Die Versicherungsvereine boten in unserem Test der Pensionskassen am meisten. Die Zusagen für eine Betriebsrente reichen bei gleichem Beitrag von 329 Euro bis 561 Euro.
Wer als Arbeitnehmer eigenes Geld in eine betriebliche Vorsorge steckt, möchte dafür möglichst viel bekommen, ob Rente, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsschutz. Den meisten Arbeitnehmern geht es vor allem um mehr Rente im Alter.
Auch die Beschäftigten von Wincor Nixdorf in Paderborn wollen einmal eine attraktive Zusatzrente für ihre Sparbemühungen sehen. Das Unternehmen, das vornehmlich Geldautomaten und Registrierkassen herstellt, holte vor sechs Jahren Angebote für eine betriebliche Altersversorgung bei mehreren Versorgungseinrichtungen ein. Das Rennen machte die Kölner Pensionskasse.
Eine gute Wahl. In unserem Test sagte die Kölner Pensionskasse die höchsten Renten unter den für alle offenen Kassen zu.
Die Mitarbeiter von Wincor Nixdorf können über die Pensionskasse seither aus ihrem Bruttogehalt für eine Betriebsrente ansparen. 603 von den bundesweit rund 3 000 Beschäftigten machen derzeit mit, darunter sind auch Mareen Nichocz, Hans-Ulrich Düchting und Claudia Kopp (siehe Bilder).
Wie das Unternehmen Wincor Nixdorf sollten Arbeitgeber nicht den erstbesten Anbieter für die Vorsorge ihrer Mitarbeiter nehmen. Die Unterschiede zwischen den Versorgungseinrichtungen sind groß.
Wie stark die Renten bei gleich hoher Einzahlung und gleich langer Laufzeit voneinander abweichen, zeigt unsere aktuelle Untersuchung: Für das gleiche Geld kann ein Arbeitnehmer später im Monat 561 Euro fest zugesagt (Selbsthilfe) oder nur 329 Euro garantiert (Nürnberger) erhalten. Das ist ein Plus von rund 70 Prozent.
Unser Spitzenreiter, die Selbsthilfe Pensionskasse, steht allerdings nur Beschäftigten der katholischen Kirche und des Caritasverbandes offen. Die Kölner Pensionskasse auf Platz 2 brachte es auf 519 Euro.
Verglichen haben wir die Angebote von 30 Kassen und einem Konsortium mehrerer Anbieter, das die Metallrente anbietet.
In Deutschland gibt es 154 Pensionskassen. Doch nur ein kleiner Teil ist offen für alle Branchen oder wenigstens sehr viele Unternehmen. Nur solche Kassen kommen in unserer Untersuchung vor.
Pensionskassen sind Versicherungsunternehmen, die nur betriebliche Altersversorgung anbieten. Viele haben die Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Zu den Vereinen zählen alle Kassen, die nur für die Mitarbeiter einzelner Betriebe zugänglich sind.
Offen für alle Interessenten sind alle Aktiengesellschaften unter den Pensionskassen. Sie sind durchweg in Konzerne eingebunden, zu denen auch Lebensversicherungsunternehmen gehören.
Die meisten dieser Kassen gibt es erst seit einigen Jahren. Von insgesamt 25 Aktiengesellschaften sind 20 Kassen in unserem Test vertreten.
Die Rechtsform einer Pensionskasse kann Folgen für ihre Kalkulation haben. Das lässt sich an der Höhe der von ihr zugesagten Renten ablesen. Versicherungsvereine (Tabelle Pensionskassen als Versicherungsvereine) bieten alle höhere Renten an als die Aktiengesellschaften.
Die Untersuchung
Wir haben die Höhe der von den Pensionskassen zugesagten oder garantierten Renten anhand zweier Modelle untersucht und sie nach den Rentenhöhen sortiert (siehe Tabellen Pensionskassen als Aktiengesellschaften und Pensionskassen als Versicherungsvereine).
Die Arbeitnehmer im Modell, Männer und Frauen, sind jeweils 37 Jahre alt, wenn sie mit der Einzahlung beginnen. Ihre Firma wird für sie 30 Jahre lang einmal jährlich im Juli einen Betrag von 2 100 Euro steuer- und sozialabgabenfrei aus ihrem Bruttogehalt an die Kasse überweisen.
