Kommt eine Pauschalreise wegen eines Irrtums des Veranstalters nicht zustande, erhalten Urlauber nicht nur ihr Geld zurück, sondern auch Schadenersatz für vertane Urlaubszeit.
Eine Mutter hatte für ihre 17-jährige Tochter eine Reise in den Sommerferien für 476 Euro gebucht. Kurz vor der Abreise meldete sich der Veranstalter: Der Preis sei falsch gewesen, es werde teurer. Es kam zum Prozess. Die Mutter gewann. Sie musste nicht zahlen.
Doch da waren die Ferien schon vorbei. Deshalb bekam die Tochter zusätzlich den halben Reisepreis als Schadenersatz. Nur die Hälfte deshalb, weil auch Urlaub zuhause einen Erholungswert hat. Den vollen Reisepreis gibt es, wenn eine Reise so katastrophal verläuft, dass sie keinen Erholungswert hat (Oberlandesgericht Frankfurt, Az. 16 U 12/14).
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