test.de dokumentiert die Paypal-Klauseln, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für rechtswidrig hält und die er gerichtlich verboten wissen will.
Die beanstandete Passage ist jeweils fett dargestellt, der übrige Text dokumentiert den Zusammenhang, in dem die Regelung steht.
3.7 Lastschrift.
(…) Eine Zahlung mit Lastschrift kann einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden. Sie stimmen für diesen Fall zu, dass PayPal zunächst den von Ihrer Bank erhaltenen Betrag auf Ihr Reservekonto bucht. Dort bleibt das E-Geld so lange, bis unserer Einschätzung nach kein Risiko mehr besteht, dass die Zahlung von Ihrer Bank wegen Kontounterdeckung zurückgebucht wird. Die Zahlung erscheint in Ihrem PayPal-Konto während dieser Zeit als „offen“. Denn: Solange die Gefahr einer Rücklastschrift wegen Kontounterdeckung besteht, gehen wir davon aus, dass uns der entsprechende E-Geld Betrag noch nicht zur Verfügung steht. Dadurch haben wir noch nicht sämtliche Informationen zur Ausführung des Zahlungsauftrags vorliegen. Der Betrag steht deshalb nicht in Ihrem Zahlungskonto bereit.
vzbv-Kommentar: Hierin sehen wir einen Verstoß gegen das Transparenzgebot: Der Verbraucher kann nicht abschätzen, wann die Sicherheitsprüfung abgeschlossen ist und er wieder über das Guthaben verfügen kann. Insbesondere bei Zahlungsfristen gegenüber Gläubigen kann es hierdurch zu Zahlungsverzögerungen kommen.
4.3 Zahlungsprüfungen.
Zahlungen, die von uns als möglicherweise risikoreich angesehen werden, unterziehen wir einer Prüfung. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn wir den Verdacht haben, dass das Zahlungsinstrument und/oder das PayPal-Konto eines Käufers in Zusammenhang mit einer verbotenen Aktivität gemäß Ziffer 9 genutzt werden.
vzbv-Kommentar: Auch hier sehen wir einen Verstoß gegen das Transparenzgebot: Für den Verbraucher ist nicht klar, in welchen weiteren Fällen eine Prüfung erfolgt. Auch hier kann es zu Zahlungsverzögerungen kommen.
4.3 Zahlungsprüfungen.
(…) Die Zahlung ist solange „offen“, bis sie durch uns abschließend geprüft und für ordnungsgemäß befunden wurde.
vzbv-Kommentar: Verstoß gegen das Transparenzgebot: Unklar bleibt auch hier, unter welchen Bedingungen und in welcher Art und Weise die Überprüfung stattfindet.
6. Abheben/Einlösen von E-Geld
6.2 b. Ausführungszeitpunkt.
Wenn Sie E-Geld von Ihrem PayPal-Konto abheben wollen, um es einzulösen, führen wir diesen Zahlungsauftrag innerhalb der in Ziffer 3.1 genannten Frist aus. Wir können jedoch die Abhebung im Rahmen unseres Risikomanagements und unserer gesetzlichen Verpflichtung zur Verhinderung von Geldwäsche prüfen, sowie um festzustellen, ob eine der in Ziffer 9 genannten verbotenen Aktivitäten ausgeführt wird. Wenn wir bei der Abhebung ein Risiko feststellen, haben wir das Recht, das Zahlungsinstrument einzuschränken oder Ihren Zahlungsauftrag abzulehnen. Wenn Sie uns einen Zahlungsauftrag zur Abhebung erteilen, gilt er an dem Tag erteilt, an dem unsere Risikoprüfung abgeschlossen ist.
vzbv-Kommentar: Zeitpunkt in dem der Auftrag ausgeführt wird, ist für den Verbraucher zu unbestimmt.
