Pferdehaft­pflicht­versicherung Guter Schutz günstig zu haben

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Jeder Pferdehalter sollte eine Haft­pflicht­versicherung mit Grund­schutz haben. Sie kommt auch für hohe Schäden durch Flucht­tiere auf.

Pferdehaft­pflicht­versicherung Alle Testergebnisse für Haftpflichtversicherungen für Pferdehalter 04/2016 freischalten

Etwa 1,2 Millionen Deutsche betreiben regel­mäßig Pferde­sport. Doch das Glück auf dem Rücken der Pferde kann schnell getrübt werden. Als Flucht­tiere sind Pferde schreck­haft. Ein plötzliches Geräusch kann ausreichen und das Ross galoppiert los – ohne Rück­sicht auf Verluste. Wird der Fluchtweg versperrt, treten die stolzen Tiere mit den Hufen.

Keine Versicherungs­pflicht

Für Schäden, die das Pferd verursacht, muss der Halter aufkommen. Obwohl es für Pferdehalter keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungs­pflicht gibt, ist eine Tierhalterhaft­pflicht­versicherung wichtig. Pferde können Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe verursachen. Ist der Halter nicht versichert, muss er in der Regel alles selbst bezahlen – sogar wenn ihn keine direkte Schuld trifft. Er haftet grund­sätzlich auch für Schadens­fälle, bei denen ein anderer das eigene Pferd beaufsichtigt hat.

Schutz ab 91 Euro im Jahr

Pferdehaft­pflicht­versicherung - Guter Schutz günstig zu haben

Meist muss der Halter haften, wenn das Pferd den Hufschmied tritt (Ober­landes­gericht Hamm, Az. 14 U 19/14). © mauritius images / Colin Underhill / Alamy

Wir haben 94 Angebote von 51 Anbietern geprüft. Das Ergebnis: Die Jahres­beiträge variieren stark. Ab 91 Euro (GVO, Tarif Smart and easy) bis über 250 Euro kostet der Schutz im Jahr. Wir haben einige Leistungen fest­gelegt, die der Schutz enthalten sollte:

  • Deckungs­summe von 5 Millionen Euro
  • Schutz bei Verstoß gegen Halter­pflichten
  • Reitbe­teiligung und fremde Reiter (ohne Gewerbe) sind versichert
  • Flurschäden sind abge­deckt
  • Deck­schäden sind versichert
  • Schutz gilt auch für Fohlen

Pferdehalter, die diesen Grund­schutz haben möchten, können die Tarife in der Tabelle danach filtern.

Tipp: Viele Versicherer bieten Preis­nach­lässe an, wenn Sie mehrere Pferde versichern. Sie können oft auch sparen, wenn Sie einen Anbieter wählen, bei dem Sie bereits eine andere Police abge­schlossen haben.

Pferde reißen aus

Flüchtende Pferde sind eine Gefahr für den Straßenverkehr. Reißen die Vier­beiner aus und verursachen sie einen Unfall, haftet der Halter. Bei mehreren Ausreißern spielt es meist keine Rolle, welches Tier den Schaden wirk­lich verursacht.

So hafteten die Halter von fünf Ponys gemein­sam. Die Tiere gingen an einer Kreuzung durch und galoppierten auf einen Mountain­biker zu. Das Pony „Princess“ riss den Sportler um und verletzte ihn so schwer, dass er seither quer­schnitts­gelähmt ist. Der Bundes­gerichts­hof entschied: Die Versicherung von „Princess“ muss das Schmerzens­geld nicht allein bezahlen. Alle Halter sind haft­bar (Az. VI ZR 467/13).

Auch Flurschäden sollte eine Versicherung abdecken. Denn wenn Pferde ausbrechen und durch benach­barte Felder galoppieren, gefährden sie nicht nur Menschen. Die großen Tiere können auch Flurschäden an land­wirt­schaftlich genutzten Feldern oder Sträuchern und Bäumen verursachen. Beispiels­weise können sie die Saat eines Bauern so schwer beschädigen, dass er den Wert eines kompletten Ernte­ausfalls einfordert.

Deck­schäden und Schutz von Fohlen

Besonders Halter von Hengsten sollten darauf achten, dass ihre Police Deck­schäden umfasst. Denn deckt ein Hengst eine frucht­bare Stute, kann es teuer werden.

