Menschen, die ihre Patientenverfügung an zentraler Stelle aufbewahren wollen, können dies kostenlos bei der Bundeszentrale für Patientenschutz (BPS) tun. Sie bekommen ein Kärtchen, das auf ihre Verfügung hinweist. Ärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste können dann bei der Einrichtung der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben nachfragen. Informationen gibt die BPS in Augsburg unter 08 21/5 02 35 66.
Wie verbindlich eine Patientenverfügung sein soll, ist immer noch umstritten. Ein neuer Gesetzesvorschlag verlangt die Beratung durch einen Arzt, wenn Menschen in ihrer Verfügung lebenserhaltende Maßnahmen ablehnen wollen. Nur in Fällen ohne Überlebenschance soll so eine Verfügung auch ohne Beratung gelten.
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