Rechte und Pflichten bei Pauschalreisen
Pauschal oder individuell? Vom Urlauber selbst organisierte Trips können billiger sein als Reisen von der Stange. Pauschaltouristen sind besser vor Unwägbarkeiten geschützt, etwa vor einer Insolvenz des Veranstalters oder Flugausfällen. Und sie haben nur einen Ansprechpartner, der für alles zuständig ist. Hinzu kommt der Komfort: Pauschalurlauber müssen sich auf der Reise um wenig bis nichts kümmern. Dafür müssen sie auf Flexibilität verzichten.
Gesichert zahlen. Leisten Sie die Anzahlung erst, wenn Ihnen der Anbieter den Sicherungsschein gegen das Insolvenzrisiko vorgelegt hat, sonst tragen Sie es vorläufig. Die Restzahlung wird meist 28 bis 30 Tage vor Reisebeginn verlangt.
Preisänderung. Innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss sind Preiserhöhungen grundsätzlich verboten. Die Veranstalter können sich im Kleingedruckten Ausnahmen einräumen für den Fall, dass die Beförderungskosten oder bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren teurer geworden sind oder dass sich Wechselkurse geändert haben. Sie dürften das nicht später als 21 Tage vor Reiseantritt mitteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 Prozent, kann der Kunde kostenlos zurücktreten.
Rücktritt. Muss der Kunde eine Reise stornieren, verlangen die Veranstalter Stornogebühren. Juristische Kommentare beschreiben folgende Pauschalen als angemessen:
- 20 Prozent bis 30 Tage vor Abreise, 30 Prozent ab 29. bis 22. Tag,
- 40 Prozent ab 21. bis 15. Tag,
- 50 Prozent ab 14. bis 7. Tag,
- 55 Prozent ab 6 Tage vorher,
- 75 Prozent bei Nichtantritt.
Die geprüften Veranstalter verlangen teilweise mehr. Ob ihre Forderung rechtmäßig ist, müsste im Einzelfall ein Gericht entscheiden.