Testergebnisse für 13 Vermittlungsagenturen 05/2017
Im Test: 13 bundesweit tätige Vermittlungsagenturen für osteuropäische Betreuungskräfte. Für die Auswahl wurden 266 durch die Stiftung Warentest recherchierte Agenturen im Juli 2016 schriftlich befragt. 88 beantworteten den Fragebogen.
Vorgehen
Wir prüften die ausgewählten Anbieter im Herbst 2016 durch einen umfangreichen Fragebogen und baten um Belege für die Angaben. Zudem besuchten wir jede Agentur und ließen uns zeigen, wie sie einen Vermittlungsfall üblicherweise dokumentiert. Vergleichend prüften wir vor Ort drei zufällig gewählte Kundenakten aus dem Zeitraum August 2015 bis August 2016. Ferner prüften wir die vor der Befragung gesicherten Webseiten, Infomaterialien, Vermittlungsverträge (wenn vorhanden) und maximal je drei Dienstleistungs- und Kooperationsverträge der laut Anbieter wichtigsten Partnerfirmen. Eine Befragung zu den Kosten erfolgte im März 2017.
Vermittlung
Wir prüften unter anderem, ob die Bedarfserfassung alle notwendigen Aspekte umfasst, ob Neukunden aussagekräftige Personalvorschläge erhalten und wie die Agentur die Ankunft der ausgewählten Betreuungskraft beim Kunden begleitet.
Leistungen rund um die Vermittlung
Hier ging es unter anderem darum, ob die Agentur weiterhin Ansprechpartner bei Problemen bleibt. Des Weiteren prüften wir etwa, ob Kooperationsverträge mit ausländischen Partnern konkrete Regelungen zur Vorbereitung der Betreuerinnen enthalten.
Kundeninformation
Wir prüften unter anderem, ob die Webseiten und Infomaterialien aussagekräftig und rechtlich korrekt sind: etwa zu ausländischen Partnern, zum Status der Betreuungskräfte, zu Finanzierungsmöglichkeiten.
Mängel in den Verträgen zum Nachteil des Kunden
Ein Jurist prüfte die Vermittlungs- und Dienstleistungsverträge auf unzulässige Regelungen nach deutschem AGB-Recht.
Sonstige Mängel in den Verträgen
Ein Jurist prüfte die Vermittlungs-, Dienstleistung- und Kooperationsverträge auf bedenkliche Regelungen, etwa bezüglich Entsenderecht. Es regelt die Beschäftigung von Bürgern in anderen EU-Staaten und schließt Mindestarbeitsbedingungen wie Lohn und Arbeitszeit ein. Grundlage: europäische Richtlinien, Verordnungen, deutsche Gesetze, Gerichtsentscheidungen.
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Habe mir die Zeit genommen und die vielen Kommentare gelesen. Auch ich möchte hier meine Erfahrung teilen. Seit 2015 also gute fünf Jahre habe ich für meine Eltern eine Betreuungskraft bzw. Betreuungskräfte arrangiert. Die ersten drei Agenturen waren ein Reinfall. Dier Zusammenarbeit dauerte nicht länger als 10 Monate. Man muss aber hier erwähnen, es waren auch gute Damen dabei. Problem? Es kommt auf die Kräfte meistens an und nicht auf die Firmengröße, Werbung oder Tests. Schöne Personalbögen sind nur die Verpackung. Die Verpackung kann noch so toll sein wenn der gute Inhalt fehlt. Gewechselt habe ich die Agenturen, da ich nicht wie am Fließband behandelt werden wollte. Erst bei der vierten Agentur (eine aus Hildesheim: P...-Pflege...) bekam ich den Eindruck, hier schaut man auf die Wünsche der Kunden. Immer der gleiche Ansprechpartner, keine Warteschlange am Telefon usw. Fazit: Die Kräfte sind wichtig , nicht die Anzahl der Vorschläge. Verständnisvoller Ansprechpartner sind A u. O!
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: wegen Überprüfung auf Schleichwerbung
Die Eltern meiner Freundin wurden angezeigt und hatten eine Kontrolle wegen ihrer polnischen Pflegerin. Die Pflegerin hatte keine richtigen Papiere. Ein Drama für die Familie und die Pflegerin. Der Vermittler stellte sich taub. Ich kann nur nochmals den Testsieger Küffel vom Test hier empfehlen. Die Papiere kommen automatisch mit der Pflegerin und wir haben die vom Anwalt rechtlich prüfen lassen und alles ist in Ordnung. Jeder sollte darauf wert legen um nicht vor Gericht zu landen. Das können wir nur dringend empfehlen.
@Robert6: Vielen Dank für Ihre Anregung. (maa)
Hallo,
die Stiftung Warentest würde den Verbrauchern ganz besonders helfen wenn sie die Vertäge der sogenannten Agenturen prüfen würde!
Auch wir sind auf Pfleger angewiesen und haben mit den Argenturen immer wieder großen Ärger.
Sehr viel seltener gibt es Ärger mit den Pflegern, die in der Überzahl gute Arbeit leisteten und auch Menschlich meist ein Gewinn sind.
Es gäbe aber Pfleger die bei uns schon waren und die wir gerne wieder hätten obwohl sie für die Argentur aus versändlichen Gründen nicht mehr arbeiten.
Sind denn diese Knebelverträge aus Bulgarien und aus Polen rechtens???
Z.B.
Obwohl der Pfleger keinerlei Ausbildung von der Argentur erhalten hat.
Der Pfleger sein Gehalt nur zum Teil erhielt?
Die Rente und/oder Krankenversicherungsbeiträge durch die Agentur nicht oder nur zum Teil bezahlt wurden?
Und laut der Zusicherung eines Pflegers, er nie einen Vertrag mit der Agentur unterzeichnet hat?
Also scheinbar der Pfleger mit gefälschte A1 bei uns war?