Pflege Betreuungs­kraft aus Osteuropa – die besten Vermittler

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Rundum versorgt dank osteuropäischer Betreuungs­kraft: Damit werben Vermitt­lungs­agenturen. Unser Test deckt Schwach­stellen auf.

Pflege Testergebnisse für 13 Ver­mitt­lungs­agenturen 05/2017

Werner Götz wurde früh aus seinem alten Leben gerissen. Mit 59 erlitt er einen Schlag­anfall. Leider war er in jener Nacht allein. Erst am nächsten Morgen wurde er gefunden. Er über­lebte, fast voll­ständig gelähmt. Nur das Gesicht und die rechte Hand blieben ihm zu Diensten. Und seine Geistes­kraft.

Götz lebt weiter zu Hause. Das geht dank Ehefrau, Pflege­dienst, Therapeuten – und Dorota. Sie kommt aus Polen, wohnt im Haushalt und umsorgt den Mann: inklusive Pfle­geaufgaben, Einkaufen, Kochen, Gesell­schaft. Er nennt sie seine „linke Hand“.

1 470 bis 3 400 Euro monatlich

Die Geschichte ist eine von unzäh­ligen. Bis zu 300 000 Menschen aus Osteuropa, die allermeisten Frauen, üben hier­zulande laut Schät­zungen Jobs aus wie Dorota. Viele kommen über Vermitt­lungs­agenturen. Die werben oft mit einer „24-Stunden-Pflege“ oder „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“. 13 bundes­weit tätige Agenturen haben wir geprüft. Die Kunden zahlen monatliche Betreuungs­kosten von 1 470 bis 3 400 Euro. Vermitteln die Agenturen Betreuungs­kräfte, die zum Bedarf der Hilfe­suchenden passen? Gehen sie recht­lich korrekt und sozial verantwort­lich vor? Wir schickten den Firmen umfassende Fragebögen, sichteten mehr als 900 Dokumente, die sie zum Beleg einreichten, zudem Webseiten, Infomaterialien, Verträge. In den Firmen begut­achteten wir jeweils drei Kunden­akten.

Das Test-Ergebnis ist durch­wachsen. 9 der 13 geprüften Agenturen sind hilf­reich bei der Vermitt­lung, die anderen nur bedingt bis wenig. Keine informiert ihre Kunden gut, das gilt vor allem für recht­liche und finanzielle Aspekte. Bei allen Firmen fanden wir Mängel in den Verträgen. Sie gehen vor allem zu Lasten der Beschäftigten aus Osteuropa. Wir fanden deutliche Hinweise, dass ihre Rechte ausgehöhlt werden, etwa bei Arbeits- und Ruhe­zeiten. Wer eine Vermitt­lungs­agentur nutzt, handelt nicht illegal – er sollte aber einiges beachten.

Meist zwei Verträge zu schließen

Viele Agenturen koope­rieren mit mehreren Firmen in Ländern wie Polen, Bulgarien und Rumänien. Sie rekrutieren Betreuungs­kräfte vor Ort und schi­cken sie nach Deutsch­land. Kunden hier­zulande schließen oft zwei Verträge: einen Vermitt­lungs­vertrag mit der Agentur, einen Dienst­leistungs­vertrag mit der ausländischen Firma.

Die Branche boomt. Die Zahl der Vermitt­lungs­agenturen hier­zulande ist seit 2009 laut unserer Recherche von etwa 60 auf 266 gestiegen. Sie liegt noch höher, zählt man die verschiedenen Stand­orte mancher Agenturen mit.

Das Geschäft der Agenturen gründet auf doppelter Not. Auf der einen Seite stehen die vielen Pflegebedürftigen, die zu Hause bleiben möchten, aber nicht wissen wie. Hilfe durch deutsches Personal rund um die Uhr ist für Normal­verdiener kaum finanzier­bar. Der 104-jährige Alfred Quelle zum Beispiel hatte bei Kosten­vor­anschlägen ambulanter Pflege­dienste über 10 000 bis 18 000 Euro im Monat abge­wunken – und sich für eine polnische Betreuerin entschieden. Auf der anderen Seite stehen zahlreiche Menschen aus Ländern mit nied­rigen Löhnen und schlechten Jobaussichten, die berufliche Chancen ergreifen – selbst weit weg von Familie und Freunden.

Dorota etwa jobbte früher als Verkäuferin und Büro­kraft, gegen kleines Gehalt. „Nach meiner Scheidung machte ich mir Sorgen, ob das Geld für mich und meine beiden Töchter reicht“, erzählt sie. Eine Freundin gab ihr den Tipp, in Deutsch­land zu arbeiten. Während sie Werner Götz betreut, sorgen ihre Eltern für die Kinder.