8. Gebühren
8.4 Sonstige Gebühren
Fehlgeschlagene Abbuchung auf Ihr Bankkonto 3 EUR Die Gebühr fällt an, wenn ein von einem Nutzer initiierter Abbuchungsvorgang fehlschlägt, weil fehlerhafte oder unvollständige Bankkontoinformationen angegeben wurden.
vzbv-Kommentar: Dieser Schadensersatz würde auch dann fällig, wenn der Verbraucher die fehlgeschlagene Abbuchung nicht zu vertreten hätte. Nach dem grundlegenden Verschuldensprinzip kommt es aber im Rahmen von Schadensersatz auf eine verschuldete Handlung an.
8. Gebühren
8.4 Sonstige Gebühren
Rücklastschrift oder fehlgeschlagene Lastschrift 5 EUR
vzbv-Kommentar: Auch für diesen Schadensersatz soll es auf ein Vertretenmüssen des Verbrauchers nicht ankommen.
10. Ihre Haftung – Unsere Maßnahmen
10.1 Ihre Haftung
a. Sie haften für
Rücklastschriften
Kreditkartenrückbuchungen
Gebühren, Vertragsstrafen und Bußgelder
Sonstigen Schaden,
der PayPal, einem Nutzer von PayPal oder einem Dritten durch Ihre Nutzung von PayPal und/oder einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen entsteht.
vzbv-Kommentar: Nach dieser Klausel muss der Verbraucher auch dann haften, wenn ihn kein Verschulden trifft. Dies ist mit den Grundsätzen des Haftungsrechts nicht vereinbar.
10. Ihre Haftung – Unsere Maßnahmen
10.4 Reserven
(…) Die Bedingungen richten sich danach was wir für notwendig erachten, um die mit Ihrem PayPal-Konto verbundenen Risiken zu minimieren. Wir können die Bedingungen ändern, sofern wir Ihnen die Änderungen mitteilen. Wenn Sie mit der Bildung einer Reserve nicht einverstanden sind, können Sie Ihr PayPal-Konto schließen. Wenn Ihr PayPal-Konto, gleich aus welchem Grund, geschlossen wird, können wir eine Reserve für 180 Tage lang einbehalten.
vzbv-Kommentar: Mit Beendigung des Vertrages muss das Guthaben an den Verbraucher zurückgegeben werden, wenn dieser den Rückumtausch seines E-Geldes verlangt. Dem widerspricht diese Regelung, da hiernach das Guthaben noch für 180 Tage lang einbehalten werden darf. Auch sind Gründe für eine Reservebildung nicht genannt, so dass diese Klausel auch intransparent ist.
10. Ihre Haftung – Unsere Maßnahmen
10.5 Vorübergehend einbehaltene Zahlungen
a. PayPal kann eine Zahlung, die Sie erhalten, vorübergehend einbehalten, wenn nach unserer Einschätzung ein erhöhtes Geschäftsausfallrisiko besteht. Ein Geschäftsausfallrisiko besteht zum Beispiel in Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit von Rücklastschriften, Kreditkartenrückbuchungen, Käuferbeschwerden, möglichen Strafzahlungen oder auch in Situationen, wo der Artikel nicht unmittelbar nach Zahlungseingang ausgeliefert wird.
vzbv-Kommentar: Verstoß gegen das Transparenzgebot, da das erhöhte Geschäftsausfallrisiko nicht näher konkretisiert ist. Die Erläuterungen in der Klausel sind nur beispielhaft aufgezählt.
10. Ihre Haftung – Unsere Maßnahmen
10.5 Vorübergehend einbehaltene Zahlungen
Wenn Sie mit einem vorübergehenden Einbehalt gemäß dieser Ziffer 10.5 nicht einverstanden sind, können Sie Ihr PayPal-Konto schließen. Wenn Ihr PayPal-Konto, gleich aus welchem Grund, geschlossen wird, können wir die einbehaltene Zahlung für 180 Tage nach Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des der Zahlung zugrunde liegenden Vertrages einbehalten.
vzbv-Kommentar: Auch hier liegt ein Verstoß gegen die Verpflichtung zum Rückerstattung des Guthabens auf Verlangen des Kunden bei Beendigung des Vertrages vor.
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- Online-Shopping ist bequem. Hier lesen Sie, wie Sie sicher im Internet einkaufen und wo die Fallen lauern – auf Fakeseiten und im Bezahlprozess.
