Paypal vzbv klagt gegen Geschäfts­bedingungen

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Paypal - vzbv klagt gegen Geschäfts­bedingungen

Streit um das Online-Bezahl­verfahren Paypal: Der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) will zehn aus seiner Sicht intrans­parente Klauseln verboten wissen. Er hat das Tochter­unternehmen von Ebay jetzt verklagt. Auch test.de nutzt Paypal als Bezahl­system. Und liefert einen Über­blick zu den Streit­punkten.

Selten Probleme

Niemand bezweifelt: Paypal funk­tioniert fast immer schnell, zuver­lässig und bequem. Nahezu alle Online­shops und Contentanbieter nutzen Paypal deswegen als Bezahl­system. Auch die Stiftung Warentest: Ziemlich genau die Hälfte aller Käufer von Produktfindern und Testbe­richten auf test.de bezahlt per Paypal. Mehrere zehn­tausend Zahlungen wickelt Paypal so Monat für Monat problemlos für die Stiftung Warentest ab.

Konto­schließung ohne erkenn­baren Grund

Im Einzel­fall allerdings gibt's immer mal wieder Schwierig­keiten. Bei den Verbraucherzentralen beschwerten sich Paypal-Kunden, deren Konto das Unternehmen aus nicht nach­voll­zieh­baren Gründen einfach schloss. Darauf­hin nahm sich der Verbraucherzentrale Bundes­verband die Klauseln des Unter­nehmens vor. Bei zehn Rege­lungen lenkte Paypal von sich aus ein, bei zehn Klauseln allerdings weigerte sich das Unternehmen, den Verbraucherschützern entgegen zu kommen. Jetzt muss das Land­gericht Berlin entscheiden.

Undurch­sichtige Klauseln

Der vzbv bemängelt vor allem undurch­sichtige Rege­lungen. So behält sich das Unternehmen an zahlreichen Stellen das Recht vor, Zahlungen zu prüfen, bevor es sie ausführt. Wann und was alles geprüft wird und wie lange das dauert, sagt das Unternehmen nicht. Die Folge: Niemand kann sich darauf verlassen, dass eine Paypal-Zahlung stets so schnell und zuver­lässig wie gewohnt ankommt. Außerdem kassiert Paypal bei fehl­geschlagenen Buchungen Gebühren, ohne dass es auf ein Verschulden der Kunden ankommt. Das ist nach deutschem Recht nicht zulässig.

Bis zu 180 Tage Warten auf Auszahlung

Beispielhaft vom vzbv in den Paypal-Bedingungen bean­standet: Wenn Paypal ein Konto schließt, behält es sich das Recht vor, bis zu 180 Tage lang eine Reserve zurück­zuhalten. Auch vor Schließung des Kontos angewiesene Zahlungen kann Paypal dann als Sicherheit einbehalten. test.de dokumentiert die vom vzbv bean­standeten Klauseln samt jeweils kurzer Erläuterung auf einer eigenen Seite: Paypal-Klauseln mit Kommentar des vzbv.

Verläss­lich­keit und Sicherheit

Klar: Paypal muss die Möglich­keit haben, Hackern und Betrügern das Hand­werk zu legen sowie Zahlungen prüfen können. Damit ist das Unternehmen offen­bar recht erfolg­reich, jedenfalls ist bisher kaum etwas über Paypal-Betrügereien bekannt geworden. Anderer­seits müssen Paypal-Kunden sich selbst­verständlich darauf verlassen können, dass ihr Geld pünkt­lich da ankommt, wo es hinsoll. Die Voraus­setzungen, unter denen Paypal Zahlungen aus Sicher­heits­gründen stoppt und wie lange die Prüfung dann dauert, muss klar geregelt sein, so jetzt die Forderung des vzbv.

