Paypal

Paypal-Klauseln mit Kommentar des vzbv

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test.de dokumentiert die Paypal-Klauseln, die der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) für rechts­widrig hält und die er gericht­lich verboten wissen will.

Die bean­standete Passage ist jeweils fett dargestellt, der übrige Text dokumentiert den Zusammen­hang, in dem die Regelung steht.

3.7 Last­schrift.
(…) Eine Zahlung mit Last­schrift kann einer Sicher­heits­prüfung unterzogen werden. Sie stimmen für diesen Fall zu, dass PayPal zunächst den von Ihrer Bank erhaltenen Betrag auf Ihr Reservekonto bucht. Dort bleibt das E-Geld so lange, bis unserer Einschät­zung nach kein Risiko mehr besteht, dass die Zahlung von Ihrer Bank wegen Konto­unter­deckung zurück­gebucht wird. Die Zahlung erscheint in Ihrem PayPal-Konto während dieser Zeit als „offen“. Denn: Solange die Gefahr einer Rück­last­schrift wegen Konto­unter­deckung besteht, gehen wir davon aus, dass uns der entsprechende E-Geld Betrag noch nicht zur Verfügung steht. Dadurch haben wir noch nicht sämtliche Informationen zur Ausführung des Zahlungs­auftrags vorliegen. Der Betrag steht deshalb nicht in Ihrem Zahlungs­konto bereit.

vzbv-Kommentar: Hierin sehen wir einen Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot: Der Verbraucher kann nicht abschätzen, wann die Sicher­heits­prüfung abge­schlossen ist und er wieder über das Guthaben verfügen kann. Insbesondere bei Zahlungs­fristen gegen­über Gläubigen kann es hier­durch zu Zahlungs­verzögerungen kommen.

4.3 Zahlungs­prüfungen.
Zahlungen, die von uns als möglicher­weise risikoreich angesehen werden, unterziehen wir einer Prüfung. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn wir den Verdacht haben, dass das Zahlungs­instru­ment und/oder das PayPal-Konto eines Käufers in Zusammen­hang mit einer verbotenen Aktivität gemäß Ziffer 9 genutzt werden.

vzbv-Kommentar: Auch hier sehen wir einen Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot: Für den Verbraucher ist nicht klar, in welchen weiteren Fällen eine Prüfung erfolgt. Auch hier kann es zu Zahlungs­verzögerungen kommen.

4.3 Zahlungs­prüfungen.
(…) Die Zahlung ist solange „offen“, bis sie durch uns abschließend geprüft und für ordnungs­gemäß befunden wurde.

vzbv-Kommentar: Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot: Unklar bleibt auch hier, unter welchen Bedingungen und in welcher Art und Weise die Über­prüfung statt­findet.

6. Abheben/Einlösen von E-Geld
6.2 b. Ausführungs­zeit­punkt.
Wenn Sie E-Geld von Ihrem PayPal-Konto abheben wollen, um es einzulösen, führen wir diesen Zahlungs­auftrag inner­halb der in Ziffer 3.1 genannten Frist aus. Wir können jedoch die Abhebung im Rahmen unseres Risikomanagements und unserer gesetzlichen Verpflichtung zur Verhinderung von Geld­wäsche prüfen, sowie um fest­zustellen, ob eine der in Ziffer 9 genannten verbotenen Aktivitäten ausgeführt wird. Wenn wir bei der Abhebung ein Risiko fest­stellen, haben wir das Recht, das Zahlungs­instru­ment einzuschränken oder Ihren Zahlungs­auftrag abzu­lehnen. Wenn Sie uns einen Zahlungs­auftrag zur Abhebung erteilen, gilt er an dem Tag erteilt, an dem unsere Risiko­prüfung abge­schlossen ist.

vzbv-Kommentar: Zeit­punkt in dem der Auftrag ausgeführt wird, ist für den Verbraucher zu unbe­stimmt.

