Wer nach der Buchung einer Pauschalreise den Namen des Reisenden ändern wollte, hatte bislang mit Kosten bis zu 100 Prozent des Reisepreises und mehr zu rechnen. Das Landgericht München will dieser bislang gängigen Praxis einen Riegel vorschieben. Nur die konkreten Mehrkosten dürfen verlangt werden (Az. 12 O 5413/13).
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