Züchter oder Pferdehalter, die ihre Stute für den professionellen Reit­sport nutzen, haben mit erheblichem Verdienst­ausfall zu rechnen, wenn die Stute trächtig wird. Für den Ausfall muss grund­sätzlich der Halter des Hengstes haften. Zusätzlich muss er eventuell für eine medizi­nische Versorgung der Stute und die Betreuung der Fohlen aufkommen. Halter von Stuten sollten wiederum darauf achten, dass Fohlen in den ersten Monaten auto­matisch unter dem Schutz der Tierhalterhaft­pflicht stehen.

Reitbe­teiligung ist versichert

Viele Reiter können sich kein eigenes Pferd leisten und suchen sich eine Reitbe­teiligung. Sie reiten das Pferd eines anderen, misten aus, bewegen und pflegen es. Der Halter profitiert davon, erhält oft sogar dafür Geld.

Beide – Halter und Reiter – sollten auf ihren Schutz achten. Richtet unter der Aufsicht der Reitbe­teiligung das Pferd einen Schaden an, ist grund­sätzlich der Halter verantwort­lich. Führt die Reitbe­teiligung das Pferd zum Beispiel zur Weide und rennt dieses davon und verursacht einen schweren Verkehrs­unfall, ist der Halter haft­bar – obwohl er nicht dabei war.

Viele Tarife decken diese Fälle ab. Der Versicherer zahlt bei Schäden, die unter Aufsicht von Reitbe­teiligungen und Fremdreitern passieren. Auch Bekannte, die das Pferd füttern, sind dann versichert.

Tipp: Wenn Sie gelegentlich ein fremdes Pferd reiten und den Schutz des Halters nicht kennen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Privathaft­pflicht­versicherung. Oft ist das Hüten fremder Pferde inbegriffen.

Reit­unfälle vor Gericht

Die recht­liche Lage bei Reit­unfällen ist nicht immer eindeutig, daher landen diese häufig vor Gericht. Grund­sätzlich muss der Halter haften, wenn er sein Pferd einem anderen über­lässt und dieser sich bei einem Reit­unfall verletzt. Bei Reitbe­teiligungen ist jedoch oft fraglich, ob der Reiter Schaden­ersatz geltend machen kann.

Wer sich regel­mäßig ein Pferd teilt, sollte im Vorfeld klären, wer nach einem Reit­unfall haftet. Es lohnt sich, auch beim Versicherer nach­zufragen. Viele Policen decken diese Fälle ab und zahlen Schaden­ersatz und Schmerzens­geld an den Reiter.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.10.2016 um 11:50 Uhr
    Pferdehaftpflichtversicherung

    @Hele16: Ihre Enttäuschung über unseren Test der Pferdehaftpflichtversicherung, insbesondere mit dem Hinweis, wir hätten noch nicht einmal angegeben, ob die Versicherer eine Selbstbeteiligung im Schadensfall verlangen, können wir nicht ganz nachvollziehen. Wir haben in der Rubrik "So haben wir getestet" auf Seite 72 deutlich gemacht, dass es sich bei allen getesteten Tarifen um solche ohne generellen Selbstbehalt handelt. Darüber hinaus haben wir einen von uns empfohlenen Grundschutz verschiedener Leistungsmerkmale definiert. Alle Tarifangebote bieten - wie beschrieben - ohne Aufpreis u.a. folgende Leistungen: Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro, Schutz bei Verstoß gegen Halterpflichten, Schutz für Pferdehüter, Reitbeteiligungen und fremde Reiter (ohne Gewerbe) sind versichert, Flurschäden sind abgedeckt, Deckschäden sind versichert und der Schutz gilt auch für Fohlen in eigener Verantwortung für grundsätzlich nicht weniger als sechs Monate. (TK)

  • Hele16 am 02.10.2016 um 19:32 Uhr
    Pferdehaftpflichtversicherung

    Ihr Test über die Pferdehaftpflichtversicherung hat mich sehr enttäuscht und nichts für mich gebracht, da er sehr oberflächlich gehalten ist. Es wurde nicht einmal angegeben ob die Versicherer eine Selbstbeteiligung im Schadensfall verlangen.
    Jeder kostenlose Internetvergleich hat mehr Informationen über die Leistungen der Versicherer. Schade!