So haben wir getestet
Im Test: 13 bundesweit tätige Vermittlungsagenturen für osteuropäische Betreuungskräfte. Für die Auswahl wurden 266 durch die Stiftung Warentest recherchierte Agenturen im Juli 2016 schriftlich befragt. 88 beantworteten den Fragebogen.
Vorgehen
Wir prüften die ausgewählten Anbieter im Herbst 2016 durch einen umfangreichen Fragebogen und baten um Belege für die Angaben. Zudem besuchten wir jede Agentur und ließen uns zeigen, wie sie einen Vermittlungsfall üblicherweise dokumentiert. Vergleichend prüften wir vor Ort drei zufällig gewählte Kundenakten aus dem Zeitraum August 2015 bis August 2016. Ferner prüften wir die vor der Befragung gesicherten Webseiten, Infomaterialien, Vermittlungsverträge (wenn vorhanden) und maximal je drei Dienstleistungs- und Kooperationsverträge der laut Anbieter wichtigsten Partnerfirmen. Eine Befragung zu den Kosten erfolgte im März 2017.
Vermittlung
Wir prüften unter anderem, ob die Bedarfserfassung alle notwendigen Aspekte umfasst, ob Neukunden aussagekräftige Personalvorschläge erhalten und wie die Agentur die Ankunft der ausgewählten Betreuungskraft beim Kunden begleitet.
Leistungen rund um die Vermittlung
Hier ging es unter anderem darum, ob die Agentur weiterhin Ansprechpartner bei Problemen bleibt. Des Weiteren prüften wir etwa, ob Kooperationsverträge mit ausländischen Partnern konkrete Regelungen zur Vorbereitung der Betreuerinnen enthalten.
Kundeninformation
Wir prüften unter anderem, ob die Webseiten und Infomaterialien aussagekräftig und rechtlich korrekt sind: etwa zu ausländischen Partnern, zum Status der Betreuungskräfte, zu Finanzierungsmöglichkeiten.
Mängel in den Verträgen zum Nachteil des Kunden
Ein Jurist prüfte die Vermittlungs- und Dienstleistungsverträge auf unzulässige Regelungen nach deutschem AGB-Recht.
Sonstige Mängel in den Verträgen
Ein Jurist prüfte die Vermittlungs-, Dienstleistung- und Kooperationsverträge auf bedenkliche Regelungen, etwa bezüglich Entsenderecht. Es regelt die Beschäftigung von Bürgern in anderen EU-Staaten und schließt Mindestarbeitsbedingungen wie Lohn und Arbeitszeit ein. Grundlage: europäische Richtlinien, Verordnungen, deutsche Gesetze, Gerichtsentscheidungen.
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