8. Gebühren
8.4 Sons­tige Gebühren
Fehl­geschlagene Abbuchung auf Ihr Bank­konto 3 EUR Die Gebühr fällt an, wenn ein von einem Nutzer initiierter Abbuchungs­vorgang fehl­schlägt, weil fehler­hafte oder unvoll­ständige Bank­konto­informationen angegeben wurden.

vzbv-Kommentar: Dieser Schadens­ersatz würde auch dann fällig, wenn der Verbraucher die fehl­geschlagene Abbuchung nicht zu vertreten hätte. Nach dem grund­legenden Verschuldens­prinzip kommt es aber im Rahmen von Schadens­ersatz auf eine verschuldete Hand­lung an.

8. Gebühren
8.4 Sons­tige Gebühren
Rück­last­schrift oder fehl­geschlagene Last­schrift 5 EUR

vzbv-Kommentar: Auch für diesen Schadens­ersatz soll es auf ein Vertretenmüssen des Verbrauchers nicht ankommen.

10. Ihre Haftung – Unsere Maßnahmen
10.1 Ihre Haftung
a. Sie haften für
Rück­last­schriften
Kreditkartenrück­buchungen
Gebühren, Vertrags­strafen und Bußgelder
Sons­tigen Schaden,
der PayPal, einem Nutzer von PayPal oder einem Dritten durch Ihre Nutzung von PayPal und/oder einen Verstoß gegen die Nutzungs­bedingungen entsteht.

vzbv-Kommentar: Nach dieser Klausel muss der Verbraucher auch dann haften, wenn ihn kein Verschulden trifft. Dies ist mit den Grund­sätzen des Haftungs­rechts nicht vereinbar.

10. Ihre Haftung – Unsere Maßnahmen
10.4 Reserven
(…) Die Bedingungen richten sich danach was wir für notwendig erachten, um die mit Ihrem PayPal-Konto verbundenen Risiken zu minimieren. Wir können die Bedingungen ändern, sofern wir Ihnen die Änderungen mitteilen. Wenn Sie mit der Bildung einer Reserve nicht einverstanden sind, können Sie Ihr PayPal-Konto schließen. Wenn Ihr PayPal-Konto, gleich aus welchem Grund, geschlossen wird, können wir eine Reserve für 180 Tage lang einbehalten.

vzbv-Kommentar: Mit Beendigung des Vertrages muss das Guthaben an den Verbraucher zurück­gegeben werden, wenn dieser den Rück­umtausch seines E-Geldes verlangt. Dem wider­spricht diese Regelung, da hier­nach das Guthaben noch für 180 Tage lang einbehalten werden darf. Auch sind Gründe für eine Reservebildung nicht genannt, so dass diese Klausel auch intrans­parent ist.

10. Ihre Haftung – Unsere Maßnahmen
10.5 Vorüber­gehend einbehaltene Zahlungen
a. PayPal kann eine Zahlung, die Sie erhalten, vorüber­gehend einbehalten, wenn nach unserer Einschät­zung ein erhöhtes Geschäfts­ausfall­risiko besteht. Ein Geschäfts­ausfall­risiko besteht zum Beispiel in Hinblick auf die Wahr­scheinlich­keit von Rück­last­schriften, Kreditkartenrück­buchungen, Käufer­beschwerden, möglichen Strafzah­lungen oder auch in Situationen, wo der Artikel nicht unmittel­bar nach Zahlungs­eingang ausgeliefert wird.

vzbv-Kommentar: Verstoß gegen das Trans­parenz­gebot, da das erhöhte Geschäfts­ausfall­risiko nicht näher konkretisiert ist. Die Erläuterungen in der Klausel sind nur beispielhaft aufgezählt.

10. Ihre Haftung – Unsere Maßnahmen
10.5 Vorüber­gehend einbehaltene Zahlungen
Wenn Sie mit einem vorüber­gehenden Einbehalt gemäß dieser Ziffer 10.5 nicht einverstanden sind, können Sie Ihr PayPal-Konto schließen. Wenn Ihr PayPal-Konto, gleich aus welchem Grund, geschlossen wird, können wir die einbehaltene Zahlung für 180 Tage nach Erfüllung sämtlicher Verbindlich­keiten des der Zahlung zugrunde liegenden Vertrages einbehalten.

vzbv-Kommentar: Auch hier liegt ein Verstoß gegen die Verpflichtung zum Rück­erstattung des Guthabens auf Verlangen des Kunden bei Beendigung des Vertrages vor.

