
Das neue Patientenrechtegesetz ist in Kraft. Das hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt. Das Gesetz soll Patienten gegenüber Ärzten und Krankenkassen stärken. Der Bundestag hatte es im vergangenen Jahr beschlossen, dann passierte es den Bundesrat – und nun steht es im Gesetzblatt. test.de erklärt die wichtigsten Neuerungen.
Die offene Patientenakte
Ärzte müssen von nun an die Patientenakte offenlegen. Bisher konnten sich Patienten bei dieser Forderung nur auf den Bundesgerichtshof oder die Berufsordnung der Ärztekammer berufen. Eine solche Akteneinsicht kann nötig sein, um Behandlungsfehler zu belegen.
Krankenkasse muss helfen
Um den Verdacht auf Fehler zu prüfen, soll die Krankenkasse den Patienten unterstützen. Das tut sie gewöhnlich mit einem kostenlosen Gutachten. Will die Kasse keine Hilfe anbieten, muss sie das – anders als bisher – begründen. Patienten können auch die Ärztekammer nach einem Gutachten fragen oder selbst einen Experten auf eigene Rechnung beauftragen. Landet der Fall vor Gericht, wird der Richter meist einen eigenen Sachverständigen befragen. Die Kosten trägt der Verlierer.
Igel-Leistungen auf der Arztrechnung
Ärzte müssen nun in Textform festhalten, welchen Betrag sie für individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) in Rechnung stellen. Sonst muss der Patient nicht zahlen. Igel sind Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht regulär erstatten, etwa die Glaukomdiagnostik oder die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke. Viele Infos zum Nutzen stehen unter www.igel-monitor.de.
Schnelle Kassenreaktion nach Antrag
Beantragt der Patient eine Leistung der Krankenkasse, etwa einen Rollstuhl oder eine Mutter-Kind-Kur, muss sie innerhalb von drei Wochen reagieren. Lässt sie den Antrag mit einem Gutachten prüfen, bleiben ihr fünf Wochen Zeit, bei zahnärztlichen Leistungen sechs Wochen. Meldet sich die Kasse nach Ablauf dieser Fristen nicht, gilt die Leistung als genehmigt. Bei einer Ablehnung können Patienten wie bisher Widerspruch einlegen.
Tipp: Weitere Infos zu den Neuerungen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Umfassende Informationen über Patientenrechte liefert Ihnen das Special Patientenrechte von Finanztest.