Ein Reiseveranstalter darf gegen Aushändigung des Sicherungsscheins 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung verlangen. So urteilte das Oberlandesgericht Köln (Az. 16 U 12/05, nicht rechtskräftig).
Das Gericht konkretisiert eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach Reiseveranstalter eine Anzahlung von mehr als 10 Prozent nur gegen ordentliche Sicherheiten fordern dürfen. Das Kölner Gericht hält den Sicherungsschein für ausreichend. Mit ihm ist der Kunde gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters versichert.
Tipp: Zahlen Sie vorab nur gegen Sicherungsschein!
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