Betriebliche Altersversorgung: Mehr Rente über die Firma
Das Sparen für eine Betriebsrente fördert der Staat. Auf das Geld, das Arbeitnehmer aus ihrem Bruttogehalt anlegen, fallen weder Steuern noch Sozialabgaben an.
Rund zwölf Millionen Arbeitnehmer in Deutschland zahlen über ihren Arbeitgeber in eine Betriebsrente ein. Sie sichern sich damit ein kleines Zusatzeinkommen für später. Der Teil ihres Gehalts, den sie investieren, bleibt bis zu einer Summe von 2 544 Euro im Jahr von Steuern und Sozialabgaben verschont.
Das dicke Ende kommt zwar im Alter, denn dann sind die ausgezahlten Betriebsrenten voll steuerpflichtig. Gesetzlich Versicherte zahlen darauf außerdem volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Doch die Sache lohnt sich trotzdem:
In einer Beispielrechnung unterstellen wir eine Grundrendite von 4 Prozent, die der Versorgungsträger mit dem Geld des Arbeitnehmers erwirtschaftet. Einen Zuschlag zu dieser Rendite gibt es, wenn die Vorteile während der Einzahlung die Abgaben für die Auszahlung übersteigen.
Wir nehmen an, dass ein heute 43-jähriger Durchschnittsverdiener (brutto 2 500 Euro im Monat) jährlich 2 100 Euro aus seinem Bruttoeinkommen für die Betriebsrente einzahlt. Diese Gehaltsumwandlung macht er 25 Jahre lang. Dann fließt die Rente. Wenn er 83 Jahre alt würde, hätte er nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben eine Rendite von 4,6 Prozent erzielt.
Eingerechnet ist ein kleiner Verlust an gesetzlicher Rente. Er entsteht, weil der Sparer für seine Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung keinen Rentenversicherungsbeitrag abführt.
Mit einer privaten Rentenversicherung, käme – mangels Förderung – bei gleicher Grundrendite weniger heraus. Nur die private Riester-Rente könnte fast mithalten.
Wenig Vorsorge in kleinen Betrieben
Immer mehr Arbeitnehmer werden einmal eine Betriebsrente bekommen. 2001 hatten rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in Deutschland eine solche Altersvorsorge, 2003 waren es 58 Prozent, 2006 schon 65 Prozent.
Meistens tragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zur Zusatzversorgung bei. Nur in einem Drittel der Fälle sparen Arbeitnehmer ihre spätere Betriebsrente vollständig aus eigenem Gehalt an.
„Je mehr Beschäftigte ein Unternehmen hat, desto wahrscheinlicher ist es, dass es eine Zusatzversorgung für die Mitarbeiter gibt“, meint Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) in Heidelberg. Umgekehrt schwinde die Chance auf eine Betriebsrente, je kleiner eine Firma sei.
Kleinere Betriebe seien oft nicht gut genug über die Vorteile dieser Vorsorge informiert. Stiefermann: „Sie wissen vielleicht nicht einmal, dass auch der Arbeitgeber seinen Anteil an den Sozialabgaben spart.“
Hinzu käme die Angst vor Aufwand, komplizierten Verträgen und Haftung. „Die größten Chancen, sich eine Zusatzrente zu sichern, hat hier ein Mitarbeiter, der sich selbst darum kümmert und vielleicht schon mit einem konkreten Vertragsangebot in der Tasche zu seinem Chef geht.“
Das seit 2002 bestehende Recht auf Gehaltsumwandlung gilt für jeden. Ein Arbeitnehmer, dem die Firma trotz intensiven Nachfragens keine Betriebsrente ermöglicht, werde sich in der Praxis aber kaum deswegen auf einen Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber einlassen.
