Garantierte Rente: So sicher sind Pensionskassen
Die Aktiengesellschaften unter den Pensionskassen arbeiten gewinnorientiert und garantieren wenig Rente. Die garantierte Rente ist in jedem Fall sicher, selbst wenn die Kasse zahlungsunfähig wird. Schlechtestenfalls muss der gesetzliche Sicherungsfonds, die Auffanggesellschaft „Protektor“, eintreten und die garantierten Leistungen auch in der Zukunft sichern.
Die Versicherungsvereine unter den Kassen wollen ihren Mitgliedern möglichst viel bieten und sagen hohe Renten zu. Sie schaffen das, weil sie oft kostengünstig arbeiten und günstigere Rechnungsgrundlagen verwenden als die Aktiengesellschaften.
Hohe Rentenzusagen sind gut, wenn sie gehalten werden. Dafür setzt sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein. Sie kontrolliert die Vereine und genehmigt deren Tarife meist. Doch ein Amt kann sich täuschen. Kann eine Kasse ihre Zusagen nicht mehr voll erfüllen, muss sie sie vielleicht senken oder die Beiträge erhöhen, um die Renten zu sichern. Der Auffanggesellschaft Protektor gehören die Vereine nicht an.
Zwei Kassen im Test gaben an, ihre Sanierungsklausel schon einmal angewandt zu haben. Die zugesagten Renten blieben jeweils unangetastet. Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation erhöhte wegen der längeren Lebensdauer ihrer Versicherten 2007 die Arbeitgeberbeiträge um 18,5 Prozent. Die Pensionskasse der deutschen Wirtschaft nahm gewährte Gewinnanteile 2002 zurück. Sie hat dies wieder ausgeglichen.