Parfümfreie Kosmetika In vielen Produkten sind Duft­stoffe

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Parfümfreie Kosmetika - In vielen Produkten sind Duft­stoffe

Viele als „parfümfrei“ ausgelobte Kosmetika enthalten trotzdem Duft­stoffe, die Allergien auslösen können. Die Landes­unter­suchungs­ämter wiesen die duftenden Zusätze in jedem fünften von 186 Produkten nach – darunter auch Kosmetik­artikel für Babys und Klein­kinder. Dem Verbraucher bleibt bislang nur, sich ins Klein­gedruckte zu vertiefen. test.de informiert.

Jedes fünfte Produkt betroffen

Mit dem werbenden Aufdruck „parfümfrei“ werden Verbraucher in zahlreichen Fällen irregeführt. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundes­amt für Verbraucher­schutz und Lebens­mittel­sicherheit (BVL) in seinem Bundes­weiten Über­wachungs­plan. Neun Landes­unter­suchungs­ämter prüften insgesamt 186 kosmetische Mittel von Hand­creme bis Duschbad, auf denen der Zusatz „parfümfrei“ steht. Die Analyse zeigte: Jedes Fünfte enthielt trotz dieser Kenn­zeichnung Duft­stoffe in teils hohen Konzentrationen. Betroffen waren auch Seife, Cremes, Lotion, Öl und Sonnen­schutz­mittel für Babys und Klein­kinder.

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“Parfümfrei“ wirkt verkaufs­fördernd

Die Unver­träglich­keit auf Duft­stoffe ist in Deutsch­land weit verbreitet, knapp jeder fünfte Deutsche reagiert allergisch auf parfümierte Produkte. Entsprechend verkaufs­fördernd ist der Aufdruck „parfümfrei“. Viele potenziell allergie­auslösende Duft­stoffe sorgen allerdings nicht nur für den angenehmen Geruch. So wirkt beispiels­weise der an Maiglöck­chen erinnernde Duft­stoff Farnesol in Deodorants bakterienhemmend, der wie Jasmin duftende Stoff Benzylalkohol dient auch als Konservierungs­mittel. Auf vielen Produkten sind sie deshalb nicht als Parfüm, sondern in ihrer jeweils anderen Funk­tion aufgeführt. Auf herkömm­lichen Kosmetik­artikeln ist diese Beschriftung legitim, denn die Stoffe sind nicht grund­sätzlich schädlich. Für Allergiker birgt diese Beschriftungs­weise jedoch ein Risiko, denn so kommen die Duft­stoffe auch in angeblich „parfümfreien“ Kosmetika vor.

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Verbraucher wird irregeführt

„Auch wenn Duft­stoffe in Körper­pflege­mitteln zu anderen Zwecken einge­setzt werden, sollten diese Produkte nicht als „parfümfrei“ gekenn­zeichnet sein“, fordert deshalb BVL-Sprecherin Nina Banspach. Denn so werde der Verbraucher irregeführt und könne durch allergische Reaktionen gesundheitlich beein­trächtigt werden. Dem Käufer bleibt so nur die Möglich­keit, sich nicht auf die Angabe „parfümfrei“ zu verlassen und statt­dessen die meist klein gedruckte Liste der „Ingredients“, der Inhalts­stoffe, genau zu lesen. Doch meist finden sich hier viele unbe­kannte Begriffe in Eng­lisch oder Latein. Fest­gelegt sind alle diese Bezeichnungen in der INCI - kurz für International Nomenclature of Cosmetic Ingredients - dem Verzeichnis der Fach­begriffe für kosmetische Inhalts­stoffe. Was die zahlreichen Fremdwörter bedeuten und wie sich eine Inhalts­liste entschlüsseln lässt, erklärt unser Artikel zur Kosmetikdeklaration.

Stoffe müssen deklariert werden

Auf der Liste der Inhalts­stoffe sind als Parfüm einge­setzte Duft­stoffe normaler­weise unter den Begriffen „Parfum“, „Fragrance“, „Aroma“ oder „Flavour“ zusammengefasst. 26 Stoffe müssen ab einer bestimmten Konzentration zusätzlich namentlich genannt werden, weil sie häufiger als andere Stoffe Allergien auslösen können. Dazu zählen unter anderem die Stoffe Limonen, Citral und Benzyl­alkohol. Sie wurden in zahlreichen der als „parfümfrei“ deklarierten Produkte nachgewiesen. Ihr Gehalt lag dabei meist weit über der Marke, ab der die Stoffe schon in herkömm­lichen Produkten namentlich gekenn­zeichnet werden müssen. Auch wenn sie nicht dem guten Geruch, sondern etwa als Lösungs­mittel dienen, müssen sie aufgeführt werden. Das schreibt die im Juli 2013 verabschiedete neue EU-Kosmetikrichtlinie vor.

Wichtig für Allergiker

Wer schon einmal allergisch auf ein Kosmetik­produkt reagiert hat oder vermutet, einen bestimmten Stoff nicht zu vertragen, sollte einen Termin beim Hautarzt oder Allergologen vereinbaren. Der kann genau fest­stellen, welcher Stoff für die unangenehme Reaktion verantwort­lich ist und ihn in einen Allergiepass eintragen. Beim Einkauf kann der Betroffene dann Pass und Produkt abgleichen und sofort erkennen, in welchen parfümfreien Artikeln sich trotzdem Duft­stoffe verstecken, die er vermeiden sollte.

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Hasenschmuggler am 20.01.2014 um 17:20 Uhr
Kortison nach besonders hautverträglicher Creme

Leider werden auch Verbraucherbeschwerden von Herstellern wohl eher als lästig empfunden.
Nach dem zweimaligen Gebrauch von einer "High Tolerance Tagescreme" sag mein Gesicht derart schlimm aus, dass ich vom Hautarzt Kortison verschrieben bekommen habe.
Was ich leider lernen musste: auch Blütenwasser ist ein Duftstoff, der die Haut massiv angreifen kann, auch, wenn es nicht als Parfum deklariert werden muss.
Reaktion des Herstellers? Ach - das kann ja mal passieren...
Den Hersteller dieses Produkts meide ich seitdem auf ganzer Linie.

Hasenschmuggler am 20.01.2014 um 17:18 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.