Vor allem Arbeitnehmer mit Qualifikationen, die dringend gebraucht würden, könnten jedoch Einfluss nehmen. Der aba-Chef: „Macht ein Betrieb dann nicht mit, muss er befürchten, jemanden zu verlieren oder ihn gar nicht erst zu bekommen.“
Für und Wider
Gegen eine Betriebsrente können persönliche Umstände sprechen. Wer schon weiß, dass er in Kürze seinen Arbeitgeber wechseln will, fängt vielleicht besser erst im neuen Unternehmen mit dem Sparen an.
Eine kostenfreie Übertragung ist manchmal möglich, aber längst nicht immer. Wer das gesetzliche Mitnahmerecht für ab 2005 begonnene Verträge nutzt, muss mit Kosten rechnen (siehe Text Jobwechsel).
Wollen Arbeitnehmer vorläufig bei ihrer Firma bleiben oder lässt sich die angebotene Betriebsrente anderswo leicht fortführen, sollten sie zugreifen, wenn sie neben einer Riester-Rente noch Geld für eine Betriebsrente erübrigen können. Dann steigt die Chance, dass die Altersvorsorge reicht.
Privat „riestern“ ist flexibler als betrieblich vorsorgen und wäre erste Wahl. Die Riester-Rente allein genügt aber nicht als Zubrot. Zudem überzeugt auch die Förderung der Firmenrente und kann die Riester-Rente im Einzelfall sogar hinter sich lassen. Das ist der Fall, wenn der Chef einen Teil der Sparbeiträge übernimmt.
Beim Riestern werden Einzahlungen bis zu 2 100 Euro im Jahr gefördert. Parallel kann der Kunde in die betriebliche Vorsorge steuer- und sozialabgabenfrei 2 544 Euro im Jahr investieren und zusätzlich noch einmal 1 800 Euro nur steuerfrei. Auf die 1 800 Euro sind aber schon in der Ansparphase Sozialabgaben fällig.
Die zusätzlichen 1 800 Euro können sich für Arbeitnehmer lohnen, die sehr viel verdienen und hohe Steuern zahlen. Sozialabgaben können sie wegen ihres Einkommens über den Beitragsbemessungsgrenzen ohnehin nicht mehr sparen.
Fünf Wege zum Ziel

Das Kapital für spätere Betriebsrenten wächst in allen Wegen, die zu Betriebsrenten führen. Pensionskassen haben einen hohen Anteil.
Das Kapital für spätere Betriebsrenten wächst in allen Wegen, die zu Betriebsrenten führen. Pensionskassen haben einen hohen Anteil.
Es gibt fünf Wege zur Betriebsrente. Der Arbeitgeber bestimmt, welche Variante und welcher Anbieter zum Zuge kommen. Doch manchmal können Angestellte mitgestalten, zum Beispiel über den Betriebsrat.
Am stärksten verbreitet ist traditionell die Pensions- oder Direktzusage (siehe Grafik). Dabei verspricht die Firma ihren Mitarbeitern, im Alter zu ihrer Versorgung beizutragen. Das Unternehmen bildet dafür Rückstellungen und kann so einen Teil seiner Steuerschuld in die Zukunft verschieben. Direktzusagen sind damit auch eine Form der Innenfinanzierung.
Arbeitnehmer investieren selten selbst Gehaltsanteile in eine Direktzusage, obwohl das möglich ist. Auch bei der Unterstützungskasse, einem der anderen Wege, finanziert überwiegend der Arbeitgeber die Zusatzrente für seine Angestellten.
In den übrigen drei Varianten, Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds, beteiligen sich die Arbeitnehmer stärker mit eigenem Geld, das vom Bruttogehalt direkt für ihre Zusatzversorgung abgezweigt wird. Hier fließen die Sparbeiträge jeweils vom Betrieb an eine Versorgungseinrichtung, den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder den Lebensversicherer (Direktversicherung). Diese legt das Geld an und zahlt später die Rente aus.
Die Pensionskasse ist unter diesen drei Formen die am häufigsten gewählte. Wir haben 31 Pensionskassen geprüft. Einige machen gute Angebote.