Parrot AR.Drone 2.0

Testkommentar

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Die AR.Drone 2.0 ist ein tolles Spielzeug für Erwachsene, aber kein Gerät, dass man zwingend braucht. Mit 300 Euro ist es kein Schnäppchen, allerdings günstiger als richtige Modellhelikopter. Ein Vorteil ist die einfache Steuerung über Smartphone oder Tablet. Allerdings: Ohne einen solches Gerät mit installierter App fliegt die Drohne nicht. Dann können sowohl Anfänger als Fortgeschrittene schnell loslegen und Flugspaß genießen. Der Schwierigkeitsgrad lässt sich beliebig anpassen. Die Kameras sind eher als Spielerei, denn als ernsthafte Alternative für Hobbyfilmer oder Fotografen anzusehen. Ein echtes Manko ist der Akku: Er hält 8-12 Minuten und braucht mit 70-90 Minuten sehr lange zum Laden.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.07.2012 um 15:05 Uhr
    Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit

    @hmwalden: Die private Haftpflicht springt auch in Fällen von grober Fahrlässigkeit ein. Diese Frage stellt sich hier also weniger. Allerdings sind Luftfahrzeuge unabhängig von Größe, Gewicht und Antriebsart versicherungspflichtig. AUCH Flugmodelle werden als Luftfahrzeuge betrachtet. Es gibt eigene Versicherungen für Modellflieger, so genannte Modellflughaftpflichtversicherungen. Es lohnt sich aber auch ein Blick in die eigene Versicherungspolice oder ein Anruf beim eigenen Versicherer, um zu klären, ob Modellflüge eventuell bereits mitversichert sind oder nicht.

  • kaiivo am 13.07.2012 um 12:42 Uhr
    Lärmschutz

    Mir reicht schon der Lärm von Häckslern und anderen Lärmerzeugern am Boden. In Zukunft schwebt jetzt auch noch ein solches "Spassgerät" (für den Betreiber) über mir.

  • gunterb1 am 13.07.2012 um 09:15 Uhr
    Hoher Spassfaktor!

    "Besonders spannend: Die Drohne verfügt über zwei Kameras für Videos aus der Vogelperspektive."
    Da werden sich meine Nachbarn freuen und ihre Laser gesteuerten Flugabwehrkanonen im Garten in Stellung bringen.

  • Gelöschter Nutzer am 12.07.2012 um 21:05 Uhr
    Was ist bei Unfällen ?

    Wären eventuelle Unfälle durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt ?
    Würde da nicht grobe Fahrlässigkeit des Drohnenbesitzers unterstellt?