Wenn ein Patient es verlangt, müssen Ärzte Patientenunterlagen vollständig herausgeben – in Kopie und gegen Kostenerstattung. Es reicht nicht, wenn der Patient die Akten in der Praxis einsehen kann. Der Arzt hat auch kein Zurückbehaltungsrecht, weil sein Honorar noch nicht bezahlt wurde (Amtsgericht München, Az. 243 C 18009/14).
Tipp: Wie Sie Ihr Recht als Patient durchsetzen, erfahren Sie in unserem Test Einsicht in die Patientenakte. Dort finden Sie auch einen Musterbrief, mit dem Sie Ihre Akte beim Arzt oder Krankenhaus anfordern können.