Pflege

Check­liste: Das sollten Sie bedenken

69

Eine osteuropäische Betreuungs­kraft nach Hause zu holen, ist eine große Entscheidung. Neben der Finanzierung sind weitere wichtige Fragen zu klären.

Pflege Testergebnisse für 13 Ver­mitt­lungs­agenturen 05/2017 freischalten

Erwartungen abste­cken

Eine osteuropäische Betreuungs­kraft kann im Alltag eine enorme Hilfe sein – in höchst vertraulicher Weise. Sie wohnt mit im Haushalt und hat meist auch mit den Angehörigen des Gepflegten viel zu tun. Teils wechseln die Helfe­rinnen häufig. Können Sie sich das vorstellen?

Wohn­situation prüfen

Können Sie der Betreuungs­kraft ein eigenes möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen, am besten auch ein eigenes Bad? Ebenfalls wichtig: Können Sie ihr Zugang zu Telefon und Internet geben, damit sie Kontakt nach Hause halten und Heimatmedien nutzen kann.

Finanzierung klären

Laut unserem Test müssen Sie mit Kosten von etwa 1 500 bis 3 400 Euro im Monat rechnen. Hinzu kommen Ausgaben fürs Essen, da die Hilfe immer voll im Haushalt verpflegt wird. Auch An- und Abreisen können gesondert zu Buche schlagen. Ein Teil der Kosten ist steuerlich absetz­bar, bis zu 4 000 Euro im Jahr. Bei anerkannter Pflegebedürftig­keit lässt sich zudem das Pflegegeld für die Betreuungs­kraft nutzen. Es beträgt monatlich 316 bis 901 Euro. Beispiel­rechnung: Wenn jemand mit Pfle­gegrad 3 monatlich 545 Euro Pflegegeld erhält und seine Betreuungs­kraft 2 000 Euro pro Monat kostet, muss er einen Eigen­anteil von 1 455 Euro im Monat leisten. Das Pflegegeld kann anteilig sinken bis ganz entfallen, wenn professionelle Hilfen hinzukommen (siehe Punkt „Hilfen dazu­holen“).

Richtig suchen

Sie können selber Arbeitgeber werden. Doch weit mehr Suchende nutzen Vermitt­lungs­agenturen. Die nehmen Kunden viele organisatorische Dinge ab. Bei dieser Variante wechseln sich in der Regel verschiedene Betreuungs­kräfte alle paar Wochen ab. Inoffizielle Wege sollten Sie nicht wählen. Wer eine Hilfe schwarz beschäftigt, riskiert unter anderem hohe Bußgelder und Nach­zahlungen von Steuern und Sozial­abgaben.

Bedarf gut darlegen

Vermitt­lungs­agenturen ergründen die Ausgangs­situation meist mit Fragebögen und zusätzlichen Telefonaten oder Vor-Ort-Besuchen. Es spricht für eine Agentur, wenn sie das detailliert erhebt und daraus zwei bis drei Personal­vorschläge ableitet. Kunden können auch Wünsche bezüglich Alter und Geschlecht der Betreuungs­kraft äußern, wobei über­wiegend Frauen tätig sind. Ebenfalls wichtig: die Sprach­kennt­nis. Wenn die Helferin flüssig deutsch sprechen und verstehen kann, sind die monatlichen Betreuungs­kosten mitunter höher.

Aufs Auto achten

Manche Betreuungs­kräfte fahren bei ihrer Arbeit das Auto des Pflegebededürftigen, etwa um ihn zu Terminen zu bringen oder Einkäufe zu erledigen. Dann sollte seine Haft­pflicht­versicherung die Nutzung des Wagens durch Dritte, konkret die Betreuungs­kraft, abdecken. Achten Sie zudem darauf, dass das ausländische Unternehmen laut Vertrag bei grober Fahr­lässig­keit der Betreuerin haftet.

Verträge sorgfältig prüfen

Lesen Sie die Verträge vor dem Unterzeichnen gut durch. Die ausländische Firma sollte im Dienst­leistungs­vertrag unbe­dingt zusichern, dass alle geltenden recht­lichen Grund­lagen einge­halten werden. Von Vorteil ist eine Vereinbarung, nach der der Vertrag kostenfrei ruht in Zeiten, in denen die betreute Person zum Beispiel ins Kranken­haus muss.

Versicherungs­nach­weis fordern

Lassen Sie sich von Betreuungs­kräften gleich zu Anfang ihre „A1-Bescheinigung“ zeigen. Liegt sie noch nicht vor, was oft passiert, sollten Sie zumindest den Nach­weis sehen, dass sie beantragt ist. Kopieren Sie die Dokumente am besten. Sie belegen, dass die Sozial­versicherungs­beiträge im Heimatland fällig werden. Damit sind Sie im – unwahr­scheinlichen, aber nicht ausgeschlossenen – Fall, dass der deutsche Zoll eine Kontrolle macht, auf der sicheren Seite. Sie zeigen damit, dass Sie auf eine reguläre Beschäftigung der Betreuungs­kraft achten.

Hilfen dazu­holen

Um die Betreuungs­kraft zu entlasten, ihr etwa den freien Tag pro Woche zu ermöglichen, können Angehörige einspringen; auch Angebote wie soziale Dienste oder Tages­pflege lassen sich nutzen. Die Pflegekasse finanziert viele Dienste.