Angehörige machen sich Sorgen

„Oft kommt nicht der Bedürftige auf die Idee, sich Hilfe ins Haus zu holen, sondern seine Familie“, sagt Gudrun Matusch, die viele Jahre als Expertin zum Thema für die Verbraucherzentrale Rhein­land-Pfalz tätig war. „Angehörige machen sich Sorgen, weil sie nicht immer da sein können, aber denken, dass das nötig wäre.“

Werner Götz wurde nach seinem Schlag­anfall zunächst von einem Pflege­dienst versorgt. „Das reichte nicht, mein Mann war viel zu viel allein“, sagt seine Frau. Sie ist beruflich einge­spannt, da sie sich um die gemein­same Firma kümmert. Sie wandte sich an eine Vermitt­lungs­agentur. „Wir bekamen einen Fragebogen zu unserem Bedarf geschickt. Er war ganz schön umfang­reich und man sollte ihn, denke ich, ehrlich ausfüllen, damit alles passt.“ Es folgte ein Beratungs­gespräch am Telefon, dann kamen schriftliche Personal­vorschläge samt Lebens­lauf und Foto. Kurz darauf stand eine Frau aus Polen vor der Tür.

„Anfangs ist die Situation, dass jemand Fremdes bei einem einzieht und alle möglichen Aufgaben über­nimmt, natürlich selt­sam“, sagt Werner Götz. „Man muss sich gegen­seitig kennen­lernen – jedes Mal aufs Neue, denn es gibt viel Fluktuation. Eine Helferin bleibt in der Regel zwei Monate, dann kommt eine andere.“ Die meisten waren immer mal wieder bei Götz im Einsatz. „Seit etwa zwei Jahren hat sich ein fester Rhythmus einge­spielt, zum Glück.“ Nun wechseln sich immer dieselben zwei Betreue­rinnen ab: Wenn Dorota geht, kommt Gosia und anschließend wieder Dorota.

Stärken bei der Kunden­betreuung

Viele Agenturen gehen bei der Vermitt­lung ähnlich vor wie die von Familie Götz. Sie kümmern sich oft lang­fristig um ihre Kunden, bieten Hilfe bei Problemen. Typischer­weise läuft das so: Jemand aus der deutschen Familie ruft die Agentur an. Die kontaktiert das ausländische Part­ner­unternehmen. Das spricht mit der Betreuungs­kraft. Meist dürfen nur die ausländischen Firmen den Mitarbeitern als direkte Arbeit­geber Weisungen geben. Wenn sich Konflikte nicht lösen lassen, die Betreuerin krank wird oder kurz­fristig in die Heimat muss, können Agenturen und deren Partner häufig schnell Ersatz organisieren.

Zwei Agenturen liegen vorn

Am besten schneiden „Pflege zu Hause Küffel“ und „Hausengel“ bei der Vermitt­lung und den Leistungen drum herum ab. Viele andere Agenturen konnten uns kaum unter Beweis stellen, wie sie für eine gute Qualitäts­sicherung mit ausländischen Part­nerfirmen sorgen. So bekamen wir nur wenige konkrete Vereinbarungen zu sehen, wie die Betreuungs­kräfte – in aller Regel Laien – von den Vermitt­lern und ihren Part­nern auf ihre Aufgaben vorzubereiten sind.

Auch das Sprach­niveau ist nicht immer nach­voll­zieh­bar beschrieben. Mehr­fach fanden wir in den Bedarfs­fragebögen von Agenturen andere Formulierungen als in den Personal­vorschlägen. Der Kunde kann zum Beispiel „sehr gut“ bis „gering“ ankreuzen, im Vorschlag steht dann etwa „A2“, ohne dass Kunden erfahren, ob das ihrem angegebenen Wunsch entspricht.

Vor allem aber stießen wir im Test auf recht­liche Probleme. Die Dienst­leistungs­verträge, die deutsche Kunden mit den ausländischen Part­nerfirmen der Agenturen abschließen, weisen teil­weise erhebliche Mängel auf. Zum Beispiel, wenn keinerlei Haftung bei Fehlern und Unfällen der Betreuungs­kraft über­nommen wird. Das ist unzu­lässig. Vor dem Unter­schreiben sollten Kunden Verträge unbe­dingt prüfen und, wenn notwendig, über die Vermitt­lungs­agentur nach­verhandeln.

Welcher Mindest­lohn gilt?

