Patienten können eine Abschrift ihrer Patientenakte in Papierform verlangen. Ärzte oder Kliniken dürfen ihnen die Kopierkosten in Rechnung stellen und Vorkasse verlangen, so das Saarländische Oberlandesgericht. Ein Krankenhaus übersandte die 909 Blätter einer Behandlungsakte erst, nachdem der Patient die Kosten von rund 549 Euro bezahlt hatte (Az. 1 U 57/16). Das fand das Gericht zulässig.
Tipp: In unserem Special Einsicht in die Patientenakte erklären wir, für wen ein Blick in die Patientenakte wichtig sein kann und wie Sie Ihr Recht durchsetzen.