Die Stiftung Warentest verfügt über die Möglichkeit 3D-Videos mit einer Digitalkamera aufzuzeichnen. Wer die Flugdrohne in 3D erleben will, bekommt in folgendem Video einen kurzen Eindruck. Es handelt sich um einen Side-by-Side-3D-Effekt, welcher über Shutter oder Polarisationsfilterbrillen auf den entsprechenden Fernsehern oder Monitoren sichtbar wird. Nutzer ohne 3D-Technik sehen zwei Einzelbilder links und rechts. Die 3D-Brillen setzen diese Bilder zu einem räumlichen Bild zusammen. Am Fernseher müssen Sie „Side-by-Side“ einstellen.
Beim Laden des Videos erhebt Youtube Daten. Hier finden Sie die test.de-Datenschutzerklärung.
Starten Sie das Video und aktivieren Sie anschließend den Vollbildmodus in der Menüleiste unten rechts, um ein volles 3D-Erlebnis zu genießen. Wer keinen 3D-Fernseher hat, kann sich das Video auch am Monitor in 3D angucken. Das funktioniert über unseren Youtube-Channel. Hier reicht zum Beispiel eine einfache Rot-Grün-3D-Brille um den Effekt zu sehen.
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@hmwalden: Die private Haftpflicht springt auch in Fällen von grober Fahrlässigkeit ein. Diese Frage stellt sich hier also weniger. Allerdings sind Luftfahrzeuge unabhängig von Größe, Gewicht und Antriebsart versicherungspflichtig. AUCH Flugmodelle werden als Luftfahrzeuge betrachtet. Es gibt eigene Versicherungen für Modellflieger, so genannte Modellflughaftpflichtversicherungen. Es lohnt sich aber auch ein Blick in die eigene Versicherungspolice oder ein Anruf beim eigenen Versicherer, um zu klären, ob Modellflüge eventuell bereits mitversichert sind oder nicht.
Mir reicht schon der Lärm von Häckslern und anderen Lärmerzeugern am Boden. In Zukunft schwebt jetzt auch noch ein solches "Spassgerät" (für den Betreiber) über mir.
"Besonders spannend: Die Drohne verfügt über zwei Kameras für Videos aus der Vogelperspektive."
Da werden sich meine Nachbarn freuen und ihre Laser gesteuerten Flugabwehrkanonen im Garten in Stellung bringen.
Wären eventuelle Unfälle durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt ?
Würde da nicht grobe Fahrlässigkeit des Drohnenbesitzers unterstellt?