Betriebsrenten gibt es mit und ohne Zusatzleistungen. Im Modell eins ist ausschließlich vereinbart, dass die Kasse dem Arbeitnehmer später eine lebenslange Altersrente ab 67 Jahren auszahlt.
Im Modell zwei sind geringfügige Zusatzleistungen für Hinterbliebene des Arbeitnehmers enthalten: Stirbt er während der Ansparphase, werden die eingezahlten Beiträge erstattet. Stirbt der Versicherte während der ersten fünf Jahre nach Rentenbeginn, wird die Rente noch bis zum Ende der Fünf-Jahres-Frist weiter ausgezahlt.
Die Versicherungsvereine bieten meist nur Tarife ohne Todesfallschutz an oder solche mit sehr viel mehr Leistungen als in unserem Modell zwei. Partner und Kinder des Arbeitnehmers erhalten dann nach dessen Tod die vereinbarte Hinterbliebenenrente.
Weil wir solche Angebote nicht verglichen haben, tauchen in der Tabelle der Vereine für Modell zwei mit Todesfallschutz nur zwei Kassen auf (Verka und Deutsche Steuerberater, siehe Tabelle Pensionskassen als Versicherungsvereine).
Offene oder teiloffene Pensionskassen, die für keines der beiden Modelle Angebote in ihrem Programm haben, kommen in den Tabellen Pensionskassen als Aktiengesellschaften und Pensionskassen als Versicherungsvereine gar nicht vor. Generelle Informationen über ihr Leistungsspektrum stehen aber in der Tabelle Was die Pensionskassen in Angebot haben.
Gruppenrabatte steigern die Rente
Im Modell eins spreizen sich die zugesagten Renten für Männer bei den Vereinen sehr stark von 369 Euro (Deutsche Steuerberater) bis 561 Euro (Selbsthilfe). Die Aktiengesellschaften liegen mit garantierten Renten für Einzeltarife zwischen 329 Euro (Nürnberger) und 357 Euro (Victoria ) alle darunter.
Ein etwas besseres Bild zeigt sich bei den Aktiengesellschaften, wenn ein Betrieb eine Altersvorsorge für mindestens zehn Mitarbeiter sucht. Dann gewähren sie Rabatt, und die garantierten Renten klettern auf immerhin 365 Euro (Swiss Life) und 361 Euro (Allianz).
Manche geben in Gruppenverträgen aber kaum mehr Rente. Die Debeka legt ab zehn Mitarbeitern nur 3 Euro drauf und garantiert dann 360 Euro.
Die Versicherungsvereine kennen keinen Rabatt, bieten aber schon in ihren Einzeltarifen höhere Renten.
Doch bei den Versicherungsvereinen liegt ein Haar in der Suppe. Sie sagen die Renten zwar zu. Verkalkulieren sie sich, könnten sie ihre Zusage aber senken. Dazu berechtigt sie bei finanzieller Schieflage eine Sanierungsklausel (siehe Text Garantierte Rente), die in ihrer Satzung steht.
Unterschiedliche Kosten am Anfang
Viele Sparer werden ihre Einzahlungen nicht bis zum Berufsende durchhalten. Andere wechseln den Job und lassen das Kapital in eine andere Zusatzversorgung übertragen. Wir haben deshalb abgefragt, wie viel Rente Arbeitnehmer bei einer Kasse zu erwarten haben, wenn sie schon nach fünf Jahren nicht mehr weiter einzahlen.
Kündigen können Arbeitnehmer ihren Vertrag nicht. Das ist gesetzlich nicht möglich. Die Regelung hat den Vorteil, dass Betriebsrenten nicht als Vermögen gewertet werden, wenn ihr Inhaber einmal staatliche Leistungen wie Hartz IV beantragen muss.
Ist die Rente nach fünf Jahren gering, sind meist die Abschlusskosten dieser Kasse hoch. Besonders für jüngere Arbeitnehmer, die vielleicht schon nach wenigen Jahren ihren Arbeitgeber wechseln, ist das von Nachteil. Sie lassen bei der alten Firma eine Minirente stehen oder können nur wenig Kapital zur neuen übertragen, wenn sie ihre betriebliche Vorsorge dort fortsetzen wollen (siehe Text Jobwechsel).
