
Reitbeteiligung. Bei der Haftpflichtversicherung gibt es oft Lücken im Versicherungsschutz. © mauritius images / Westend61
Ein Pferd macht viel Arbeit. Pferdehalter bieten daher oft Reitbeteiligungen an. Was viele nicht wissen: Trotz Mitversicherung sind oft nicht alle Unfälle in der Pferdehalter-Haftpflicht versichert.
Reitbeteiligung vertraglich regeln
Manche Pferdebesitzer teilen sich ihre Vierbeiner gegen Gebühr mit anderen Reitern. Die Konditionen der Reitbeteiligung halten sie oft vertraglich fest. Dieser Vertrag schließt aber nicht automatisch die Haftung des Halters gegenüber der Reitbeteiligung aus.
Pferdehalterin haftet für Unfall
Eine Frau hatte eine Reitbeteiligung an einer Araberstute. Als sie das Pferd striegelte, trat es aus. Die Reiterin wurde am Knie erwischt und zog sich einen Kreuz- und Innenbandriss zu. Sie war der Meinung, dass die Pferdehalterin für den Vorfall haften muss, und verlangte Schmerzensgeld und Schadenersatz – insgesamt rund 20 000 Euro. Die Halterin hingegen war der Ansicht, dass die Reitbeteiligung selbst verantwortlich sei und mit dem Reitbeteiligungsvertrag automatisch ein Haftungsausschluss vereinbart wurde.
Kein automatischer Haftungsausschluss
Das Landgericht München I gab der Klage statt. Ein Reitbeteiligungsvertrag führe per se nicht zu einem Haftungsausschluss. Halter müssen haften, wenn ihr Pferd eine Reitbeteiligung verletzt (Az. 20 O 2974/19).
Reitbeteiligung mitversichern
Wer ein eigenes Pferd hat, braucht eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Kommt eine Reitbeteiligung hinzu, sollte sie unbedingt mitversichert werden. Dann sind Schäden versichert, die das Pferd unter Betreuung der Reitbeteiligung bei Dritten verursacht – zum Beispiel wenn das Pferd beim Ausritt scheut und ein fremdes Auto demoliert.
Versicherungslücken können teuer werden
Die Reitbeteiligung selbst ist aber kein Dritter. Versicherungen springen daher nicht automatisch ein, wenn das Pferd die Reitbeteiligung verletzt. Hat die Pferdebesitzerin der Araberstute dies beispielsweise nicht mitversichert, wird sie vermutlich auf Kosten für Schadenersatz und Schmerzensgeld sitzen bleiben.
Tipp: Wir raten Pferdehaltern mit einer Reitbeteiligung, sicherzugehen, dass ihre Versicherung auch bei Schäden einspringt, die der Reitbeteiligung entstehen – inklusive möglicher Regressansprüche der Krankenkasse
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Ein Hinweis: Es gibt mindestens ein Vergleichsportal im Internet, mit dem man nach Versicherungsunternehmen suchen kann. Da im Bereich Tierversicherungen die großen Unternehmen nicht unbedingt die günstigsten sein müssen und es etliche spezialisierte Versicherungsunternehmen gibt, ist die Verwendung eines spezialisierten Vergleichsportals sinnvoll, um die geeignetste Versicherung für die eigenen Bedürfnisse zu finden.
Durch die Verwendung eines einschlägigen Portals ist auch die Möglichkeit gegeben, Suchparameter einzugeben, die in anderen Portalen nicht zu finden sind.
Dass es extrem unpraktisch ist, nur nach Pferde-Haftpflicht zu suchen und dann die Versicherungsbedingungen aller Suchergebnisse anzusehen, dürfte offensichtlich sein.