Park­uhr kaputt Das sollten Auto­fahrer wissen

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Ist eine Park­uhr kaputt, dürfen Auto­fahrer auf dem Platz nicht unbe­grenzt lange parken. Spätestens nach der angegebenen Höchst­park­dauer sollten sie die Fläche geräumt haben. Der Fahrer muss mit einer Park­scheibe nach­weisen, wann er seinen Wagen abge­stellt hat. Weitere Parkuhr-Tipps hat der Auto­mobilclub Kraft­fahrer-Schutz zusammengefasst. So ist es bei funk­tionierenden Park­uhren erlaubt, die Rest­park­zeit des Vorgängers zu nutzen. Das gilt auch für Park­scheine aus einem Auto­maten, die ein Vorgänger weiterge­geben hat. Beim Halten zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen braucht man nicht zu zahlen. Sind mehrere Kleinfahr­zeuge (etwa Smarts oder Motorräder) auf einen Park­platz mit Auto­maten abge­stellt, muss an jedem Fahr­zeug ein Park­schein angebracht sein. An der Park­uhr dagegen genügt es, wenn sie in Gang gesetzt wurde, egal von wem.

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Hajub am 09.06.2022 um 12:04 Uhr
Parkuhr-Tipp Link funtioniert nicht mehr

Der Parkuhr-Tipp Link funtioniert nicht mehr