Bei den Aktiengesellschaften hat der 37-Jährige nach fünf Jahren im Modell ohne Todesfallschutz (Einzeltarif) zwischen 51 Euro (Hamburg-Mannheimer) und 69 Euro (Signal Iduna) Monatsrente erreicht. So viel ist ihm ab 67 Jahren garantiert, Überschüsse können dazukommen.
Bei den Vereinen liegen die zugesagten Renten nach fünf Jahren einmal sogar bei 128 Euro (Selbsthilfe), aber mindestens bei 79 Euro (Deutsche Steuerberater).
Die Versicherungsvereine unter den Pensionskassen arbeiten vielfach kostengünstiger, weil sie meist mit wenig Personal und ohne Vermittler auskommen. Dafür gibt es bei ihnen manchmal weniger Service. Der Arbeitgeber muss seinen Leuten die Vorsorge vielleicht mehr selbst erklären. Im Gegenzug bekommen seine Mitarbeiter wahrscheinlich einmal mehr Rente.
Andere Rechnungsgrundlagen
Die hohen Zusagen der Vereine beruhen teilweise auch auf ihren anderen Berechnungsgrundlagen. Für ihre Kalkulation nutzen die Pensionskassen unterschiedliche Sterbestatistiken. Darin lesen sie die durchschnittliche Lebenserwartung ihrer Kunden ab und berechnen die garantierte oder – bei den Versicherungsvereinen – die zugesagte Rente.
Die Aktiengesellschaften sind alle sehr vorsichtig. Sie rechnen überwiegend damit, dass ein heute 37 Jahre alter Mann im Schnitt etwa 92 Jahre alt wird. Dann müssten sie ihm durchschnittlich 26 Jahre lang eine Rente auszahlen. Die Signal Iduna nimmt sogar an, dass Männer im Schnitt 95 Jahre alt werden, Frauen sogar 98.
Auch die Versicherungsvereine Deutsche Steuerberater Pensionskasse und die kirchliche Pensionskasse Verka kalkulieren mit sehr langen Rentenlaufzeiten.
Die Kölner Pensionskasse, die zu ihr gehörende Selbsthilfe und die Vereinigte gehen dagegen davon aus, dass ein heute 37-Jähriger im Schnitt nur 82 bis 83 Jahre alt wird (Frauen 87 bis 88 Jahre).
Die Rentenzusage ist natürlich höher, wenn eine Kasse annimmt, dass sie die Rente später nur 15 bis 16 Jahre lang auszahlen wird, nicht über 25 bis 28 Jahre.
Für eine vorsichtige Kalkulation spricht, dass die versprochene niedrige Rente sehr sicher ist. Irrt sich eine Kasse, die mit früherem Ableben ihrer Kunden rechnet, muss sie Zusagen vielleicht zurückschrauben. Liegen die Vorsichtigen falsch, entstehen Risikogewinne. Diese müssen sie zu mindestens 75 Prozent an die Kunden geben.
Bei rein privaten Rentenversicherungen rechnen alle Lebensversicherer damit, dass ihre Kunden deutlich älter werden als der Bevölkerungsdurchschnitt. Sie meinen, dass eher gesunde, gutsituierte Leute sich für eine solche Rente entscheiden. Deren Lebenserwartung sei höher als der Schnitt.
In der betrieblichen Vorsorge kann das anders sein. Hier greift jeder zu. Im statistischen Schnitt liegt die Lebenserwartung für 37-jährige Männer bei etwa 81 Jahren.
Auch der Garantiezins, mit dem die Kassen die Sparbeiträge ihrer Kunden verzinsen, kann eine Rentenzusage erhöhen. Die Aktiengesellschaften sind an den gesetzlichen Höchstrechnungszins von zurzeit 2,25 Prozent gebunden. Dafür haben sie in ihrer Tarifgestaltung weitgehend freie Hand.
Vollregulierte Versicherungsvereine dürfen mit einem höheren Zins rechnen. Von den Vereinen in der Tabelle Pensionskassen als Versicherungsvereine macht das allerdings keiner.
Wer mehr verspricht, muss auch beweisen, dass er die Mittel dafür hat. „Und die Aufsichtsbehörde lässt die Bäume bei den Vereinen nicht in den Himmel wachsen“, meint Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) in Heidelberg.