
Geht das Pferd durch und verursacht Schäden, drohen dem Besitzer Forderungen in Millionenhöhe.
Jeder Pferdehalter sollte eine Haftpflichtversicherung mit Grundschutz haben. Sie kommt auch für hohe Schäden durch Fluchttiere auf.
Etwa 1,2 Millionen Deutsche betreiben regelmäßig Pferdesport. Doch das Glück auf dem Rücken der Pferde kann schnell getrübt werden. Als Fluchttiere sind Pferde schreckhaft. Ein plötzliches Geräusch kann ausreichen und das Ross galoppiert los – ohne Rücksicht auf Verluste. Wird der Fluchtweg versperrt, treten die stolzen Tiere mit den Hufen.
Keine Versicherungspflicht
Für Schäden, die das Pferd verursacht, muss der Halter aufkommen. Obwohl es für Pferdehalter keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht gibt, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung wichtig. Pferde können Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe verursachen. Ist der Halter nicht versichert, muss er in der Regel alles selbst bezahlen – sogar wenn ihn keine direkte Schuld trifft. Er haftet grundsätzlich auch für Schadensfälle, bei denen ein anderer das eigene Pferd beaufsichtigt hat.
Schutz ab 91 Euro im Jahr

Meist muss der Halter haften, wenn das Pferd den Hufschmied tritt (Oberlandesgericht Hamm, Az. 14 U 19/14).
Wir haben 94 Angebote von 51 Anbietern geprüft. Das Ergebnis: Die Jahresbeiträge variieren stark. Ab 91 Euro (GVO, Tarif Smart and easy) bis über 250 Euro kostet der Schutz im Jahr. Wir haben einige Leistungen festgelegt, die der Schutz enthalten sollte:
- Deckungssumme von 5 Millionen Euro
- Schutz bei Verstoß gegen Halterpflichten
- Reitbeteiligung und fremde Reiter (ohne Gewerbe) sind versichert
- Flurschäden sind abgedeckt
- Deckschäden sind versichert
- Schutz gilt auch für Fohlen
Pferdehalter, die diesen Grundschutz haben möchten, können die Tarife in der Tabelle danach filtern.
Tipp: Viele Versicherer bieten Preisnachlässe an, wenn Sie mehrere Pferde versichern. Sie können oft auch sparen, wenn Sie einen Anbieter wählen, bei dem Sie bereits eine andere Police abgeschlossen haben.
Pferde reißen aus
Flüchtende Pferde sind eine Gefahr für den Straßenverkehr. Reißen die Vierbeiner aus und verursachen sie einen Unfall, haftet der Halter. Bei mehreren Ausreißern spielt es meist keine Rolle, welches Tier den Schaden wirklich verursacht.
So hafteten die Halter von fünf Ponys gemeinsam. Die Tiere gingen an einer Kreuzung durch und galoppierten auf einen Mountainbiker zu. Das Pony „Princess“ riss den Sportler um und verletzte ihn so schwer, dass er seither querschnittsgelähmt ist. Der Bundesgerichtshof entschied: Die Versicherung von „Princess“ muss das Schmerzensgeld nicht allein bezahlen. Alle Halter sind haftbar (Az. VI ZR 467/13).
Auch Flurschäden sollte eine Versicherung abdecken. Denn wenn Pferde ausbrechen und durch benachbarte Felder galoppieren, gefährden sie nicht nur Menschen. Die großen Tiere können auch Flurschäden an landwirtschaftlich genutzten Feldern oder Sträuchern und Bäumen verursachen. Beispielsweise können sie die Saat eines Bauern so schwer beschädigen, dass er den Wert eines kompletten Ernteausfalls einfordert.
Deckschäden und Schutz von Fohlen
Besonders Halter von Hengsten sollten darauf achten, dass ihre Police Deckschäden umfasst. Denn deckt ein Hengst eine fruchtbare Stute, kann es teuer werden.
Züchter oder Pferdehalter, die ihre Stute für den professionellen Reitsport nutzen, haben mit erheblichem Verdienstausfall zu rechnen, wenn die Stute trächtig wird. Für den Ausfall muss grundsätzlich der Halter des Hengstes haften. Zusätzlich muss er eventuell für eine medizinische Versorgung der Stute und die Betreuung der Fohlen aufkommen. Halter von Stuten sollten wiederum darauf achten, dass Fohlen in den ersten Monaten automatisch unter dem Schutz der Tierhalterhaftpflicht stehen.
Reitbeteiligung ist versichert
Viele Reiter können sich kein eigenes Pferd leisten und suchen sich eine Reitbeteiligung. Sie reiten das Pferd eines anderen, misten aus, bewegen und pflegen es. Der Halter profitiert davon, erhält oft sogar dafür Geld.
Beide – Halter und Reiter – sollten auf ihren Schutz achten. Richtet unter der Aufsicht der Reitbeteiligung das Pferd einen Schaden an, ist grundsätzlich der Halter verantwortlich. Führt die Reitbeteiligung das Pferd zum Beispiel zur Weide und rennt dieses davon und verursacht einen schweren Verkehrsunfall, ist der Halter haftbar – obwohl er nicht dabei war.
Viele Tarife decken diese Fälle ab. Der Versicherer zahlt bei Schäden, die unter Aufsicht von Reitbeteiligungen und Fremdreitern passieren. Auch Bekannte, die das Pferd füttern, sind dann versichert.
Tipp: Wenn Sie gelegentlich ein fremdes Pferd reiten und den Schutz des Halters nicht kennen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Oft ist das Hüten fremder Pferde inbegriffen.
Reitunfälle vor Gericht

Wer anderen sein Pferd zum Reiten überlässt, muss bei einem Reitunfall in der Regel Schadenersatz leisten.
Die rechtliche Lage bei Reitunfällen ist nicht immer eindeutig, daher landen diese häufig vor Gericht. Grundsätzlich muss der Halter haften, wenn er sein Pferd einem anderen überlässt und dieser sich bei einem Reitunfall verletzt. Bei Reitbeteiligungen ist jedoch oft fraglich, ob der Reiter Schadenersatz geltend machen kann.
Wer sich regelmäßig ein Pferd teilt, sollte im Vorfeld klären, wer nach einem Reitunfall haftet. Es lohnt sich, auch beim Versicherer nachzufragen. Viele Policen decken diese Fälle ab und zahlen Schadenersatz und Schmerzensgeld an den Reiter.