Für die Steuer zählt der Weg zur Arbeit wieder ab dem ersten Kilometer. Viele haben deshalb in den letzten Wochen Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Der höhere Abzug hat aber noch viele andere Vorteile.
Endgültig aufgehoben
Kommando zurück heißt es nun endgültig bei der Pendlerpauschale. Jetzt wurde die Streichung der ersten zwanzig Kilometer Arbeitsweg wieder zurückgenommen. Es zählt wieder der Weg zur Arbeit ab dem ersten Kilometer. Viele haben deshalb in den letzten Wochen Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Weil aber der Gesetzgeber das bisherige Gesetz noch nicht aufgehoben hatte, waren die geänderten Steuerbescheide vorläufig. Diese Unsicherheit ist vom Tisch.
Alle Steuerzahler profitieren
Es gilt nun wieder die alte gesetzliche Regelung wie bis zum Jahr 2006. Das bringt allen Steuerzahlern zahlreiche Vorteile. Sie können für jeden Entfernungskilometer zur Arbeit 30 Cent als Werbungskosten geltend machen. Alternativ dürfen Bus- und Bahnfahrer ihre höheren Ticketkosten abrechnen. Auch die Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit zählen wieder mit.
Im Zweifel noch mal nachfragen
Steuerzahler, die zwar einen geänderten Bescheid erhalten haben, aber deren höhere Ticket- oder Unfallkosten nicht anerkannt wurden, müssen noch mal beim Finanzamt nachhaken. Sie sollten eine Änderung des Bescheids beantragen und aufgrund der Gesetzesänderung die Anerkennung ihrer Kosten verlangen. Nachhaken sollten sie auch in vielen anderen Dingen wie etwa den Kitagebühren. Da kann es Geld zurückgeben.