
Unternehmen und reiche Privatleute haben bis Juli mit Einzelspenden von über 50 000 Euro insgesamt mehr als vier Millionen Euro in den Bundestagswahlkampf gesteckt. Doch auch wer mit kleinen Spenden und Mitgliedsbeiträgen eine Partei unterstützt, kann das Geld von der Steuer absetzen. Das geht in zwei Schritten.
Höhere Zuwendungen als Sonderausgaben absetzbar
Zuerst werden Kosten bis zu 3 300 Euro (1 650 Euro für Singles) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das bringt bereits eine Steuerersparnis von maximal 1 650 (825) Euro. Höhere Zuwendungen sind noch einmal bis zu weiteren 3 300 (1 650) Euro als Sonderausgaben absetzbar. Das bedeutet, Parteispenden sind bis zur Höhe von 6 600 Euro für Ehepaare und 3 300 Euro für Singles steuerbegünstigt.
Nachweis
Für Spenden ab 1. Januar 2017 müssen Steuerzahler die Spendenquittung dem Finanzamt nicht mehr vorlegen, sondern diese bis ein Jahr ab Erhalt des Steuerbescheids aufheben. Für kleinere Spenden unter 200 Euro reichen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank.
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