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- Bei Ebay fürs eigene Angebot zu bieten oder Freunde zu Scheinangeboten anzustiften, ist verboten. Es droht heftiger Ärger mit Ebay, dem Staatsanwalt und Bietern.
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- Bei Onlinekäufen dürfen Händler von den Kunden Gebühren für die Nutzung von Paypal oder Sofortüberweisung erheben. Sie müssen aber ein kostenfreies Zahlungsmittel...
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@Peter089:
Die Stiftung Warentest ist anzeigenfrei und deswegen auf den Verkauf von Inhalten angewiesen, wenn sie die zum Teil sehr aufwändigen Tests weiter durchführen möchte, und das möchten wir. Paypal ist das in Deutschland mit Abstand am weitesten verbreitete und genutzte Bezahlsystem. Es ist komfortabel und bequem. Viele Nutzer möchten deswegen ausdrücklich damit bezahlen. Wir bieten aber noch 2 weitere Bezahlmöglichkeiten an: Kreditkarte und Bezahlen per Handy. Wer aufgrund der aktuellen Vorwürfe Paypal nicht mehr nutzen möchte, kann auf diese Alternativen ausweichen. Auch andere Bezahlverfahren, die wir bisher nicht anbieten, stehen in der Kritik und sind deswegen keine ernsthafte Alternative. Und wie gesagt: Wir gehen davon aus, dass Paypal sich natürlich einem rechtskräftigen Urteil beugen und seine Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen wird. (TK)
Die Stiftung Warentest muss sich meiner Meinung nach schon fragen lassen, warum man erst jetzt bei Paypal genauer hinschaut, nachdem der vzbv aktiv wurde. Verbraucherschutz ist ja immerhin das erklärte Ziel der Stiftung. Kritische Berichte zu Paypal kann man seit vielen Jahren immer wieder z. B. in der Computerzeitschrift c't lesen, die mehrfach dringend vor Paypal warnte, und im Netz finden sich zig Websites, auf denen ebenfalls gewarnt wird. Man gebe einfach mal die Suchbegriffe "paypal problem" in Google ein. Da werden Verkäufer-Konten eingefroren und Kleinunternehmer-Existenzen in den Ruin getrieben, der Käuferschutz ist keine Garantie-, sondern nur eine Kulanzleistung, die nur unter ganz bestimmten Bedingungen gewährt und oft abgelehnt wird, und der Verkäuferschutz ist ohnehin sehr stark eingeschränkt. Es gibt zudem etliche Möglichkeiten für Betrüger, diesen Schutz auszuhebeln...
Wieso ist es in Deutschland dem Land der erfinder nicht Möglich eine ähnliches unkopliziertes Bezahlverfahren zu erschaffen wie PAYPAL ????????????
Oder ist es doch nur der Deckmantel der verschleierung der hier über Ebay und Paypal gehütet wird !
Warum gehen die Gewinne dieser Frimen nicht in das Land wo Sie gemcht wurden ?
"Fehlgeschlagene Abbuchung auf Ihr Bankkonto 3 EUR Die Gebühr fällt an, wenn ein von einem Nutzer initiierter Abbuchungsvorgang fehlschlägt, weil fehlerhafte oder unvollständige Bankkontoinformationen angegeben wurden." Die VZBV bemängeln, dass nicht auf ein Verschulden des Kunden abgezielt wird. Aha. Fehlerhafte Angaben des Bankkontos durch den Kunden oder unvollständige Angaben durch den Kunden. Wer könnte dafür wohl die Verantwortung tragen. Ohhhh, das ist natürlich eine schwere Entscheidung. Schließlich gibt es ja ständig massive Anfälle von temporärer geistiger Umnachtung bei den Leuten und die Tippen dann einfach so Zahlen in den Rechner und wissen hinterher nicht mehr warum. Ach waren das noch Zeiten, als sich die Verbraucherzentralen um echte Probleme kümmerten. Die sind ihnen offenbar ausgegangen. Das ist ja durchaus positiv.