Pflege

So haben wir getestet

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Pflege Testergebnisse für 13 Ver­mitt­lungs­agenturen 05/2017

Im Test: 13 bundes­weit tätige Vermitt­lungs­agenturen für osteuropäische Betreuungs­kräfte. Für die Auswahl wurden 266 durch die Stiftung Warentest recherchierte Agenturen im Juli 2016 schriftlich befragt. 88 beant­worteten den Fragebogen.

Vorgehen

Wir prüften die ausgewählten Anbieter im Herbst 2016 durch einen umfang­reichen Fragebogen und baten um Belege für die Angaben. Zudem besuchten wir jede Agentur und ließen uns zeigen, wie sie einen Vermitt­lungs­fall üblicher­weise dokumentiert. Vergleichend prüften wir vor Ort drei zufäl­lig gewählte Kunden­akten aus dem Zeitraum August 2015 bis August 2016. Ferner prüften wir die vor der Befragung gesicherten Webseiten, Infomaterialien, Vermitt­lungs­verträge (wenn vorhanden) und maximal je drei Dienst­leistungs- und Koope­rations­verträge der laut Anbieter wichtigsten Part­nerfirmen. Eine Befragung zu den Kosten erfolgte im März 2017.

Vermitt­lung

Wir prüften unter anderem, ob die Bedarfs­erfassung alle notwendigen Aspekte umfasst, ob Neukunden aussagekräftige Personal­vorschläge erhalten und wie die Agentur die Ankunft der ausgewählten Betreuungs­kraft beim Kunden begleitet.

Leistungen rund um die Vermitt­lung

Hier ging es unter anderem darum, ob die Agentur weiterhin Ansprech­partner bei Problemen bleibt. Des Weiteren prüften wir etwa, ob Koope­rations­verträge mit ausländischen Part­nern konkrete Rege­lungen zur Vorbereitung der Betreue­rinnen enthalten.

Kunden­information

Wir prüften unter anderem, ob die Webseiten und Infomaterialien aussagekräftig und recht­lich korrekt sind: etwa zu ausländischen Part­nern, zum Status der Betreuungs­kräfte, zu Finanzierungs­möglich­keiten.

Mängel in den Verträgen zum Nachteil des Kunden

Ein Jurist prüfte die Vermitt­lungs- und Dienst­leistungs­verträge auf unzu­lässige Rege­lungen nach deutschem AGB-Recht.

Sons­tige Mängel in den Verträgen

Ein Jurist prüfte die Vermitt­lungs-, Dienst­leistung- und Koope­rations­verträge auf bedenk­liche Rege­lungen, etwa bezüglich Entsenderecht. Es regelt die Beschäftigung von Bürgern in anderen EU-Staaten und schließt Mindest­arbeits­bedingungen wie Lohn und Arbeits­zeit ein. Grund­lage: europäische Richt­linien, Verordnungen, deutsche Gesetze, Gerichts­entscheidungen.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Chris_65 am 28.09.2020 um 16:36 Uhr
Große Agentur = gute Kraft ?

Habe mir die Zeit genommen und die vielen Kommentare gelesen. Auch ich möchte hier meine Erfahrung teilen. Seit 2015 also gute fünf Jahre habe ich für meine Eltern eine Betreuungskraft bzw. Betreuungskräfte arrangiert. Die ersten drei Agenturen waren ein Reinfall. Dier Zusammenarbeit dauerte nicht länger als 10 Monate. Man muss aber hier erwähnen, es waren auch gute Damen dabei. Problem? Es kommt auf die Kräfte meistens an und nicht auf die Firmengröße, Werbung oder Tests. Schöne Personalbögen sind nur die Verpackung. Die Verpackung kann noch so toll sein wenn der gute Inhalt fehlt. Gewechselt habe ich die Agenturen, da ich nicht wie am Fließband behandelt werden wollte. Erst bei der vierten Agentur (eine aus Hildesheim: P...-Pflege...) bekam ich den Eindruck, hier schaut man auf die Wünsche der Kunden. Immer der gleiche Ansprechpartner, keine Warteschlange am Telefon usw. Fazit: Die Kräfte sind wichtig , nicht die Anzahl der Vorschläge. Verständnisvoller Ansprechpartner sind A u. O!

Diana_Hus am 29.05.2020 um 15:02 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: wegen Überprüfung auf Schleichwerbung

Kati_1975 am 09.05.2020 um 13:23 Uhr
Nach der Anzeige jetzt vor Gericht

Die Eltern meiner Freundin wurden angezeigt und hatten eine Kontrolle wegen ihrer polnischen Pflegerin. Die Pflegerin hatte keine richtigen Papiere. Ein Drama für die Familie und die Pflegerin. Der Vermittler stellte sich taub. Ich kann nur nochmals den Testsieger Küffel vom Test hier empfehlen. Die Papiere kommen automatisch mit der Pflegerin und wir haben die vom Anwalt rechtlich prüfen lassen und alles ist in Ordnung. Jeder sollte darauf wert legen um nicht vor Gericht zu landen. Das können wir nur dringend empfehlen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 27.04.2020 um 09:29 Uhr
Knebelverträge zulässig?

@Robert6: Vielen Dank für Ihre Anregung. (maa)

Robert6 am 27.04.2020 um 08:52 Uhr
Knebelverträge zulässig ?

Hallo,
die Stiftung Warentest würde den Verbrauchern ganz besonders helfen wenn sie die Vertäge der sogenannten Agenturen prüfen würde!
Auch wir sind auf Pfleger angewiesen und haben mit den Argenturen immer wieder großen Ärger.
Sehr viel seltener gibt es Ärger mit den Pflegern, die in der Überzahl gute Arbeit leisteten und auch Menschlich meist ein Gewinn sind.
Es gäbe aber Pfleger die bei uns schon waren und die wir gerne wieder hätten obwohl sie für die Argentur aus versändlichen Gründen nicht mehr arbeiten.
Sind denn diese Knebelverträge aus Bulgarien und aus Polen rechtens???
Z.B.
Obwohl der Pfleger keinerlei Ausbildung von der Argentur erhalten hat.
Der Pfleger sein Gehalt nur zum Teil erhielt?
Die Rente und/oder Krankenversicherungsbeiträge durch die Agentur nicht oder nur zum Teil bezahlt wurden?
Und laut der Zusicherung eines Pflegers, er nie einen Vertrag mit der Agentur unterzeichnet hat?
Also scheinbar der Pfleger mit gefälschte A1 bei uns war?