Papiere für den Krisenfall: Eigene Vorgaben für Psychiatrie und Heim
Krisenpass. Psychiatrieerfahrene vermerken in einem Krisenpass mit ihrem Arzt, welche Medikamente sie einnehmen, mit welchen Maßnahmen sie bei Krisen gute Erfahrungen machten, wer zu benachrichtigen ist, mit welcher Klinik eine Behandlungsvereinbarung besteht und welche persönlichen Wünsche sie an die Behandlung haben. Der Pass ist nicht rechtsverbindlich, aber für Kliniken wegweisend.
Behandlungsvereinbarung. Nach einer stationären Behandlung können Patienten mit Arzt, Pflegern und einer Vertrauensperson aushandeln, wie bei einer erneuten Aufnahme in derselben Klinik vorgegangen werden soll. Das rechtsverbindliche Dokument enthält die Angaben des Krisenpasses, außerdem, welche Zwangsmaßnahmen jemand für den Ernstfall akzeptieren würde oder ausschließen möchte sowie mögliche Alternativen. Es regelt zudem, was im eigenen Umfeld zu organisieren ist, etwa Finanzen, Versorgung von Wohnung, Haustieren oder Kindern. Vordrucke für Krisenpass und Vereinbarung gibt es beim Psychiatrie-Verlag.
Patientenverfügung. Jeder kann festlegen, welche Behandlungen er für sich ausschließen und zulassen möchte, falls er nicht einwilligungsfähig ist, etwa im Zuge einer Psychose oder Demenz. Dazu gehören auch Zwangsbehandlungen, wenn Gefahr für die eigene Gesundheit droht – nicht aber, wenn andere durch das eigene Verhalten in Gefahr sind.
Vorsorgevollmacht. Angehörigen oder Freunden kann das Recht übertragen werden, im Krisen- und Notfall eine Behandlung zu erlauben oder zu verneinen, wenn jemand nicht entscheiden kann. Ohne eine solche Vollmacht wird dann ein gesetzlicher Betreuer bestellt, der die Entscheidung trifft. Weitere Informationen in unserem Vorsorge-Set.