Auch wenn meist die osteuropäischen Firmen die Personal­ver­antwortung für die Betreuungs­kräfte tragen, können die Vermitt­lungs­agenturen gute Rahmenbedingungen schaffen: indem sie Vereinbarungen mit ihren Part­nern treffen und diese auch kontrollieren. Das geschieht aber nicht genügend. So steht in Koope­rations­verträgen zwischen Agenturen und Part­nerfirmen vage etwas von „Mindest­lohn“ – ohne Hinweis, welcher gilt. Der deutsche beträgt 8,84 Euro pro Stunde, der polnische etwa 3 Euro. Welcher Mindest­lohn greift, liegt am arbeits­recht­lichen Status der Betreuungs­kräfte (typische Varianten). Den wiesen uns die Anbieter meist nicht eindeutig nach. Auch auf vielen Webseiten fehlten dazu klare Angaben. Kunden können kaum nach­voll­ziehen, wie viel von den monatlichen Betreuungs­kosten bei den Helfern ankommt.

Höchs­tens 48 Stunden pro Woche

„Die Frauen verdienen häufig um die 1 000 Euro im Monat, teils weniger“, sagt Sylwia Timm. Die polnisch­stämmige Juristin arbeitet für den Deutschen Gewerk­schafts­bund, Bereich „Faire Mobilität“. Beim Interviewtermin in ihrem Büro klingelt alle paar Minuten das Telefon. An der Strippe: Haus­halts­hilfen in Nöten. „Es ist hier eigentlich immer wie im Call­center“, sagt Timm. „Es gibt in der Branche wirk­lich große Probleme. Die Frauen haben es schwer, bei den osteuropäischen Firmen ihre Rechte durch­zusetzen, zum Beispiel bezüglich der Arbeits­zeit.“

Das deutsche Gesetz erlaubt höchs­tens eine 48-Stunden-Woche – mit mindestens elf Stunden Ruhe­zeit zwischen den Arbeits­einsätzen und einem komplett freien Tag pro Woche. Das kommt aber bei einem Konzept, das als „Rund-um-die Uhr-Betreuung“ vermarktet wird, kaum hin. „Viele Frauen sind dauernd gefordert, auch nachts“, so Timm, „und müssen viel schwerere Arbeit leisten, als angekündigt wurde.“

Eine unzu­mutbare Situation

Im Test fanden wir Hinweise auf solche Praktiken – wenn es in Dienst­leistungs­verträgen etwa heißt, die Arbeit sei bei Bedarf ausweit­bar oder es gebe „eine Rufbereitschaft von 22 bis 6 Uhr“. Oder wenn Frauen ohne Pfle­geaus­bildung laut ihrem Lebens­lauf bereits Arzneien für die Einnahme zusammen­stellten. Solche Tätig­keiten gelten in Deutsch­land als Behand­lungs­pflege – Fehler können Patienten gefährden. Nur qualifiziertes Personal sollte solche Aufgaben erledigen.

Auch bei Infektions­risiken, hohem Pflegebedarf oder Sterbenden geht es ohne Profis nicht. Einige Agenturen vermitteln in solchen Fällen nur Betreuungs­kräfte, wenn diese Versorgung sicher­gestellt ist. Andere über­lassen die Entscheidung ihrem ausländischen Partner oder gar der Helferin selbst. Eine unzu­mutbare Situation.

Auch bei normalem Pflegebedarf reicht die Betreuungs­kraft allein oft nicht aus. Die Vermitt­lungs­agentur sollte schon bei der Bedarfs­analyse fragen, welche Hilfen bereits in Anspruch genommen werden oder sie, wenn notwendig, empfehlen. Darauf achten nicht alle Agenturen. Das wäre aber auch für die ausländische Betreuerin wichtig. Sie kann Pause machen, wenn der Hilfebedürftige in die Tages­pflege geht oder sich ein Besuchs­dienst um ihn kümmert. Die Pflegekasse finanziert solche Entlastungen groß­teils bis komplett.

Die A1-Bescheinigung ist wichtig

Auf den Webseiten und im Infomaterial der Agenturen fanden wir kaum Angaben zu den ausländischen Part­nerfirmen, mit denen deutsche Kunden letzt­endlich Dienst­leistungs­verträge abschließen. Auch der Beschäftigungs- sowie der Versicherungs­status des vermittelten Personals bleibt meist im Dunkeln. „Wichtig ist, eine neue Betreuungs­kraft nach ihrer A1-Bescheinigung zu fragen“, sagt Juristin Gudrun Matusch. Das mehr­seitige Dokument stellen Behörden im Heimatland auf Antrag aus. Es belegt, dass die Sozial­versicherungs­beiträge dort fällig werden.

Das nützt auch der deutschen Familie, wenn der Zoll vor der Tür steht und eine Kontrolle macht. Ganz schlecht sieht es aus, wenn jemand seine Hilfe nicht über eine Agentur oder einen anderen offiziellen Weg besorgt hat und schwarz beschäftigt. „Das kann richtig teuer werden“, sagt Matusch.

