Ist eine Parkuhr kaputt, dürfen Autofahrer auf dem Platz nicht unbegrenzt lange parken. Spätestens nach der angegebenen Höchstparkdauer sollten sie die Fläche geräumt haben. Der Fahrer muss mit einer Parkscheibe nachweisen, wann er seinen Wagen abgestellt hat. Weitere Parkuhr-Tipps hat der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz zusammengefasst. So ist es bei funktionierenden Parkuhren erlaubt, die Restparkzeit des Vorgängers zu nutzen. Das gilt auch für Parkscheine aus einem Automaten, die ein Vorgänger weitergegeben hat. Beim Halten zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen braucht man nicht zu zahlen. Sind mehrere Kleinfahrzeuge (etwa Smarts oder Motorräder) auf einen Parkplatz mit Automaten abgestellt, muss an jedem Fahrzeug ein Parkschein angebracht sein. An der Parkuhr dagegen genügt es, wenn sie in Gang gesetzt wurde, egal von wem.
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