Verbraucher, die seit dem 15. Juli 2017 einen neuen Personalausweis beantragen, erhalten automatisch einen mit freigeschaltetem elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion). Damit können sie sich im Internet ausweisen. Neu ist die Funktion nicht. Bislang nutzt sie aber kaum jemand, denn sie musste extra beantragt werden. Durch die Änderung ist sie nun Standard. Man kann die elD-Funktion ignorieren, indem man die benötigte Pin nicht freischaltet.
Tipp: Wie der elektronische Ausweis funktioniert, lesen Sie auf der Internetseite des Bundesministerium des Inneren.