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4 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.05.2013 um 13:05 Uhr
Paypal

@Peter089:
Die Stiftung Warentest ist anzeigenfrei und deswegen auf den Verkauf von Inhalten angewiesen, wenn sie die zum Teil sehr aufwändigen Tests weiter durchführen möchte, und das möchten wir. Paypal ist das in Deutschland mit Abstand am weitesten verbreitete und genutzte Bezahlsystem. Es ist komfortabel und bequem. Viele Nutzer möchten deswegen ausdrücklich damit bezahlen. Wir bieten aber noch 2 weitere Bezahlmöglichkeiten an: Kreditkarte und Bezahlen per Handy. Wer aufgrund der aktuellen Vorwürfe Paypal nicht mehr nutzen möchte, kann auf diese Alternativen ausweichen. Auch andere Bezahlverfahren, die wir bisher nicht anbieten, stehen in der Kritik und sind deswegen keine ernsthafte Alternative. Und wie gesagt: Wir gehen davon aus, dass Paypal sich natürlich einem rechtskräftigen Urteil beugen und seine Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen wird. (TK)

Peter089 am 28.05.2013 um 15:17 Uhr
Kritische Frage an Test.de

Die Stiftung Warentest muss sich meiner Meinung nach schon fragen lassen, warum man erst jetzt bei Paypal genauer hinschaut, nachdem der vzbv aktiv wurde. Verbraucherschutz ist ja immerhin das erklärte Ziel der Stiftung. Kritische Berichte zu Paypal kann man seit vielen Jahren immer wieder z. B. in der Computerzeitschrift c't lesen, die mehrfach dringend vor Paypal warnte, und im Netz finden sich zig Websites, auf denen ebenfalls gewarnt wird. Man gebe einfach mal die Suchbegriffe "paypal problem" in Google ein. Da werden Verkäufer-Konten eingefroren und Kleinunternehmer-Existenzen in den Ruin getrieben, der Käuferschutz ist keine Garantie-, sondern nur eine Kulanzleistung, die nur unter ganz bestimmten Bedingungen gewährt und oft abgelehnt wird, und der Verkäuferschutz ist ohnehin sehr stark eingeschränkt. Es gibt zudem etliche Möglichkeiten für Betrüger, diesen Schutz auszuhebeln...

Franz.H.aus.A am 28.05.2013 um 11:15 Uhr
Ja dummen Klauseln aber !!!

Wieso ist es in Deutschland dem Land der erfinder nicht Möglich eine ähnliches unkopliziertes Bezahlverfahren zu erschaffen wie PAYPAL ????????????
Oder ist es doch nur der Deckmantel der verschleierung der hier über Ebay und Paypal gehütet wird !
Warum gehen die Gewinne dieser Frimen nicht in das Land wo Sie gemcht wurden ?

Gelöschter Nutzer am 28.05.2013 um 10:01 Uhr
Schwierige Entscheidung

"Fehl­geschlagene Abbuchung auf Ihr Bank­konto 3 EUR Die Gebühr fällt an, wenn ein von einem Nutzer initiierter Abbuchungs­vorgang fehl­schlägt, weil fehler­hafte oder unvoll­ständige Bank­konto­informationen angegeben wurden." Die VZBV bemängeln, dass nicht auf ein Verschulden des Kunden abgezielt wird. Aha. Fehlerhafte Angaben des Bankkontos durch den Kunden oder unvollständige Angaben durch den Kunden. Wer könnte dafür wohl die Verantwortung tragen. Ohhhh, das ist natürlich eine schwere Entscheidung. Schließlich gibt es ja ständig massive Anfälle von temporärer geistiger Umnachtung bei den Leuten und die Tippen dann einfach so Zahlen in den Rechner und wissen hinterher nicht mehr warum. Ach waren das noch Zeiten, als sich die Verbraucherzentralen um echte Probleme kümmerten. Die sind ihnen offenbar ausgegangen. Das ist ja durchaus positiv.