Pferdehalter-Haft­pflicht­versicherung Reitbe­teiligungen richtig versichern

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Pferdehalter-Haft­pflicht­versicherung - Reitbe­teiligungen richtig versichern

Reitbe­teiligung. Bei der Haft­pflicht­versicherung gibt es oft Lücken im Versicherungs­schutz. © mauritius images / Westend61

Ein Pferd macht viel Arbeit. Pferdehalter bieten daher oft Reitbe­teiligungen an. Was viele nicht wissen: Trotz Mitversicherung sind oft nicht alle Unfälle in der Pferdehalter-Haft­pflicht versichert.

Reitbe­teiligung vertraglich regeln

Manche Pferde­besitzer teilen sich ihre Vier­beiner gegen Gebühr mit anderen Reitern. Die Konditionen der Reitbe­teiligung halten sie oft vertraglich fest. Dieser Vertrag schließt aber nicht auto­matisch die Haftung des Halters gegen­über der Reitbe­teiligung aus.

Pferdehalterin haftet für Unfall

Eine Frau hatte eine Reitbe­teiligung an einer Arabers­tute. Als sie das Pferd striegelte, trat es aus. Die Reiterin wurde am Knie erwischt und zog sich einen Kreuz- und Innenband­riss zu. Sie war der Meinung, dass die Pferdehalterin für den Vorfall haften muss, und verlangte Schmerzens­geld und Schaden­ersatz – insgesamt rund 20 000 Euro. Die Halterin hingegen war der Ansicht, dass die Reitbe­teiligung selbst verantwort­lich sei und mit dem Reitbe­teiligungs­vertrag auto­matisch ein Haftungs­ausschluss vereinbart wurde.

Kein auto­matischer Haftungs­ausschluss

Das Land­gericht München I gab der Klage statt. Ein Reitbe­teiligungs­vertrag führe per se nicht zu einem Haftungs­ausschluss. Halter müssen haften, wenn ihr Pferd eine Reitbe­teiligung verletzt (Az. 20 O 2974/19).

Reitbe­teiligung mitversichern

Wer ein eigenes Pferd hat, braucht eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Kommt eine Reitbe­teiligung hinzu, sollte sie unbe­dingt mitversichert werden. Dann sind Schäden versichert, die das Pferd unter Betreuung der Reitbe­teiligung bei Dritten verursacht – zum Beispiel wenn das Pferd beim Ausritt scheut und ein fremdes Auto demoliert.

Versicherungs­lücken können teuer werden

Die Reitbe­teiligung selbst ist aber kein Dritter. Versicherungen springen daher nicht auto­matisch ein, wenn das Pferd die Reitbe­teiligung verletzt. Hat die Pferde­besitzerin der Arabers­tute dies beispiels­weise nicht mitversichert, wird sie vermutlich auf Kosten für Schaden­ersatz und Schmerzens­geld sitzen bleiben.

Tipp: Wir raten Pferdehaltern mit einer Reitbe­teiligung, sicher­zugehen, dass ihre Versicherung auch bei Schäden einspringt, die der Reitbe­teiligung entstehen – inklusive möglicher Regress­ansprüche der Krankenkasse

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Pedi015 am 07.06.2021 um 14:09 Uhr
Pferde-Haftpflichtversicherung

Ein Hinweis: Es gibt mindestens ein Vergleichsportal im Internet, mit dem man nach Versicherungsunternehmen suchen kann. Da im Bereich Tierversicherungen die großen Unternehmen nicht unbedingt die günstigsten sein müssen und es etliche spezialisierte Versicherungsunternehmen gibt, ist die Verwendung eines spezialisierten Vergleichsportals sinnvoll, um die geeignetste Versicherung für die eigenen Bedürfnisse zu finden.
Durch die Verwendung eines einschlägigen Portals ist auch die Möglichkeit gegeben, Suchparameter einzugeben, die in anderen Portalen nicht zu finden sind.
Dass es extrem unpraktisch ist, nur nach Pferde-Haftpflicht zu suchen und dann die Versicherungsbedingungen aller Suchergebnisse anzusehen, dürfte offensichtlich sein.