„Wert­schät­zung und Pausenzeit“

Ansonsten habe jeder die Arbeits­bedingungen seiner Betreuungs­kraft „selber mit in der Hand“. „Es läuft in vielen Familien gut“, bestätigt Timm. „Mir fällt immer wieder auf, dass sich die Frauen vor allem zwei Dinge wünschen: Wert­schät­zung für ihre Arbeit und ausreichend Pausenzeit.“

Dorota, die Werner Götz betreut, sagt: „Ich mag meinen Job. Ich könnte sonst wechseln.“ Götz‘ Ehefrau ist meist abends und am Wochen­ende da. Zudem kommen professionelle Pfleger und Therapeuten zu ihm. Dann erledigt Dorota Haus­arbeit oder hat Zeit für sich. Das gilt auch, wenn Götz am Rechner sitzt. Mit der rechten Hand an der Maus zeichnet der Architekt weiter Baupläne. Und mit Grafik­programmen erschafft er Gemälde in leuchtenden Farben. Neulich war die erste Vernissage, Dorota zu der Zeit in Polen. Sie wollte Götz‘ großen Tag miterleben. Sie kam angereist.

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Chris_65 am 28.09.2020 um 16:36 Uhr
Große Agentur = gute Kraft ?

Habe mir die Zeit genommen und die vielen Kommentare gelesen. Auch ich möchte hier meine Erfahrung teilen. Seit 2015 also gute fünf Jahre habe ich für meine Eltern eine Betreuungskraft bzw. Betreuungskräfte arrangiert. Die ersten drei Agenturen waren ein Reinfall. Dier Zusammenarbeit dauerte nicht länger als 10 Monate. Man muss aber hier erwähnen, es waren auch gute Damen dabei. Problem? Es kommt auf die Kräfte meistens an und nicht auf die Firmengröße, Werbung oder Tests. Schöne Personalbögen sind nur die Verpackung. Die Verpackung kann noch so toll sein wenn der gute Inhalt fehlt. Gewechselt habe ich die Agenturen, da ich nicht wie am Fließband behandelt werden wollte. Erst bei der vierten Agentur (eine aus Hildesheim: P...-Pflege...) bekam ich den Eindruck, hier schaut man auf die Wünsche der Kunden. Immer der gleiche Ansprechpartner, keine Warteschlange am Telefon usw. Fazit: Die Kräfte sind wichtig , nicht die Anzahl der Vorschläge. Verständnisvoller Ansprechpartner sind A u. O!

Diana_Hus am 29.05.2020 um 15:02 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: wegen Überprüfung auf Schleichwerbung

Kati_1975 am 09.05.2020 um 13:23 Uhr
Nach der Anzeige jetzt vor Gericht

Die Eltern meiner Freundin wurden angezeigt und hatten eine Kontrolle wegen ihrer polnischen Pflegerin. Die Pflegerin hatte keine richtigen Papiere. Ein Drama für die Familie und die Pflegerin. Der Vermittler stellte sich taub. Ich kann nur nochmals den Testsieger Küffel vom Test hier empfehlen. Die Papiere kommen automatisch mit der Pflegerin und wir haben die vom Anwalt rechtlich prüfen lassen und alles ist in Ordnung. Jeder sollte darauf wert legen um nicht vor Gericht zu landen. Das können wir nur dringend empfehlen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.04.2020 um 09:29 Uhr
Knebelverträge zulässig?

@Robert6: Vielen Dank für Ihre Anregung. (maa)

Robert6 am 27.04.2020 um 08:52 Uhr
Knebelverträge zulässig ?

Hallo,
die Stiftung Warentest würde den Verbrauchern ganz besonders helfen wenn sie die Vertäge der sogenannten Agenturen prüfen würde!
Auch wir sind auf Pfleger angewiesen und haben mit den Argenturen immer wieder großen Ärger.
Sehr viel seltener gibt es Ärger mit den Pflegern, die in der Überzahl gute Arbeit leisteten und auch Menschlich meist ein Gewinn sind.
Es gäbe aber Pfleger die bei uns schon waren und die wir gerne wieder hätten obwohl sie für die Argentur aus versändlichen Gründen nicht mehr arbeiten.
Sind denn diese Knebelverträge aus Bulgarien und aus Polen rechtens???
Z.B.
Obwohl der Pfleger keinerlei Ausbildung von der Argentur erhalten hat.
Der Pfleger sein Gehalt nur zum Teil erhielt?
Die Rente und/oder Krankenversicherungsbeiträge durch die Agentur nicht oder nur zum Teil bezahlt wurden?
Und laut der Zusicherung eines Pflegers, er nie einen Vertrag mit der Agentur unterzeichnet hat?
Also scheinbar der Pfleger mit gefälschte A1 bei uns war?