
Streit um das Online-Bezahlverfahren Paypal: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will zehn aus seiner Sicht intransparente Klauseln verboten wissen. Er hat das Tochterunternehmen von Ebay jetzt verklagt. Auch test.de nutzt Paypal als Bezahlsystem. Und liefert einen Überblick zu den Streitpunkten.
Selten Probleme
Niemand bezweifelt: Paypal funktioniert fast immer schnell, zuverlässig und bequem. Nahezu alle Onlineshops und Contentanbieter nutzen Paypal deswegen als Bezahlsystem. Auch die Stiftung Warentest: Ziemlich genau die Hälfte aller Käufer von Produktfindern und Testberichten auf test.de bezahlt per Paypal. Mehrere zehntausend Zahlungen wickelt Paypal so Monat für Monat problemlos für die Stiftung Warentest ab.
Kontoschließung ohne erkennbaren Grund
Im Einzelfall allerdings gibt's immer mal wieder Schwierigkeiten. Bei den Verbraucherzentralen beschwerten sich Paypal-Kunden, deren Konto das Unternehmen aus nicht nachvollziehbaren Gründen einfach schloss. Daraufhin nahm sich der Verbraucherzentrale Bundesverband die Klauseln des Unternehmens vor. Bei zehn Regelungen lenkte Paypal von sich aus ein, bei zehn Klauseln allerdings weigerte sich das Unternehmen, den Verbraucherschützern entgegen zu kommen. Jetzt muss das Landgericht Berlin entscheiden.
Undurchsichtige Klauseln
Der vzbv bemängelt vor allem undurchsichtige Regelungen. So behält sich das Unternehmen an zahlreichen Stellen das Recht vor, Zahlungen zu prüfen, bevor es sie ausführt. Wann und was alles geprüft wird und wie lange das dauert, sagt das Unternehmen nicht. Die Folge: Niemand kann sich darauf verlassen, dass eine Paypal-Zahlung stets so schnell und zuverlässig wie gewohnt ankommt. Außerdem kassiert Paypal bei fehlgeschlagenen Buchungen Gebühren, ohne dass es auf ein Verschulden der Kunden ankommt. Das ist nach deutschem Recht nicht zulässig.
Bis zu 180 Tage Warten auf Auszahlung
Beispielhaft vom vzbv in den Paypal-Bedingungen beanstandet: Wenn Paypal ein Konto schließt, behält es sich das Recht vor, bis zu 180 Tage lang eine Reserve zurückzuhalten. Auch vor Schließung des Kontos angewiesene Zahlungen kann Paypal dann als Sicherheit einbehalten. test.de dokumentiert die vom vzbv beanstandeten Klauseln samt jeweils kurzer Erläuterung auf einer eigenen Seite: Paypal-Klauseln mit Kommentar des vzbv.
Verlässlichkeit und Sicherheit
Klar: Paypal muss die Möglichkeit haben, Hackern und Betrügern das Handwerk zu legen sowie Zahlungen prüfen können. Damit ist das Unternehmen offenbar recht erfolgreich, jedenfalls ist bisher kaum etwas über Paypal-Betrügereien bekannt geworden. Andererseits müssen Paypal-Kunden sich selbstverständlich darauf verlassen können, dass ihr Geld pünktlich da ankommt, wo es hinsoll. Die Voraussetzungen, unter denen Paypal Zahlungen aus Sicherheitsgründen stoppt und wie lange die Prüfung dann dauert, muss klar geregelt sein, so jetzt die Forderung des vzbv.
Hoffnung auf Besserung
Die Stiftung Warentest wird den Rechtsstreit des vzbv gegen Paypal verfolgen und geht davon aus, dass Paypal auf ein eventuelles Urteil zugunsten des vzbv und des Verbraucherschutzes reagieren wird. Das heißt: Das Unternehmen müsste dann seine Geschäftsbedingungen überarbeiten und klare Regeln schaffen, die sowohl Sicherheit ermöglichen als auch verlässliche Zahlungen garantieren. Anderenfalls wäre Paypal als Bezahlsystem für test.de nicht weiter akzeptabel.