Hoff­nung auf Besserung

Die Stiftung Warentest wird den Rechts­streit des vzbv gegen Paypal verfolgen und geht davon aus, dass Paypal auf ein eventuelles Urteil zugunsten des vzbv und des Verbraucher­schutzes reagieren wird. Das heißt: Das Unternehmen müsste dann seine Geschäfts­bedingungen über­arbeiten und klare Regeln schaffen, die sowohl Sicherheit ermöglichen als auch verläss­liche Zahlungen garan­tieren. Anderenfalls wäre Paypal als Bezahl­system für test.de nicht weiter akzeptabel.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.05.2013 um 13:05 Uhr
    Paypal

    @Peter089:
    Die Stiftung Warentest ist anzeigenfrei und deswegen auf den Verkauf von Inhalten angewiesen, wenn sie die zum Teil sehr aufwändigen Tests weiter durchführen möchte, und das möchten wir. Paypal ist das in Deutschland mit Abstand am weitesten verbreitete und genutzte Bezahlsystem. Es ist komfortabel und bequem. Viele Nutzer möchten deswegen ausdrücklich damit bezahlen. Wir bieten aber noch 2 weitere Bezahlmöglichkeiten an: Kreditkarte und Bezahlen per Handy. Wer aufgrund der aktuellen Vorwürfe Paypal nicht mehr nutzen möchte, kann auf diese Alternativen ausweichen. Auch andere Bezahlverfahren, die wir bisher nicht anbieten, stehen in der Kritik und sind deswegen keine ernsthafte Alternative. Und wie gesagt: Wir gehen davon aus, dass Paypal sich natürlich einem rechtskräftigen Urteil beugen und seine Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen wird. (TK)

  • Peter089 am 28.05.2013 um 15:17 Uhr
    Kritische Frage an Test.de

    Die Stiftung Warentest muss sich meiner Meinung nach schon fragen lassen, warum man erst jetzt bei Paypal genauer hinschaut, nachdem der vzbv aktiv wurde. Verbraucherschutz ist ja immerhin das erklärte Ziel der Stiftung. Kritische Berichte zu Paypal kann man seit vielen Jahren immer wieder z. B. in der Computerzeitschrift c't lesen, die mehrfach dringend vor Paypal warnte, und im Netz finden sich zig Websites, auf denen ebenfalls gewarnt wird. Man gebe einfach mal die Suchbegriffe "paypal problem" in Google ein. Da werden Verkäufer-Konten eingefroren und Kleinunternehmer-Existenzen in den Ruin getrieben, der Käuferschutz ist keine Garantie-, sondern nur eine Kulanzleistung, die nur unter ganz bestimmten Bedingungen gewährt und oft abgelehnt wird, und der Verkäuferschutz ist ohnehin sehr stark eingeschränkt. Es gibt zudem etliche Möglichkeiten für Betrüger, diesen Schutz auszuhebeln...

  • Franz.H.aus.A am 28.05.2013 um 11:15 Uhr
    Ja dummen Klauseln aber !!!

    Wieso ist es in Deutschland dem Land der erfinder nicht Möglich eine ähnliches unkopliziertes Bezahlverfahren zu erschaffen wie PAYPAL ????????????
    Oder ist es doch nur der Deckmantel der verschleierung der hier über Ebay und Paypal gehütet wird !
    Warum gehen die Gewinne dieser Frimen nicht in das Land wo Sie gemcht wurden ?

  • Gelöschter Nutzer am 28.05.2013 um 10:01 Uhr
    Schwierige Entscheidung

    "Fehl­geschlagene Abbuchung auf Ihr Bank­konto 3 EUR Die Gebühr fällt an, wenn ein von einem Nutzer initiierter Abbuchungs­vorgang fehl­schlägt, weil fehler­hafte oder unvoll­ständige Bank­konto­informationen angegeben wurden." Die VZBV bemängeln, dass nicht auf ein Verschulden des Kunden abgezielt wird. Aha. Fehlerhafte Angaben des Bankkontos durch den Kunden oder unvollständige Angaben durch den Kunden. Wer könnte dafür wohl die Verantwortung tragen. Ohhhh, das ist natürlich eine schwere Entscheidung. Schließlich gibt es ja ständig massive Anfälle von temporärer geistiger Umnachtung bei den Leuten und die Tippen dann einfach so Zahlen in den Rechner und wissen hinterher nicht mehr warum. Ach waren das noch Zeiten, als sich die Verbraucherzentralen um echte Probleme kümmerten. Die sind ihnen offenbar ausgegangen. Das ist ja durchaus positiv.