Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss zahlen, wenn ein Beifahrer beim Aussteigen mit der Autotür ein anderes Fahrzeug beschädigt. Das Landgericht Saarbrücken gab einer Autobesitzerin recht, die mit der gegnerischen Versicherung über einen Schaden von rund 800 Euro und Gutachterkosten von 300 Euro stritt (Az. 13 S 117/15).
Das Öffnen der Beifahrertür beim Aussteigen gehöre zum normalen Gebrauch des Fahrzeugs und sei somit versichert. Die Besitzerin des beschädigten Autos hatte ihr Fahrzeug vorschriftsmäßig geparkt, daher traf sie keine Mitschuld an der Delle. Auch dass das Missgeschick dem Beifahrer aus dem anderen Auto und nicht dem Fahrer oder Fahrzeughalter passiert war, spiele keine Rolle.
Tipp: Die Preise für Autoversicherungen unterscheiden sich zum Teil sehr stark. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot liegen mitunter hunderte Euro. Wechseln kann sich also lohnen. Stichtag für eine Kündigung ist meist der 30. November. Doch selbst danach gibt es noch eine Wechsel-Chance: Hat der Versicherer den Beitrag erhöht, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die für Sie richtige Police finden Sie mithilfe unserer Kfz-Versicherungsvergleich. Sie bezieht so gut wie alle Versicherer mit ein und nennt günstige Tarife – genau für Ihren persönlichen Versicherungsbedarf.