
Das Kammergericht Berlin hat per Beschluss ein Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt, das die GMAC-RFC Bank GmbH (GMAC), die sich jetzt Paratus AMC GmbH nennt, zu Schadenersatz verurteilt. Die Bank habe einem Ehepaar eine Wohnung finanziert, ohne es über den sittenwidrig überteuerten Kaufpreis aufzuklären, urteilten die Richter.
Bank finanzierte sittenwidrige überteuerten Kaufpreis
Im vorliegenden Fall kaufte ein Berliner Ehepaar im Jahr 2006 eine als Steuersparmodell beworbene Eigentumswohnung in Berlin-Wedding bei der Atlantis Zehn Verwaltungs GmbH. Obgleich die Wohnung nach einem gerichtlichen Gutachten nur einen Wert von 9 600 Euro hatte, finanzierte die GMAC (heute Paratus) einen Kaufpreis von sage und schreibe 80 600 Euro. Als das Ehepaar die Raten für das Darlehen nicht mehr zahlen konnte und die Bank auf den Zahlungen beharrte, suchte es anwaltliche Hilfe.
Käufer fühlen sich falsch beraten
Das Ehepaar klagte daraufhin vor dem Landgericht Berlin auf Schadenersatz. Die Bank habe ihre Aufklärungspflichten verletzt als sie das Paar vor Abschluss des Darlehens nicht über den sittenwidrig überhöhten Kaufpreis aufgeklärt habe, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Thomas Storch, der das Ehepaar vertritt. Weil die Bank ihre Finanzierungszusage für das Darlehen von einer Wohnungsbesichtigung durch einen von ihr beauftragten Gutachter abhängig gemacht habe, habe sie wissen müssen, dass der Kaufpreis eklatant überhöht war, argumentierte Storch vor Gericht. Die Paratus bestritt dies und legte gegen das Urteil des Landgerichts Berufung ein.
Kammergericht: Bank hat Aufklärungspflicht verletzt
Die höchsten Berliner Zivilrichter folgten dieser Argumentation der Bank nicht. Die Beklagte habe ihre Augen vor der Erkenntnis der sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung nicht verschließen dürfen. Da sie die Wohnung durch einen Gutachter habe besichtigen lassen, habe sich ihr die sittenwidrige Überteuerung des Wohnungskaufpreises aufdrängen müssen, stellte das Kammergericht in einem Beschluss fest (Az.24 U 87/11). Die Paratus müsse sich das anlässlich der Besichtigung durch einen von ihr beauftragten Dritten gewonnene tatsächliche Wissen auch zurechnen lassen und darf vor diesem Wissen ihre Augen nicht verschließen.
Ehepaar erhält Schadenersatz
Nach den eindeutigen Hinweisen des Kammgerichts hat die Paratus die Berufung zurückgenommen. Sie muss das Ehepaar nun so stellen, wie wenn es die Wohnung nie gekauft hätte. Sie muss ihm den Schaden ersetzen, die es durch die Aufnahme des Darlehens erlitten hat. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Storch handelt es sich bei dem Urteil um die erste rechtskräftige Entscheidung gegen Paratus AMC GmbH. Laut Storch hat die Vorgängerin der Paratus, die GMAC in den Jahren von 2004 bis 2008 zahlreiche so genannte Schrottimmobilien finanziert.
Kammergericht Berlin, Aktenzeichen: 24 U 87/11
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Remember_Chartage hat eines übersehen, nämlich das krasse Mißverhältnis zwischen Kredit und tatsächlichem Wert der Wohnung. Bei jedem seriösen Kaufmann hätten da wohl die Alarmglocken geschrillt. Das Verhältnis beträgt ja hier 8:1. Und im deutschen Recht sind sittenwidrige Preise alle die, die 100% über dem tatsächlichen Wert liegen. 80600 € für einen Wert 9600 € ist schon krass. Aber um so leichter ist es hier, die Sittenwidrigkeit zu beweisen
Es mag sein, daß die Gesetze in Deutschland so sind, wie sie das Gericht auslegt. ABER: Wenn ich zu einer Bank gehe und sie um einen Kredit bitte, dann möchte ich weder von der Bank gefragt werden, ob ich denn auch wirklich sicher bin, daß ich das Geld brauche und ob ich nicht lieber etwas anderes mit dem Geld kaufen will, noch sehe ich es als Aufgabe einer Bank an, mich bei einer Kaufentscheidung zu beraten. Aufgabe der Bank sollte es sein, darüber zu entscheiden, ob sie mir Geld leihen will oder nicht. Dieses Urteil ebnet einer noch größeren und umfassenderen Bevormundung den Weg. Vor allem behandelt es den Käufer wie ein Kleinkind, was keine eigenen Entscheidungen treffen kann. Typisch deutsch halt.