Zustellung. Lassen Sie Privatpakete mit wertvollem Inhalt möglichst nur an den Adressaten persönlich, an seinen Haushalt oder Arbeitsplatz liefern. Die Lieferung von Ware, die ein Kunde bei einem Händler bestellt, ist weniger riskant. Erst wenn er das Paket erhalten hat, ist der Kaufvertrag erfüllt. Deshalb ist die Annahme durch einen Nachbarn kein Problem.
Praxis. Der Paketdienst Hermes schnitt im Praxistest unserer Schwesterzeitschrift test im Dezember 2010 am besten ab. Er verpasste nur knapp die Note gut (siehe Tabelle „Praxistest Paketdienste“).
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- Bei Online-Käufen außerhalb der EU werden Steuern und Zoll fällig. Paketdienste verlangen Extra-Gebühren. Infos zu Zoll und Steuern und ein Zollrechner.
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- Dass zurzeit der Onlinehandel blüht, nutzen Betrüger, um Paketempfänger aufs Kreuz zu legen. Viele, die etwas bestellt haben, erhalten eine SMS oder E-Mail: „Die...
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- Je nachdem, ob Sie im Laden oder online einkaufen, gelten unterschiedliche Regeln für Umtausch und Widerruf. Wir sagen, was zu beachten ist und wann es Geld zurück gibt.
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@Stiftung_Warentest
Pakete und Päckchen werden nur dann an eine Packstation geliefert, wenn der Kunde für die jeweilige Sendung eine Packstationadresse angegeben hat. Sie werden nicht "generell" an eine Packstation geliefert!
Wenn ein Kunde sich bei DHL registriert hat (per PostIdent), kann er für JEDE Sendung individuell entscheiden, ob er sie an eine Packstation, direkt an eine Filiale (Wunschfiliale) oder seine Hausadresse geliefert haben möchte.
Desweiteren kann er sich mit seiner DHL Kundennummer (genannt "Postnummer") auf www.paket.de anmelden und dort all seine ankommenden Sendungen beobachten und steuern. Sogar ein Wunschtag der Zustellung kann angegeben werden. Man kann ebenfalls ONLINE einen Ablageort (Wunschort), z.B. in der Garage, oder einen bevorzugten Nachbarn (Wunschnachbar) angeben. Diese Angaben erscheinen dann beim Zusteller auf dem Handscanner.
Tipp:
Wenn man seine Postnummer in seiner Hausadresse mit angibt wird auch dann die Sendung per SMS angekündigt.
@AnoNym: Im Artikel beschreiben wir die Frage der Haftung bei Privat- und Versandhaussendungen und die Rechtslage, wie sie sich nach einigen Musterverfahren darstellt. Fazit: Komplett verhindern können Sie eine Zustellung an Dritte nicht. Tipp: Wenn Sie bei DHL oder anderen Lieferdiensten einen Zusteller haben, der häufig zu Ihnen kommt, können Sie ihm ja einmal Ihre Vorstellung für die Zustellung mitteilen. Das hat oft Erfolg, begründet aber natürlich weder einen Rechtsanspruch, noch wird es Ihr Problem komplett lösen. Bei der Post auch hilfreich: Hier gibt es die so genannten Packstationen, eine Art Postfach für Pakete und Päckchen. Die werden dann generell nicht mehr zugestellt, sondern landen gleich in Ihrem Fach. Nachteil: Man muss die Sachen immer selbst abholen. (PH)
Sehr geehrte Damen und Herren,
der für mich wesentliche Rat fehlt leider: Wie kann ich als Empfänger eine Zustellung an von mir nicht autorisierte Dritte verhindern?
Vielen Dank!