Die AR.Drone 2.0 ist ein tolles Spielzeug für Erwachsene, aber kein Gerät, dass man zwingend braucht. Mit 300 Euro ist es kein Schnäppchen, allerdings günstiger als richtige Modellhelikopter. Ein Vorteil ist die einfache Steuerung über Smartphone oder Tablet. Allerdings: Ohne einen solches Gerät mit installierter App fliegt die Drohne nicht. Dann können sowohl Anfänger als Fortgeschrittene schnell loslegen und Flugspaß genießen. Der Schwierigkeitsgrad lässt sich beliebig anpassen. Die Kameras sind eher als Spielerei, denn als ernsthafte Alternative für Hobbyfilmer oder Fotografen anzusehen. Ein echtes Manko ist der Akku: Er hält 8-12 Minuten und braucht mit 70-90 Minuten sehr lange zum Laden.
-
- Schenken bringt Freude – dem Schenker und dem Beschenkten. Blöd nur, wenn das Präsent gleich kaputtgeht oder nicht so funktioniert, wie gedacht. Ob Spielzeug, Fernseher...
-
- Meetings per Videokonferenz statt vieler Reisen, papierloses Büro und andere digitale Anwendungen sind möglicherweise nicht immer gut für die Umwelt. Eine aktuelle...
-
- Smartphonekameras mit ihren winzigen Objektiven und Sensoren haben Kompaktkameras vom Markt gefegt. Haben Digitalkameras angesichts dieses Siegeszuges noch eine...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@hmwalden: Die private Haftpflicht springt auch in Fällen von grober Fahrlässigkeit ein. Diese Frage stellt sich hier also weniger. Allerdings sind Luftfahrzeuge unabhängig von Größe, Gewicht und Antriebsart versicherungspflichtig. AUCH Flugmodelle werden als Luftfahrzeuge betrachtet. Es gibt eigene Versicherungen für Modellflieger, so genannte Modellflughaftpflichtversicherungen. Es lohnt sich aber auch ein Blick in die eigene Versicherungspolice oder ein Anruf beim eigenen Versicherer, um zu klären, ob Modellflüge eventuell bereits mitversichert sind oder nicht.
Mir reicht schon der Lärm von Häckslern und anderen Lärmerzeugern am Boden. In Zukunft schwebt jetzt auch noch ein solches "Spassgerät" (für den Betreiber) über mir.
"Besonders spannend: Die Drohne verfügt über zwei Kameras für Videos aus der Vogelperspektive."
Da werden sich meine Nachbarn freuen und ihre Laser gesteuerten Flugabwehrkanonen im Garten in Stellung bringen.
Wären eventuelle Unfälle durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt ?
Würde da nicht grobe Fahrlässigkeit des Drohnenbesitzers unterstellt?