Für eine längere Fixierung von Psychiatriepatienten ist eine richterliche Anordnung erforderlich. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwei Betroffene aus Bayern und Baden-Württemberg reichten Verfassungsbeschwerde ein. Eine Fixierung, etwa an Beinen, Armen und Bauch, die absehbar länger als etwa eine halbe Stunde dauert, darf ein Arzt nicht alleine anordnen. Die Fixierung greife in das Grundrecht auf Freiheit der Person ein. Sie sei nur als letztes Mittel zulässig, so das Gericht. Bayern und Baden-Württemberg müssen ihre Psychiatriegesetze ändern (Az. 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16).
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