Tipp: Wer solche Bausteine geschickt kombiniert, kann oft eine Alternative zur Betreuungs­kraft zu Hause schaffen. Wie das am besten geht, lesen Sie in unserem Test Pflege zu Hause, test 6/2017.

Aufgaben korrekt­fest­legen

Betreuungs­kräfte machen typischer­weise klassische Haus­arbeit wie Kochen, Putzen, Einkaufen. Sie leisten ihrem Schützling zudem Gesell­schaft und kümmern sich häufig auch um allgemeine Pflege, helfen etwa beim Waschen oder Essen. „Behand­lungs­pflege“ – wie Verbände wechseln, Spritzen geben oder Arzneien zusammen­stellen – ist laut Dienst­leistungs­vertrag meist ausgeschlossen. Betrauen Sie einen Pflege­dienst mit diesen Aufgaben. Die Krankenkasse des Bedürftigen trägt die Kosten, wenn ein Arzt Behand­lungs­pflege verordnet. Achtung: Tätig­keiten wie Garten­arbeit, Fens­terputzen, Keller­entrümpeln gehören nicht zu den üblichen Leistungen von Betreuungs­kräften.

Probleme lösen

Es kann ein biss­chen dauern, bis sich der gemein­same Alltag mit einer neuen Betreuungs­kraft einspielt. Versuchen Sie Schwierig­keiten erst im direkten Gespräch zu lösen. Positiv ist, wenn Kunden sich bei Problemen an die Vermitt­lungs­agentur wenden können.

69

Mehr zum Thema

69 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Kevin11 am 08.11.2023 um 21:45 Uhr
    Besserer Test erforderlich

    Zu den Kosten erfährt man in dem Test nicht viel.
    Wie wenig das Kostenthema verstanden wurde, sieht man daran, dass auch StWT das Märchen von der steuerlichen Entlastung "4000 €" weitererzählt, zudem ungenau.
    Bei einer üblichen Rente von 1000 - 1500 € pm, beträgt die Einkommensteuer Null Euro, zumindest wenn man die Rente schon ein Weilchen bezieht. Erst ab einer Rente von ca. 3.400 € pm (ab 2013) ist die regelmäßig angepriesene steuerliche Entlastung von 4.000 € rechnerisch überhaupt möglich. Der Höchstbetrag der ges. Altersrente beträgt derzeit ca. 3.140 €. Da darf wohl schon von irreführender Werbung sprechen - branchenweit.
    Auch das Thema Sprachniveau ist unterbelichtet. Ich habe ein Angebot einer Agentur erhalten, wonach eine Betreuung mit einem Kurs von 175 Std. das Niveau B1 erreicht hat. Hiesige Anbieter nennen eher das Doppelte bis Dreifache - und was das dann konkret bedeutet ist noch ein andere Frage.

  • Chris_65 am 28.09.2020 um 16:36 Uhr
    Große Agentur = gute Kraft ?

    Habe mir die Zeit genommen und die vielen Kommentare gelesen. Auch ich möchte hier meine Erfahrung teilen. Seit 2015 also gute fünf Jahre habe ich für meine Eltern eine Betreuungskraft bzw. Betreuungskräfte arrangiert. Die ersten drei Agenturen waren ein Reinfall. Dier Zusammenarbeit dauerte nicht länger als 10 Monate. Man muss aber hier erwähnen, es waren auch gute Damen dabei. Problem? Es kommt auf die Kräfte meistens an und nicht auf die Firmengröße, Werbung oder Tests. Schöne Personalbögen sind nur die Verpackung. Die Verpackung kann noch so toll sein wenn der gute Inhalt fehlt. Gewechselt habe ich die Agenturen, da ich nicht wie am Fließband behandelt werden wollte. Erst bei der vierten Agentur (eine aus Hildesheim: P...-Pflege...) bekam ich den Eindruck, hier schaut man auf die Wünsche der Kunden. Immer der gleiche Ansprechpartner, keine Warteschlange am Telefon usw. Fazit: Die Kräfte sind wichtig , nicht die Anzahl der Vorschläge. Verständnisvoller Ansprechpartner sind A u. O!

  • Diana_Hus am 29.05.2020 um 15:02 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: wegen Überprüfung auf Schleichwerbung

  • Kati_1975 am 09.05.2020 um 13:23 Uhr
    Nach der Anzeige jetzt vor Gericht

    Die Eltern meiner Freundin wurden angezeigt und hatten eine Kontrolle wegen ihrer polnischen Pflegerin. Die Pflegerin hatte keine richtigen Papiere. Ein Drama für die Familie und die Pflegerin. Der Vermittler stellte sich taub. Ich kann nur nochmals den Testsieger Küffel vom Test hier empfehlen. Die Papiere kommen automatisch mit der Pflegerin und wir haben die vom Anwalt rechtlich prüfen lassen und alles ist in Ordnung. Jeder sollte darauf wert legen um nicht vor Gericht zu landen. Das können wir nur dringend empfehlen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.04.2020 um 09:29 Uhr
    Knebelverträge zulässig?

    @Robert6: Vielen Dank für Ihre Anregung. (maa)