Paket­zustellung

Unser Rat

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Zustellung. Lassen Sie Privatpakete mit wert­vollem Inhalt möglichst nur an den Adressaten persönlich, an seinen Haushalt oder Arbeits­platz liefern. Die Lieferung von Ware, die ein Kunde bei einem Händler bestellt, ist weniger riskant. Erst wenn er das Paket erhalten hat, ist der Kauf­vertrag erfüllt. Deshalb ist die Annahme durch einen Nach­barn kein Problem.

Praxis. Der Paket­dienst Hermes schnitt im Praxis­test unserer Schwesterzeit­schrift test im Dezember 2010 am besten ab. Er verpasste nur knapp die Note gut (siehe Tabelle „Praxistest Paketdienste“).

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • vieri884 am 12.12.2013 um 11:19 Uhr
    Packstation

    @Stiftung_Warentest
    Pakete und Päckchen werden nur dann an eine Packstation geliefert, wenn der Kunde für die jeweilige Sendung eine Packstationadresse angegeben hat. Sie werden nicht "generell" an eine Packstation geliefert!
    Wenn ein Kunde sich bei DHL registriert hat (per PostIdent), kann er für JEDE Sendung individuell entscheiden, ob er sie an eine Packstation, direkt an eine Filiale (Wunschfiliale) oder seine Hausadresse geliefert haben möchte.
    Desweiteren kann er sich mit seiner DHL Kundennummer (genannt "Postnummer") auf www.paket.de anmelden und dort all seine ankommenden Sendungen beobachten und steuern. Sogar ein Wunschtag der Zustellung kann angegeben werden. Man kann ebenfalls ONLINE einen Ablageort (Wunschort), z.B. in der Garage, oder einen bevorzugten Nachbarn (Wunschnachbar) angeben. Diese Angaben erscheinen dann beim Zusteller auf dem Handscanner.
    Tipp:
    Wenn man seine Postnummer in seiner Hausadresse mit angibt wird auch dann die Sendung per SMS angekündigt.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 25.11.2013 um 09:22 Uhr
    Rat für die Zustellung

    @AnoNym: Im Artikel beschreiben wir die Frage der Haftung bei Privat- und Versandhaussendungen und die Rechtslage, wie sie sich nach einigen Musterverfahren darstellt. Fazit: Komplett verhindern können Sie eine Zustellung an Dritte nicht. Tipp: Wenn Sie bei DHL oder anderen Lieferdiensten einen Zusteller haben, der häufig zu Ihnen kommt, können Sie ihm ja einmal Ihre Vorstellung für die Zustellung mitteilen. Das hat oft Erfolg, begründet aber natürlich weder einen Rechtsanspruch, noch wird es Ihr Problem komplett lösen. Bei der Post auch hilfreich: Hier gibt es die so genannten Packstationen, eine Art Postfach für Pakete und Päckchen. Die werden dann generell nicht mehr zugestellt, sondern landen gleich in Ihrem Fach. Nachteil: Man muss die Sachen immer selbst abholen. (PH)

  • AnoNym am 21.11.2013 um 19:58 Uhr
    Der für mich wesentliche Rat fehlt leider

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    der für mich wesentliche Rat fehlt leider: Wie kann ich als Empfänger eine Zustellung an von mir nicht autorisierte Dritte verhindern?
    Vielen Dank!