So haben wir getestet
Im Test: 64 Kräutertees, davon 15-mal Fenchel, 18-mal Pfefferminz, 15-mal Kamille und 16 Kräuterteemischungen. 16 der Tees tragen das Biosiegel, 4 Produkte sind als Arzneitee im Handel, 4 Fencheltees als Tee für Babys und Kinder. Wir wählten überwiegend vielverkaufte Handels- und Herstellermarken aus.
Einkauf: November/Dezember 2016.
Preise: Wir ermittelten sie durch Anbieterbefragung im Februar 2017.
Untersuchungen
Wir haben die Tees ausschließlich auf Schadstoffe untersucht. Die wichtigsten Punkte: Wir prüften auf 28 Pyrrolizidinalkaloide und deren Umwandlungsprodukte. Außerdem analysierten wir alle Tees auf Pestizide und Anthrachinon. Kamillentee und Kräuterteemischungen prüften wir noch auf Nikotin, weil die Literatur über entsprechende Belastungen berichtet. Ergänzend prüften wir die Babytees auf Nitrat: Sie sind in diesem Punkt sicher.
Folgende Methoden wurden eingesetzt:
- Pyrrolizidinalkaloide und deren N-Oxide: Analyse von 28 verschiedenen Substanzen in Anlehnung an BfR-Methode nach Festphasenextraktion mittels LC-MS/MS. Es wurde mindestens eine Mischprobe aus drei Packungen untersucht; bei Auffälligkeiten weitere Packungen. Beim am höchsten belasteten Produkt wurde insgesamt aus 16 Packungen geprüft.
- Pestizide: Wir prüften mittels GC-MS/MS und LC-MS/MS in Anlehnung an die Methode L 00.00–115 der Amtlichen Sammlungen von Untersuchungsverfahren nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (ASU).
- Anthrachinon: Wir prüften in Anlehnung an Methode L 00.00–115 der ASU mittels GC-MS/MS.
- Nikotin: Wir prüften in Anlehnung an Methode L 00.00–115 der ASU mittels LC-MS/MS.
- Nitrat: Wir prüften gemäß Methode L 26.00–1 der ASU.
Die Befunde an Pyrrolizidinalkaloiden bewerteten wir nach der Tageszufuhr, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Efsa und das Bundesinstitut für Risikobewertung als „wenig bedenklich“ einschätzen: Für einen 60 Kilogramm schweren Erwachsenen sind das 0,42 Mikrogramm. Bei der Bewertung von Pestiziden, Anthrachinon und Nikotin orientierten wir uns an den zulässigen gesetzlichen Höchstgehalten für Kräutertee beziehungsweise für Pfefferminze.
Abwertungen
Abwertungen bewirken, dass sich Produktmängel verstärkt auf das Schadstoffurteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertung setzten wir ein: Das Urteil für Schadstoffe konnte nicht besser sein als das jeweils schlechteste Urteil für eine einzelne Schadstoffkategorie.