Ist es als Reiten einzustufen, wenn jemand ein Pferd am Zügel führt? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Dresden befassen.
Der Fall: Eine Reiterin hatte einen ausgewiesenen Reitweg im Wald verlassen, war vom Pferd abgestiegen und hatte das Tier zu einer 50 Meter entfernten Wiese geführt, um dort eine Pause einzulegen. Das Amtsgericht Pirna verurteilte die Pferdebesitzerin wegen „unerlaubten Reitens auf nicht zum Reiten ausgewiesenen Wegen“ zu einer Geldbuße von 50 Euro. Das Sächsische Waldwegegesetz verbietet das „Reiten“ abseits von Reitwegen. Die Frau legte erfolgreich Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht ein. Das stellte klar: Das Führen eines Pferdes am Zügel ist dem Reiten nicht gleichzusetzen. Die Pferdebesitzerin muss das Bußgeld nicht bezahlen (OLG Dresden, Az. 26 Ss 505/15 (Z)).
Übrigens: Die Stiftung Warentest hat aktuell Krankenversicherungen für Pferde getestet. Fazit: Nur eine OP-Police schützt umfassend.
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