifft auch „Mitarbeiter im Auftrags­verhältnis“. Der deutsche Mindest­lohn gilt nicht. Sozial­abgaben fallen im Heimatland an.

Selbst­ständige

Haben Betreuungs­kräfte ein Gewerbe im Heimatland angemeldet, müssen sie sich selbst versichern. Sie verhandeln ihr Honorar frei. Im Test kam das heikle Modell nicht vor: Wird eine Betreuerin bei einer Kontrolle als „schein­selbst­ständig“ einge­stuft, drohen deutschen Kunden hohe Bußgelder und Nach­zahlungen.

Nieder­gelassene

Auch selbst­ständige Betreuer mit in Deutsch­land angemeldetem Gewerbe verhandeln ihr Honorar direkt mit Kunden. Sie müssen sich selbst um ihre Versicherungen kümmern. Im Test nutzte Hausengel diesen Weg.

Tipp: Fragen Sie die Agentur nach der Beschäftigungs­form. Lassen Sie sich von jeder Betreuerin, außer bei Nieder­gelassenen, die „A1“-Bescheinigung zeigen, die belegt, dass sie sozial­versichert ist.

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69 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Kevin11 am 08.11.2023 um 21:45 Uhr
    Besserer Test erforderlich

    Zu den Kosten erfährt man in dem Test nicht viel.
    Wie wenig das Kostenthema verstanden wurde, sieht man daran, dass auch StWT das Märchen von der steuerlichen Entlastung "4000 €" weitererzählt, zudem ungenau.
    Bei einer üblichen Rente von 1000 - 1500 € pm, beträgt die Einkommensteuer Null Euro, zumindest wenn man die Rente schon ein Weilchen bezieht. Erst ab einer Rente von ca. 3.400 € pm (ab 2013) ist die regelmäßig angepriesene steuerliche Entlastung von 4.000 € rechnerisch überhaupt möglich. Der Höchstbetrag der ges. Altersrente beträgt derzeit ca. 3.140 €. Da darf wohl schon von irreführender Werbung sprechen - branchenweit.
    Auch das Thema Sprachniveau ist unterbelichtet. Ich habe ein Angebot einer Agentur erhalten, wonach eine Betreuung mit einem Kurs von 175 Std. das Niveau B1 erreicht hat. Hiesige Anbieter nennen eher das Doppelte bis Dreifache - und was das dann konkret bedeutet ist noch ein andere Frage.

  • Chris_65 am 28.09.2020 um 16:36 Uhr
    Große Agentur = gute Kraft ?

    Habe mir die Zeit genommen und die vielen Kommentare gelesen. Auch ich möchte hier meine Erfahrung teilen. Seit 2015 also gute fünf Jahre habe ich für meine Eltern eine Betreuungskraft bzw. Betreuungskräfte arrangiert. Die ersten drei Agenturen waren ein Reinfall. Dier Zusammenarbeit dauerte nicht länger als 10 Monate. Man muss aber hier erwähnen, es waren auch gute Damen dabei. Problem? Es kommt auf die Kräfte meistens an und nicht auf die Firmengröße, Werbung oder Tests. Schöne Personalbögen sind nur die Verpackung. Die Verpackung kann noch so toll sein wenn der gute Inhalt fehlt. Gewechselt habe ich die Agenturen, da ich nicht wie am Fließband behandelt werden wollte. Erst bei der vierten Agentur (eine aus Hildesheim: P...-Pflege...) bekam ich den Eindruck, hier schaut man auf die Wünsche der Kunden. Immer der gleiche Ansprechpartner, keine Warteschlange am Telefon usw. Fazit: Die Kräfte sind wichtig , nicht die Anzahl der Vorschläge. Verständnisvoller Ansprechpartner sind A u. O!

  • Diana_Hus am 29.05.2020 um 15:02 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: wegen Überprüfung auf Schleichwerbung

  • Kati_1975 am 09.05.2020 um 13:23 Uhr
    Nach der Anzeige jetzt vor Gericht

    Die Eltern meiner Freundin wurden angezeigt und hatten eine Kontrolle wegen ihrer polnischen Pflegerin. Die Pflegerin hatte keine richtigen Papiere. Ein Drama für die Familie und die Pflegerin. Der Vermittler stellte sich taub. Ich kann nur nochmals den Testsieger Küffel vom Test hier empfehlen. Die Papiere kommen automatisch mit der Pflegerin und wir haben die vom Anwalt rechtlich prüfen lassen und alles ist in Ordnung. Jeder sollte darauf wert legen um nicht vor Gericht zu landen. Das können wir nur dringend empfehlen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.04.2020 um 09:29 Uhr
    Knebelverträge zulässig?

    @Robert6: Vielen Dank für Ihre Anregung. (maa)