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- Online-Shopping ist bequem. Hier lesen Sie, wie Sie sicher im Internet einkaufen und wo die Fallen lauern – auf Fakeseiten und im Bezahlprozess.
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- Bei Ebay fürs eigene Angebot zu bieten oder Freunde zu Scheinangeboten anzustiften, ist verboten. Es droht heftiger Ärger mit Ebay, dem Staatsanwalt und Bietern.
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- Bei Onlinekäufen dürfen Händler von den Kunden Gebühren für die Nutzung von Paypal oder Sofortüberweisung erheben. Sie müssen aber ein kostenfreies Zahlungsmittel...
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@Peter089:
Die Stiftung Warentest ist anzeigenfrei und deswegen auf den Verkauf von Inhalten angewiesen, wenn sie die zum Teil sehr aufwändigen Tests weiter durchführen möchte, und das möchten wir. Paypal ist das in Deutschland mit Abstand am weitesten verbreitete und genutzte Bezahlsystem. Es ist komfortabel und bequem. Viele Nutzer möchten deswegen ausdrücklich damit bezahlen. Wir bieten aber noch 2 weitere Bezahlmöglichkeiten an: Kreditkarte und Bezahlen per Handy. Wer aufgrund der aktuellen Vorwürfe Paypal nicht mehr nutzen möchte, kann auf diese Alternativen ausweichen. Auch andere Bezahlverfahren, die wir bisher nicht anbieten, stehen in der Kritik und sind deswegen keine ernsthafte Alternative. Und wie gesagt: Wir gehen davon aus, dass Paypal sich natürlich einem rechtskräftigen Urteil beugen und seine Geschäftsbedingungen entsprechend anpassen wird. (TK)
Die Stiftung Warentest muss sich meiner Meinung nach schon fragen lassen, warum man erst jetzt bei Paypal genauer hinschaut, nachdem der vzbv aktiv wurde. Verbraucherschutz ist ja immerhin das erklärte Ziel der Stiftung. Kritische Berichte zu Paypal kann man seit vielen Jahren immer wieder z. B. in der Computerzeitschrift c't lesen, die mehrfach dringend vor Paypal warnte, und im Netz finden sich zig Websites, auf denen ebenfalls gewarnt wird. Man gebe einfach mal die Suchbegriffe "paypal problem" in Google ein. Da werden Verkäufer-Konten eingefroren und Kleinunternehmer-Existenzen in den Ruin getrieben, der Käuferschutz ist keine Garantie-, sondern nur eine Kulanzleistung, die nur unter ganz bestimmten Bedingungen gewährt und oft abgelehnt wird, und der Verkäuferschutz ist ohnehin sehr stark eingeschränkt. Es gibt zudem etliche Möglichkeiten für Betrüger, diesen Schutz auszuhebeln...
Wieso ist es in Deutschland dem Land der erfinder nicht Möglich eine ähnliches unkopliziertes Bezahlverfahren zu erschaffen wie PAYPAL ????????????
Oder ist es doch nur der Deckmantel der verschleierung der hier über Ebay und Paypal gehütet wird !
Warum gehen die Gewinne dieser Frimen nicht in das Land wo Sie gemcht wurden ?
"Fehlgeschlagene Abbuchung auf Ihr Bankkonto 3 EUR Die Gebühr fällt an, wenn ein von einem Nutzer initiierter Abbuchungsvorgang fehlschlägt, weil fehlerhafte oder unvollständige Bankkontoinformationen angegeben wurden." Die VZBV bemängeln, dass nicht auf ein Verschulden des Kunden abgezielt wird. Aha. Fehlerhafte Angaben des Bankkontos durch den Kunden oder unvollständige Angaben durch den Kunden. Wer könnte dafür wohl die Verantwortung tragen. Ohhhh, das ist natürlich eine schwere Entscheidung. Schließlich gibt es ja ständig massive Anfälle von temporärer geistiger Umnachtung bei den Leuten und die Tippen dann einfach so Zahlen in den Rechner und wissen hinterher nicht mehr warum. Ach waren das noch Zeiten, als sich die Verbraucherzentralen um echte Probleme kümmerten. Die sind ihnen offenbar ausgegangen. Das ist ja durchaus positiv.