Mehr als 1 000 Euro für eine Umbuchung – solche Gebühren sind erlaubt. Genau wie 40 Prozent Vorkasse bei Pauschalreisen. Urteile des Bundesgerichtshofs stärken Reiseveranstaltern den Rücken. Urlauber müssen mit höheren Anzahlungen als bisher rechnen, Umbuchungen von Reisen und Flügen bleiben teuer.
Viel Geld für die Anzahlung
Beim Vertragsabschluss sind Anzahlungen von 20 Prozent des Reisepreises zulässig. Mitunter können die Veranstalter von Pauschalreisen auch mehr verlangen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tui geklagt, die für manche Reisen eine Anzahlung von 40 Prozent vorsah. Der BGH urteilte jetzt: Die Anzahlungen sind rechtmäßig (Az. X ZR 71/ 16). Der BGH entschied zum zweiten Mal im Rechtsstreit zwischen dem vzbv und Tui. 2014 urteilte er: Für eine Anzahlung von mehr als 20 Prozent ist ein sachlicher Grund erforderlich. Die Reiseveranstalter müssen darlegen, dass sie bei Vertragsschluss in Vorleistung treten, etwa die Flüge zahlen müssen, die Teil des Pauschalreisepakets sind. Laut neuem Urteil dürfen sie auch die ans vermittelnde Reisebüro zu zahlende Provision sofort anrechnen.
Viel Geld für die Umbuchung
Das deutsche Reiserecht regelt, dass „ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag“ eintreten darf. Wie hoch die Gebühren fürs Umbuchen sein dürfen, steht nicht fest. Die sind meist happig. Zwei Tage vor Reiseantritt sagte ein Paar wegen Krankheit seine Reise nach Thailand ab und wollte sie auf andere Personen übertragen. Der Veranstalter verlangte neben dem Reisepreis, den das Paar schon gezahlt hatte, für die Umbuchung zusätzlich 1648 Euro je Person. Der BGH urteilte in diesem und in einem weiteren Fall: Die Reiseunternehmen dürfen hohe Kosten verlangen, wenn Pauschalreisen auf andere Teilnehmer umgebucht werden (Az. X ZR 141/15 und Az. X ZR 107/15).
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